Betreff
3. Änderung zur Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine - Abfallgebührensatzung
Vorlage
472/11
Aktenzeichen
K-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 20.12.2011 keine Änderung der „Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine“ zu beschließen.


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat der Technische Betriebe Rheine AöR das Recht übertragen, an ihrer Stelle Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen und zu vollstrecken. Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß §§ 1, 2, 4, 6, 8 und 10 KAG NW zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben, übertragen.

 

Gemäß § 8 der Satzung der AöR unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrates über den Erlass von Satzungen dem Weisungsrecht des Rates, § 114a (7) Satz 4 GO NRW.

 

Die "Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine" ist am 17.12.2008 entsprechend der Weisung des Rates durch den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR beschlossen worden.

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 22.11.2011 unter Berücksichtigung der „Abfallentsorgung - Gebührenbedarfsberechnung 2012“ über eine Änderung des § 3 der "Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine" beraten. Die vom Verwaltungsrat beschlossene Beschlussempfehlung an den Rat sieht keine Satzungsänderung vor.

 

Die endgültige Beschlussfassung soll in einer Sitzung des Verwaltungsrates am 20.12.2011 vollzogen werden.


Anlagen:

 

Beschlussvorschlag TOP 1 Verwaltungsrat TBR AöR vom 22.11.2011

Abfallentsorgung - Gebührenbedarfsberechnung 2012