Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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1.
Der Rat
der Stadt nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2012
zur Kenntnis.
2.
Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte)
und damit verbunden die Beratung der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung
wird den zuständigen Fachausschüssen übertragen.
Begründung:
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A.
Allgemeine Hinweise
Der Verwaltungsvorstand
hat in seiner Sitzung am 29.08.2011 die Eckdaten für die Ergebnis- und
Investitionsplanung 2012 – 2015 beraten und festgelegt.
Die zur
Vorbereitung der Eckdaten vom Stadtkämmerer geführten Budgetgespräche mit den
Fachbereichen und die Eckdatenfestlegung erfolgten unter folgenden Zielsetzungen:
1. Reduzierung des strukturellen Defizits
2. Verhinderung eines Haushaltssicherungskonzeptes, notfalls durch weitere Anhebungen des Hebesatzes für die Grundsteuer B
3. langfristig: Abbau der Verschuldung – kurzfristig: keine Netto-Neuverschuldung
4. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf
Die Eckdaten sind von den Fachbereichen in den Entwurf des
Haushaltsplanes eingearbeitet worden.
Ferner sind für den Haushaltsplanentwurf die Gesamtpersonalaufwendungen
in Höhe von 26,8 Mio. € auf der Basis
des voraussichtlichen Ergebnisses des laufenden Jahres, der beschlossenen
Besoldungsanpassung für Beamte in 2012, weiteren Tarif- und
Besoldungserhöhungen von je 2 % pro Jahr sowie unter Berücksichtigung der
bereits jetzt feststehenden oder absehbaren Personalzu- und –abgänge produktscharf kalkuliert und zugeordnet
worden. Der ermittelte Gesamtbetrag liegt 250 T€ unterhalb der bisherigen
Planung.
Auch die Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und aus Beiträgen sind neu berechnet und zugeordnet worden.
Im Rahmen der
Amtshilfevereinbarung werden gegenseitige Leistungen der Technischen Betriebe
AÖR und der Stadtverwaltung abgerechnet. Da im Zeitpunkt der Entwurfserstellung
noch kein beschlossener Wirtschaftsplan der Technischen Betriebe AÖR für die
Jahre 2012 – 2015 vorlag, müssen die sich daraus ergebenden Veränderungen im
weiteren Beratungsverlauf eingearbeitet werden.
Die Darstellung
der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt und den städtischen Beteiligungen
beruhen noch auf den Werten aus den aktuell gültigen Wirtschafts- und
Finanzplänen. Nach Beschlussfassung über die Wirtschafts- und Finanzpläne für
2012 sind die Ansätze im städtischen Haushaltsplan ggf. anzupassen.
Hinsichtlich der
Energiekosten für die städtischen Gebäude finden aktuell Vertragsverhandlungen
mit den Stadtwerken statt. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen können zu
Korrekturen der Haushaltsansätze im Bereich der Zentralen Gebäudewirtschaft
führen.
Die Budgets der
Fachbereiche werden durch den Sonderbereich 9 finanziert. Weitere Informationen
zu den Ansätzen im Sonderbereich 9 können der Anlage 1 entnommen werden.
Insgesamt ergibt sich
für 2012 ein Jahresfehlbetrag von 15,117 Mio. €. Das sind 5,424 Mio. € weniger
als bislang geplant. Auch in den Folgenjahren kann der Haushaltsausgleich nicht
sichergestellt werden. In allen Planungsjahren ist die allgemeine Rücklage
entsprechend zu vermindern. Diese Verringerung der allgemeinen Rücklage bedarf
der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
B.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Auf Basis der obigen Daten wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und
des Haushaltsplanes der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2012 am 8. Dezember
2011 auf- und festgestellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung, der Gesamtplan sowie die Teilpläne
der Fach- und Sonderbereiche sind dieser Vorlage als Anlagen 2 – 4
beigefügt.
Da die Jahresrechnung 2010 noch nicht vorliegt, enthalten die Spalten
„Ergebnis 2010“ nur die aktuellen Zwischenstände. Es fehlen u.a. noch
Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und
Rechnungsabgrenzungsposten.
Die weiteren Bestandteile des Entwurfs des Haushaltsplanes werden
zurzeit erstellt und nach Fertigstellung unmittelbar ins Ratsinformationssystem
eingestellt.
C.
Teil-Ergebnispläne
Gegenüber dem
Haushaltsplan 2011 haben sich für die Jahre 2012 - 2014 aufgrund neuer
Erkenntnisse vielfältige Veränderungen im Ergebnisplan ergeben.
Die größeren
Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen außerhalb der Haushaltskonsolidierung
(vgl. Buchstabe F) sind in der Anlage 5 dargestellt.
D.
Teil-Investitionspläne
Auch im
Investitionsplan haben sich umfangreiche Veränderungen ergeben. Die aktuellen
Veranschlagungen ergeben sich im Detail aus den Teilplänen der Fach- und
Sonderbereiche (vgl. Anlage 4).
An neuen
Investitionsprojekten sind dabei berücksichtigt worden:
§ Integriertes Handlungskonzept Dorenkamp als neues
Sonderprojekt
§ Ausbau von Kindertagesstätten im Fachbereich
2
§ Grunderwerb von Teilflächen im zukünftigen
Gewerbegebiet Holsterfeld-Ost im Fachbereich 4
§ Feuerwehrgerätehaus rechts der Ems in den
Fachbereichen 4 und 5
E.
Haushaltskonsolidierung
Im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung konnten verschiedene Budgetverbesserungen in die
Haushaltsplanung aufgenommen werden. Die Anlage 6 enthält eine Übersicht
über diese Veränderungen.
F.
Weiterer Terminplan
Für die Beratung
des Haushaltsplanentwurfes gilt der folgende, in den Sitzungskalender
eingearbeitete Terminplan:
19.01.12
Info-Veranstaltung
zum Haushalt
24.01.-09.02.12Â Â Fachausschussberatungen
06.03.12Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Beratung der Ergebnisse der
Fachausschussberatungen im HFA
27.03.12Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Verabschied
Anlagen:
Anlage 1 – Erläuterungen
zum Sonderbereich 9 Zentrale Finanzleistungen
Anlage 2 – Entwurf
der Haushaltssatzung
Anlage 3 –
Gesamtplan
Anlage 4 –
Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche
Anlage 5 – Größere
Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen
Anlage 6 –
Änderungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung