Betreff
Anlage eines Kneipp-Wasserarmbeckens im Salinenpark
Vorlage
466/11
Aktenzeichen
I/5-ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Anlage eines Kneipp-Wasserarmbeckens im Salinenpark zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Der Kneipp-Verein Rheine möchte sich aktiv an dem Thema Gesundheitsförderung beteiligen. Bereits im Jahr 2007 ist der Verein mit der Planung eines Kneipp-Wassertretbeckens im Salinenpark in der Nähe der Liegehalle an die Verwaltung herangetreten. Die Stadt Rheine hatte der Errichtung eines Kneipp-Wassertretbeckens unter anderem unter der Voraussetzung zugestimmt, dass der Verein eine Bankbürgschaft in Höhe der voraussichtlichen Rückbaukosten zu hinterlegen hat. Da der Verein sich finanziell nicht in der Lage sah die Bankbürgschaft zu hinterlegen, ist die Maßnahme nicht umgesetzt worden.

 

Der Kneipp-Verein Rheine e.V. ist weiterhin bestrebt die Gesundheitsidee zu vermitteln. Aus diesem Grund beabsichtigt dieser im Salinenpark ein Kneipp-Wasserarmbecken anzulegen. Das Wasserarmbecken wird aus Naturstein (vorzugsweise Sandstein) angefertigt und ist in der Ausführung 1,5m lang und 0,5m breit. In einer Höhe von ca. 1,0m wird das Wasserarmbecken auf einen Sockel aus Naturstein innerhalb einer kleinen Pflasterfläche aufgestellt.

In einem Ortstermin am 3. November mit den Vertretern des Kneipp-Vereins, der Stadt Rheine (Hochbau/Denkmalpflege) und den Technischen Betrieben Rheine sind mehrere Standorte in Augenschein genommen worden. Wichtige Kriterien zur Standortauswahl waren:

·         bestehender Wasseranschluss in der unmittelbaren Nähe

·         von Besuchern und Besucherinnen stark frequentierter Standort

·         gut sichtbar

·         Verträglichkeit im Umfeld der Denkmäler

Im Nahbereich des Dreigiebelhauses liegt für alle Beteiligten ein Standort (siehe Anlage 1 und 2), der die Kriterien erfüllt. Das Amt für Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur wird zu dem geplanten Standort zur Anlage eines Kneipp-Wasserarmbeckens gehört werden.

Der Kneipp-Verein übernimmt neben den Herstellungskosten auch die Unterhaltungskosten für die Betreibung der Kneipp-Anlage. Der Stadt Rheine entstehen mit der Realisierung der Maßnahme keine zusätzlichen Kosten. Die Stadt Rheine wird eine vertragliche Vereinbarung als Eigentümerin der Fläche und dem Kneipp-Verein als Betreiber der Anlage schließen. Der Kneipp-Verein hat bei Aufgabe der geplanten Nutzung die Rückbaukosten zu tragen.

 

 


Anlagen:

 

Beispielbild

Ãœbersichtsplan

Detailplan

Lageplan