Betreff
Haushaltskonsolidierung im Fachbereich 2- Jugend, Familie und Soziales, hier: 2. Lesung für die Produktgruppe Jugendamt
Vorlage
431/11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die produktorientierten Erläuterungen zum Haushaltsplan für den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales (hier: Produktgruppe Jugendamt) zur Kenntnis.

 

Evtl. Beschlussvorschläge zu möglichen Einsparungen werden nach der Diskussion der einzelnen Produkte im Rahmen der Sitzung formuliert.


Begründung:

 

In einer ersten Lesung hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 15.09.2011 die Haushaltskonsolidierung beraten und um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

Herr Jansen wünscht für die kommenden Beratungen, dass noch schärfer herausgearbeitet wird, was sind pflichtige und was sind freiwillige Aufgaben? Als Beispiel nennt er die Förderung der Drogenberatung.

 

 

Aus Sicht von Herrn Jansen sind die Arbeitsaufträge aus der HFA-Sitzung vom 15.03.2011 (Seite 3 der Vorlage) nur hinsichtlich der Überprüfung des Rheiner Modells ausreichend erfolgt. Zu dem Pauschalvertrag mit dem Caritasverband fehlt noch die Stellungnahme der Verwaltung und zu dem Vertrag mit dem JFD hätte es heute zumindest erste Ausführungen gegeben.

 

Auch die Auswirkungen der 10-%tigen Kürzung aller Zuschüsse an Vereine und Verbände solle dargestellt werden.

 

 

Frau Holtel hat noch eine Verständnisfrage zum Produkt 2101 und bitte um Antwort in der nächsten Sitzung:

 

Beim Transferaufwand lag der Ansatz in 2010 bei 9.457 T€, das Ergebnis für 2010 lag mit 10.925 T€ um 1.468 T€ über dem Ansatz.

 

Da der Ansatz für 2011 gegenüber dem Vorjahr nur um 360 T€ erhöht wurde, müsste bei gleichbleibenden Ausgaben wieder ein Defizit von ca. 1.000 T€ drohen.

 

 

Gibt es dafür eine Erklärung?

 

► Erklärung der Verwaltung:

 

15 – Transferaufwendungen im Produkt 2101 (wie in der Vorlage zur Sitzung dargestellt)

 

In der Vorlage wurde in den einzelnen Tabellen jeweils das vorläufige Jahresergebnis für 2010 mit aufgenommen. Dieses vorläufige Jahresergebnis wurde manuell zusammengestellt. Dabei sind irrtümlich die Zahlungen für die Tagespflege iHv. 551,7 T€ diesem Produkt und nicht dem Produkt 2102 zugeordnet worden. Richtigerweise hätte die Übersicht wie folgt aussehen müssen:

 

 

 

Der Ansatz für die Personalkosten für die Träger der Jugendhilfe wurde nach dem vorläufigen Jahresergebnis zwar deutlich überschritten, aber hier wird zur Zeit noch geprüft, ob alle Abschlagszahlungen und Spitzabrechnungen dem richtigen Ergebnisjahr zugeordnet worden sind.

 

 

Bei den Hilfen zur Erziehung war eine Budgetüberschreitung im Berichtswesen (Stand 31.10.2010) schon angekündigt worden, dass der Aufwand um ca. 500 T€ den Haushaltsansatz überschreiten würde. Nach dem vorläufigen Jahresergebnis wurde der Ansatz dann um 710 T€ überschritten.

 

Bei den Haushaltplanberatungen für 2011 wurde der Ansatz lediglich um 360 T€ erhöht, da die Verwaltung ein Einsparpotential bei der SPFH gesehen hatte. Das entsprechende Konzept dazu wird derzeit im JHA diskutiert.

 

Zwischenzeitlich hat die tatsächliche Entwicklung der Fallzahlen und der zu erbringenden Leistungen zu neuen Budgetüberschreitungen geführt. In der Jugendhilfeausschusssitzung am 16. Juni 2011 war über einen Mehraufwand von 200 T€ berichtet worden. Aus heutiger Sicht wird im kommenden Berichtswesen zu Ende Oktober über ein Mehraufwand von mindestens 950 T€ zu berichten sein.

 

 

 

 

Herr Börger verliest 4 Fragen, für die er um schriftliche Antwort bittet, ggfls. auch in der nächsten Sitzung:

 

1.         Wir als Grüne haben wiederholt angemerkt, die Kosten des Geschäftsführers des Jugend- und Familiendienstes einzusparen. Die Stadt trägt auch nicht die Kosten einer Geschäftsführung bei der Familienbildungsstätte. Wie steht die Verwaltung zu dieser Frage?

 

►Erläuterung der Verwaltung:

Wie in der letzten Sitzung schon angekündigt, ist eine neuer vertragliche Regelung mit dem Jugend- und Familiendienst in der Vorbereitung.

Eckpunkte des Vertrages werden sein:

 

Förderung der Bildungsstätte

Förderung der Jugendarbeit

 

Eine Förderung von Geschäftsführungsaufgaben ist nicht (mehr) vorgesehen.

Der Vertragsentwurf wird dem Ausschuss im ersten Quartal 2012 zur Verfügung gestellt werden.

 

2.       Gilt für die Verwaltung im Bereich der ambulanten Hilfen nach den §§ 27, 30, 31 das Prinzip " Face to Face ", d.h. es werden nur die Stunden vom Träger abgerechnet, in denen direkt mit dem Klienten gearbeitet wird? Wenn ja, werden diese Stunden durch die Klienten gegenüber der Verwaltung bestätigt?

 

►Erläuterung der Verwaltung:

Die Verwaltung hat sukzessive bei einem Großteil der Träger die Abrechnungsmodalitäten auf die Netto-Fachleistungsstunde umgestellt und erhält für die erbrachten Leistungen detaillierte Stundennachweise, die es ermöglichen, die Beratungsinhalte und Beratungsschwerpunkte in und mit den Familien bzw. den sozialen Systemen nachzuhalten. In einem weiteren Schritt soll versuchsweise bei Leistungen nach § 30 (Erziehungsbeistandschaften) die „Gegenzeichnung“ durch die Familien und den jungen Menschen eingeführt werden.

 

  1. Für die Erziehungsberatungsstellen gilt ein Schlüssel von 50.000 Einwohner = 1 Team. Das bedeutet für Rheine ein Bedarf von 1,5 Teams. Wie viele Teams gibt es in Rheine und wie viele werden von der Stadt finanziert?

 

►Erläuterung der Verwaltung:

Beim Caritas-Verband Rheine werden3 Teams durch das Land NRW geför-

dert. Ebenso wird die Beratungsstelle durch Mittel des Kreises Steinfurt

cofinanziert. Auch die Stadt Rheine beteiligt sich im Rahmen des Pau-

schalvertrages an der Finanzierung dieser 3 Teams. Innerhalb der Bera

tungsstelle werden jedoch auch Leistungen erbracht, die nicht zu den

klassischen Leistungen der Erziehungsberatungsstelle gehören. Zu stellen

die Mitarbeiter der Beratungsstelle z.B. erfahrene Fachkraft im Sinne des

§ 8a SGB VIII für die Kitas zur Verfügung. Sie stehen für die anonyme

Beratung nach § 42,6 SchulG zur Verfügung. Gleich sind sie auf Anfrage

präsent bei Elternsprechtagen in Grundschulen und sind Kooperations-

partner der Familienzentren in Reine, wo regelmäßige Sprechzeiten vor

gehalten werden. Bei über 1400 Beratungsfällen im Jahr ist festzuhalten,

dass ein sehr hoher Bedarf an Leistungen der Erziehungsberatungsstelle

zu verzeichnen ist. Teilweise werden diese Leistungen als „Auftragsarbei

ten“ durch das Jugendamt erbracht, die dann hilfeplanabhängig nach

 § 36 SGB VIII (Steuerung durch das Jugendamt) durchgeführt werden.

 

 

4.     Will die Verwaltung den Vertrag mit dem Caritasverband wie auch der anderen Verträge aufrecht erhalten oder sieht die Verwaltung Handlungsbedarf und strebt an, den Vertrag zu kündigen? Eine Kündigung dieses Vertrages, wie auch der anderen Verträge müsste dann bis zum Jahresende mit Wirkung zum 1.01.2013 erfolgen. Hält die Verwaltung es für notwendig, die Leistungen der Pädagogischen Familienhilfe weiter im Vertrag mit dem Caritasverband zu regeln? Sind die Leistungen des Vertrages mit dem Caritasverband und auch die Leistungen der anderen Verträge steuerbar über die Einzelfallhilfe der §§ 27 ff KJHG?

 

►Erläuterung der Verwaltung:

Die Verträge mit den freien Trägern datieren teilweise noch aus dem Jahre

1988 mit den dazugehörenden Ergänzungen. Diese Verträge sollen in der

ersten Jahreshälfte 2012 überarbeitet und dem Ausschuss zur Beschluss-

fassung vorgelegt werden. Dabei soll es Ziel der Vertragsverhandlungen

sein, die präventiven Aspekte der Beratungsarbeit zu stärken. Dort, wo

möglich, sollen Leistungen, die im Einzelabrechnungsverfahren erbracht

werden können, aus der Pauschalfinanzierung herausgelöst werden. Eine

Steuerung nach § 36 SGB VIII wäre dann eine Vorraussetzung für die

Leistungsgewährung.

 

Dabei soll jedoch sichergestellt werden, dass weiterhin die Leistungen

niedrigschwellig erbracht werden können. Dieses soll dann auch für Leis-

tungen des Caritasverbandes gelten. Im Rahmen der Neuorientierung der

Leistungserbringung muss jedoch sichergestellt werden, dass letztlich ne-

ben den finanziellen Aspekten auch die qualitativen Aspekte berücksichtigt

werden.

 

Neben den oben beschriebenen Zielen soll insbesondere auch sicherge-

stellt werden, dass die neu auf die Jugendhilfe zukommenden Aufgaben,

 z.B. Tagespflegeausbau, Auswirkungen des Kinderschutzgesetzes, verän-

derte Angebotsstruktur im Rahmen der Hilfe zur Erziehung (Elternkurse,

soz. Gruppenarbeit) durch Veränderung der Förderinhalte realisiert wer-

den können, ohne dass zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt

werden müssen.

 

Trotz aller geplanter Veränderungen ist jedoch zu berücksichtigen, dass

gerade die Beratung in den Beratungsinstitutionen Drogenberatungsstelle,

Deutscher Kinderschutzbund, Ehe- Familien und Lebensberatungsstelle

und Erziehungsberatungsstelle geeignet sind, schon frühzeitig sich zu ver-

festigende Problemlagen zu lösen helfen und dadurch kostenintensivere

Formen der Hilfen zur Erziehung verhindert werden.

 

 

Ferner wünscht Herr Jansen Informationen zum Produkt 2104. Bei den aufgeführten Beihilfen nach Richtlinien wäre die Anzahl der Nutzer von Interesse. Auch sollte die Frage beantwortet werden, was wäre wenn, die einzelne Förderung eingestellt würde? Kann man Mitnahmeeffekte ausschließen?

 

►Erläuterung der Verwaltung:

 

Zu Produkt 2104

 

Bei der Einschätzung der Folgen der Reduzierung der Zuschüsse an Vereine und Verbände, die aus dem Budget 2104 „Kinder- und Jugendarbeit“ gefördert werden, sind zwei Bereiche zu unterscheiden:

 

  • Zuschüsse nach vertraglichen Vereinbarungen oder Beschlüssen
  • Zuschüsse nach den Richtlinien für die Jugendarbeit

 

Zuschüsse nach vertraglichen Vereinbarungen oder Beschlüssen

 

Personalkostenzuschüsse

 

Betroffen wären der Jugend- und Familiendienst, der Stadtjugendring und die Träger der offenen Jugendarbeit. Mit Ausnahme der offenen Jugendarbeit, deren Personalkosten zu 100 % gefördert werden, tragen der Stadtjugendring (97%) und der Jugend- und Familiendienst (94%) bereits einen Eigenanteil.

Aus der Sicht der Träger gibt es kein weiteres Einsparpotenzial.

Aus der Sicht der Verwaltung wären Einsparungen nur möglich, wenn:

 

  • in der offenen Jugendarbeit die Anzahl der Stellen reduziert würde.
  • beim Jugend- und Familiendienst im Bereich Jugendarbeit der Stellenumfang reduziert würde.
  • beim Stadtjugendring eine Vereinbarung über eine Stundenreduzierung des pädagogischen Mitarbeiters getroffen werden könnte.

 

Betriebskostenzuschüsse

 

  • Betriebskostenzuschüsse erhalten die Träger der offenen Jugendarbeit, der Jugend- und Familiendienst und die Familienbildungsstätte. Diese Zuschüsse wurden zuletzt 2009 mit der Erhöhung um 10 % wieder auf den Stand vor 2005 gebracht. Es bleibt festzuhalten, dass insbesondere die steigenden Energiekosten diese Träger zunehmend belasten, die 10-prozentige Erhöhung daher im Volumen die gestiegenen Energiekosten nicht ausgleichen konnte. Einsparungen würden sich ergeben, wenn die die zur Diskussion stehenden vier Standorte der offenen Jugendarbeit aufgegeben, oder vorübergehend nicht mehr betrieben würden. Das Einsparvolumen beträgt 12.000 €. Allerdings würden die Träger dann noch den geringeren Betriebskostenzuschuss für die Jugendräume erhalten. Netto ergäbe sich daher ein Betrag in Höhe von 9.500 €.

Weitere Betriebskostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 22.500 € erhalten die Träger von Jugendheimen und Jugendräumen. Dies sind 7 Sportvereine und 16 Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft.

 

 

Sonstige Sachkostenzuschüsse

 

  • Die Träger der offenen Jugendarbeit erhalten einen Zuschuss zu den Programmkosten der Einrichtungen. Die Reduzierung würde auch hier den Stand vor 2009 wiederherstellen. Die erneute Kürzung würde das Programmangebot der Einrichtungen betreffen.

 

  • Der Stadtjugendring erhält einen Sachkostenzuschuss für Betriebs- und Programmkosten. Er ist mit 6.800 € ausgewiesen. Der Verein muss daher zur Deckung seiner Ausgaben in diesem Bereich Einnahmen aus dem Zeltverleih und eigenen Veranstaltungen zusätzlich erzielen.

 

 

Zuschüsse nach den Richtlinien für die Jugendarbeit

 

In Ergänzung zu den Informationen zur Sitzung am 15.09.2011 werden folgende Einschätzungen gegeben:

 

  • Der Zuschuss für Fahrten und Zeltlager beträgt aktuell 2,50 € pro Tag und Teilnehmer. Er würde sich daher auf 2,25 € reduzieren. Die Träger der Ferienfreizeiten gehen davon aus, dass die Teilnehmerzahlen bei steigenden Preisen für die Fahrten noch weiter sinken werden. Sie verweisen dabei insbesondere auf die Kostensteigerungen bei Selbstverpflegerhäusern und den Fahrtkosten. 

 

  • Die zusätzlichen Zuschüsse für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen werden bisher nur wenig in Anspruch genommen. Auch in diesem Jahr wird der Mittelabfluss voraussichtlich unter 1.000 € liegen, da die Berechtigten von dieser Möglichkeit offensichtlich keinen Gebrauch machen. Die hier eingeplanten 13.000 € könnten eingespart werden. Es ist aber zu bedenken, dass der Personenkreis der Berechtigten tatsächlich eher zu- als abnimmt. Eine erste Tendenz ist hier positiv zu erkennen: Die Bildungs- und Teilhabegutscheine werden inzwischen in deutlich steigendem Maße auch für Ferienfreizeiten in Anspruch genommen.

 

  • Die Mittel für Familienerholung und für die Stadtranderholungsmaßnahmen werden kontinuierlich in voller Höhe in Anspruch genommen. Die zur Verfügung gestellten Mittel schränken hier das Angebot ein.

 

  • Das Kinderfreienprogramm weitet sein Angebot kontinuierlich aus. Inzwischen sind 36 Vereine beteiligt. Es zeigt sich hier, dass offensichtlich viele Eltern zunehmend auf dieses gegenüber Ferienlagern wesentlich erschwinglichere Angebot zurückgreifen.

 

  • Die Zuschussbeträge für internationale Partnerschaften/Internationalen Jugendaustausch liegen inzwischen auf dem Niveau von Ferienfreizeiten. Sie unterscheiden sich nur noch dadurch, dass auch die Gäste bei einem Besuch in Rheine gefördert werden können. Dieser letztgenannte Bereich würde beim Entfall der Richtlinie keine Förderung mehr erhalten. Der Einspareffekt wäre mit rund 500 € pro Jahr jedoch sehr gering.

 

  • Die Mittel für Schulungen werden kontinuierlich in vergleichbarer Höhe beantragt. Hier sollte gemeinsam mit den Vereinen und Verbänden, die Schulungen durchführen oder in Anspruch nehmen, geprüft werden, in welchem Umfang Schulungen mit Ãœbernachtung notwendig sind. Es hat sich gezeigt, dass ein nicht unwesentlicher Anteil dieser Schulungsanbote von Trägern mit eigenen Bildungshäusern abgerechnet wird.  

 

  • Die Angebote des Familienpasses werden zunehmend in Anspruch genommen. Die Ausgaben werden weiter steigen, da durch die kostenlose Ausgabe des Passes werden inzwischen beispielsweise immer mehr Kulturveranstaltungen mit dem Familienpass besucht werden.

Einen erheblichen Anteil an der Kostenentwicklung hat auch die Einbeziehung der Elternbriefe in diese Position. Der Finanzbedarf ist daher 2010 auf rund 10.000 € angestiegen.

 

  • Die Zuschüsse für Anschaffungen, kleine Investitionen und Veranstaltungen unterliegen jährlich größeren Schwankungen, insgesamt konnte das Budget bisher jedoch immer eingehalten werden. Nicht benötigte Mittel dienten der Verbesserung des Rechnungsergebnisses.
  •  

Aus den oben gemachten Ausführungen ergibt sich ein Einsparpotential von insgesamt 23.000 € .

 

Für das Jahr 2012 ist vorgesehen, die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit auf den Prüfstand zu stellen, und im Unterausschuss Jugendarbeit die Förderstruktur zu erörtern.

 

Zu Produkt 2105

 

Im Produkt 2105 „Öffentliche Spielplätze“ werden die Haushaltsmittel für das Jahr 2011 in voller Höhe benötigt.

 

Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist davon auszugehen, dass sich der Renovierungsbedarf auch im Jahr 2012 vergleichbar darstellen wird. Endgültige Aussagen dazu können erst nach dem Ende der Winterperiode gemacht werden.

 

Einsparpotenzial besteht bei der Verwendung der aus Verkaufserlösen von aufgegebenen Spielplatzgrundstücken erzielten Einnahmen in Höhe von 45.000 €. Da Mittel aus Verkaufserlösen in der Regel für zusätzliche Anschaffungen verwendet wurden und hier in 2012 aktuell keine Projekte anstehen, können die Mittel eingespart werden.