Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Entwurf des Gesamtstellenplanes der Stadt Rheine für das Jahr 2012 sowie die Entwürfe der Fachbereichsstellenpläne gemäß den Anlagen 1 - 3 dienen als Grundlage für die weiteren Beratungen im Zuge des Aufstellungsverfahrens für den Haushaltsplan 2012.

 


Begründung:

 

In die Stellenplanentwürfe (Anlagen 1- 3) wurden alle Veränderungen des Jahres 2011 sowie aus Sicht der Verwaltung im Jahre 2012 zweifelsfrei möglichen Stelleneinsparungen und notwendigen zusätzlichen Stellen eingearbeitet. Ebenso wurde die kw – Vermerke aus dem Stellenplan entfernt, deren Aufhebung der Rat im Laufe des Jahres 2011 bereits beschlossen hat bzw. für deren Aufhebung der Haupt- und Finanzausschuss am 29.11.2011 eine Empfehlung an den Rat ausgesprochen hat.

 

Stelleneinsparungen, die Bestandteil der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015 sind und ggf. eingespart werden können, wurden in den beigefügten Stellenplanentwürfen noch nicht in allen Fällen berücksichtigt, d. h. gestrichen, da hierzu zunächst die Beratungen in den zuständigen Fachausschüssen erforderlich sind. Außerdem sollen die Einzelheiten zum Realisierungsstand der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 - 2015 sowie die Fortschreibung dieser Planung im Rahmen des jährlichen Umsetzungsberichtes in der Hauptausschusssitzung am 31.1.2012 auf der Grundlage einer gesonderten Vorlage beraten werden.

 

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Stellenplanveränderungen im Zusammenhang mit dem zu realisierenden kw – Vermerk der Stelle des Stadtpressesprechers noch nicht berücksichtigt werden können, da die Stelle noch bis zum 1.4.2012 besetzt ist und damit noch im Stellenplan 2012 ausgewiesen werden muss. Die Veränderungen nach dem Ausscheiden des Stelleninhabers sollen dann im Laufe des Jahres 2012 stellenplantechnisch angepasst werden.

 

Unter den o. g. Prämissen enthält der beigefügte Stellenplanentwurf gegenüber dem Stellenplan 2011 insgesamt eine leichte Erhöhung um 0,32 Stellen.

 

Die Veränderungen ergeben sich wie folgt:

 

 

+

-

Σ

SB 0

0,20

Verschiebung aus dem

FB 5 (Schwerbehindertenbeauftragte)

 

 

+0,20 

FB 2

0,77

SGB II

 

 

+2,77 

2,00

Amtsvormundschaften 

 

 

FB 4

0,50

individueller Rückkehranspruch

1,00

Wohnungswesen, Förderung Familienheime

-0,50 

FB 5

0,22

individueller Rückkehranspruch

0,20

Verschiebung zum

SB 0, Schwerbehindertenbeauftragte

-0,48 

 

 

0,50

Stellenreduzierung nach Organisationsuntersuchung

FB 7

 

 

0,67

Stelle dauerhaft zur EWG

-1,67 

 

 

1,00

Sekretäranwärter/in

Σ

3,69

3,37

+0,32 

 

 

Nachrichtlich müssen gemäß § 8 III GemHVO die Beschäftigten und Beamtinnen/Beamte, welche sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden und die Auszubildenden und Anwärter/innen nachgewiesen werden (Anlage 4).

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Entwurf Stellenplan 2012 - Gesamtübersicht

Anlage 2: Entwurf Stellenplan 2012 für Beamte

Anlage 3: Entwurf Stellenplan 2012 für tariflich Beschäftigte

Anlage 4: Nachweis nach § 8 III GemHVO