Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur
Anlage eines Kneipp-Wasserarmbeckens im Salinenpark zur Kenntnis.
Begründung:
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Der Kneipp-Verein Rheine möchte
sich aktiv an dem Thema Gesundheitsförderung beteiligen. Bereits im Jahr 2007
ist der Verein mit der Planung eines Kneipp-Wassertretbeckens im Salinenpark in
der Nähe der Liegehalle an die Verwaltung herangetreten. Die Stadt Rheine hatte
der Errichtung eines Kneipp-Wassertretbeckens unter anderem unter der
Voraussetzung zugestimmt, dass der Verein eine Bankbürgschaft in Höhe der voraussichtlichen
Rückbaukosten zu hinterlegen hat. Da der Verein sich finanziell nicht in der
Lage sah die Bankbürgschaft zu hinterlegen, ist die Maßnahme nicht umgesetzt worden.
Der Kneipp-Verein Rheine e.V. ist
weiterhin bestrebt die Gesundheitsidee zu vermitteln. Aus diesem Grund
beabsichtigt dieser im Salinenpark ein Kneipp-Wasserarmbecken anzulegen. Das
Wasserarmbecken wird aus Naturstein (vorzugsweise Sandstein) angefertigt und
ist in der Ausführung 1,5m lang und 0,5m breit. In einer Höhe von ca. 1,0m wird
das Wasserarmbecken auf einen Sockel aus Naturstein innerhalb einer kleinen
Pflasterfläche aufgestellt.
In einem Ortstermin am 3. November mit den
Vertretern des Kneipp-Vereins, der Stadt Rheine (Hochbau/Denkmalpflege) und den
Technischen Betrieben Rheine sind mehrere Standorte in Augenschein genommen
worden. Wichtige Kriterien zur Standortauswahl waren:
·
bestehender
Wasseranschluss in der unmittelbaren Nähe
·
von
Besuchern und Besucherinnen stark frequentierter Standort
·
gut
sichtbar
·
Verträglichkeit
im Umfeld der Denkmäler
Im Nahbereich des Dreigiebelhauses liegt für
alle Beteiligten ein Standort (siehe Anlage 1 und 2), der die Kriterien
erfüllt. Das Amt für Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur wird zu dem geplanten
Standort zur Anlage eines Kneipp-Wasserarmbeckens gehört werden.
Der Kneipp-Verein übernimmt neben den Herstellungskosten
auch die Unterhaltungskosten für die Betreibung der Kneipp-Anlage. Der Stadt
Rheine entstehen mit der Realisierung der Maßnahme keine zusätzlichen Kosten.
Die Stadt Rheine wird eine vertragliche Vereinbarung als Eigentümerin der
Fläche und dem Kneipp-Verein als Betreiber der Anlage schließen. Der
Kneipp-Verein hat bei Aufgabe der geplanten Nutzung die Rückbaukosten zu
tragen.
Anlagen:
Beispielbild
Ãœbersichtsplan
Detailplan
Lageplan