Betreff
3. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse - Abwasser-, Beitrags- und Gebührensatzung
Vorlage
471/11
Aktenzeichen
K-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 20.12.2011 den § 16 der „Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse - Abwasser- Beitrags- und Gebührensatzung“ in der nachfolgenden Form zu beschließen:

 

 

§ 16   Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser

 

(1) Der Gebührensatz je cbm anrechenbarer Schmutzwassermenge nach § 12 beträgt

2,54 €.

 

(2) Der Gebührensatz je cbm abgeleiteter behandelter Grundwassermenge nach § 13

entspricht 90 % des Gebührensatzes nach Absatz 1.

 

(3) Der Gebührensatz je qm angeschlossener Grundstücksfläche nach § 14 beträgt pro

Jahr 0,82 €.

 

(4) Verminderte Gebührensätze werden auf ganze Centbeträge abgerundet.


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat der Technische Betriebe Rheine AöR das Recht übertragen, an ihrer Stelle Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen und zu vollstrecken. Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß §§ 1, 2, 4, 6. 8 und 10 KAG NW zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben, übertragen.

 

Gemäß § 8 der Satzung der AöR unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrates über den Erlass von Satzungen dem Weisungsrecht des Rates, § 114a (7) Satz 4 GO NRW.

 

Die „Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse - Abwasser- Beitrags- und Gebührensatzung“ ist am 17.12.2008 entsprechend der Weisung des Rates durch den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR beschlossen worden.

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 22.11.2011 unter Berücksichtigung der „Entwässerung - Gebührenbedarfsberechnung 2012“ die Änderung des § 16 der „Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse - Abwasser- Beitrags- und Gebührensatzung“ beraten und mit der Beschlussempfehlung zur Änderung des § 16 an den Rat verwiesen.

 

Die endgültige Beschlussfassung soll in einer Sitzung des Verwaltungsrates am 20.12.2011 vollzogen werden.


Anlagen:

 

Beschlussvorschlag TOP 2 Verwaltungsrat TBR AöR vom 22.11.2011

Entwässerung - Gebührenbedarfsberechnung 2012