Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Auf Grundlage der Empfehlungen des Haupt- und
Finanzausschusses (HFA) beschließt der Rat der Stadt Rheine (Rat) die Umsetzung
des Integrierten Handlungskonzeptes Dorenkamp (Entwicklungskonzept nach § 171e
(4) und (5) Baugesetzbuch in Anlage 1).Â
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Projekte / Maßnahmen des
Integrierten Handlungskonzeptes Dorenkamp unter Berücksichtigung der in dieser
Vorlage aufgeführten Änderungen umzusetzen.
2.
Der Rat der Stadt beschließt die Projektliste
inkl. Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 2).
3.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die
für die Jahre 2012 – 2015 erforderlichen Haushaltsmittel wie folgt bei der noch
aufzustellenden Haushalts- und Finanzplanung 2012 – 2015 zu berücksichtigen:
Gesamtübersicht
|
|
|
|
|
|
Haushaltsjahre |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
insgesamt |
Auszahlungen
/ Aufwendungen insgesamt |
857.233 |
918.667 |
1.027.833 |
1.081.167 |
3.884.900 |
Einzahlungen
/ Erträge (Förderung Land) |
600.063 |
643.067 |
719.483 |
756.817 |
2.719.430 |
Eigenanteil
Stadt (einschl. Kosten ohne Förderung) |
257.170 |
275.600 |
308.350 |
324.350 |
1.165.470 |
Budget |
257.170 |
275.600 |
308.350 |
324.350 |
1.165.470 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen
/ Erträge (konsumtiv) |
|
|
|
|
|
Haushaltsjahre |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
insgesamt |
Aufwendungen
(konsumtiv) insgesamt |
614.733 |
561.167 |
627.833 |
641.167 |
2.444.900 |
Erträge
(Förderung Land) |
430.313 |
392.817 |
439.483 |
448.817 |
1.711.430 |
Eigenanteil
Stadt (einschl. Kosten ohne Förderung) |
184.420 |
168.350 |
188.350 |
192.350 |
733.470 |
Budget |
184.420 |
168.350 |
188.350 |
192.350 |
733.470 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen
/ Einzahlungen (investiv) |
|
|
|
|
|
Haushaltsjahre |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
insgesamt |
Auszahlungen
(investiv) insgesamt |
242.500 |
357.500 |
400.000 |
440.000 |
1.440.000 |
Einzahlungen
(Förderung Land) |
169.750 |
250.250 |
280.000 |
308.000 |
1.008.000 |
Eigenanteil
Stadt (einschl. Kosten ohne Förderung) |
72.750 |
107.250 |
120.000 |
132.000 |
432.000 |
Budget |
72.750 |
107.250 |
120.000 |
132.000 |
432.000 |
4.
Der Rat der Stadt nimmt die in der Projektliste (Anlage
2) dargestellten Folgekosten zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung –
unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen im Rahmen der Fortentwicklung der
Maßnahmen - diese in den jeweiligen Fertigstellungsjahren zu veranschlagen.
5.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die räumliche
Abgrenzung zum Förderantrag Dorenkamp zur zielgerichteten Entwicklung nach §
171e (3) Baugesetzbuch (Anlage 1 und
Anlage 3).
6.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt, dass die
Umsetzung bzw. die Fortschreibung der einzelnen Teilprojekte der Zustimmung des
Haupt- und Finanzausschusses bedarf.
7.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt, zur
Projektbegleitung ein Arbeitsgremium zu bilden. Dieses Arbeitsgremium besteht
aus 7 Mitgliedern des Rates der Stadt Rheine sowie Vertretern der Verwaltung.
Vom Rat der Stadt Rheine werden namentlich benannt:
Mitglieder:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Vertreter(innen):
        Â
__________________(CDU)Â Â Â Â __________________(CDU)
__________________(CDU)Â Â Â Â __________________(CDU)
__________________(SPD)Â Â Â Â __________________(SPD)
__________________(SPD)Â Â Â Â __________________(SPD)
__________________(FDP)Â Â Â Â __________________(FDP)
__________________(Grüne) __________________(Grüne)
__________________(AfR)Â Â Â Â Â __________________(AfR)
Begründung zur Ergänzungsvorlage:
Die generellen, im Integrierten
Handlungskonzept Dorenkamp (IHK Dorenkamp) dargelegten Ziele zur
städtebaulichen Entwicklung des Stadtteils haben nach wie vor Bestand und
wurden mit Beschluss des IHK auch förmlich als Handlungsleitfaden bestätigt.
Die Ziele
- „Rheine Dorenkamp – der Stadtteil, in dem Familien und Kinder
leben wollen“,
- „Rheine Dorenkamp – Alt und Jung gemeinsam“ sowie
- „Rheine Dorenkamp – der Stadtteil zwischen Zentrum und Natur“
sind mit der reduzierten Maßnahmenkonzeption allerdings
schwerer zu erreichen. In den Kernbereichen der Stadterneuerungsförderung
(Handlungsfelder „Wohnen und Wohnumfeld“, „Öffentlicher Raum“ sowie Beteiligung
und Projektorganisation“) bleiben die Leuchtturmprojekte jedoch erhalten; wenn
auch inhaltlich etwas verändert:
- Sanierungsberatung für private Eigentümer,
- Hof- und Fassadenprogramm für Quartiere mit Handlungsbedarf,
- Umgestaltung Kirmesplatz,
- Ökologische Aufwertung der Schulhöfe sowie
- Stadtteilmanagement „Denkfabrik. Dorenkamp“.
In den ergänzenden Handlungsbereichen
„Bildung, Qualifizierung, soziale Infrastruktur“ und „Lokale Ökonomie“ wird von
keinem Projektakteur ein aktiver Förderzugang gesehen und die Maßnahmen folglich
aus der Projektliste genommen. Die Ausformulierung der Zielvorgaben im IHK und
die dargelegten Synergien mit den anderen Maßnahmen bieten voraussichtlich aber
gewisse Sicherheit, dass zukünftig mögliche Umsetzungsschritte eingeleitet
werden können und die Entwicklung des Stadtteils hierdurch unterstützt wird.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen
gegenüber der Ihnen bekannten Projektliste (die durch den Haupt- und
Finanzausschuss gefassten weitergehenden Änderungen im Vergleich zu dem
Fördergespräch sind eingearbeitet).
Handlungsfeld A - Wohnen und Wohnumfeld
1.  Alle Maßnahmen im
Handlungsfeld "Wohnen und Wohnumfeld", die der planerischen
Konzeptfindung und Beratung von Eigentümern dienen, werden aufgrund des engen
inhaltlichen Zusammenhanges in einem Maßnahmenbündel zusammengefasst. Hierdurch
wird der Grundgedanke gestützt, in denjenigen (im Rahmenplan dargestellten)
Quartieren beginnen zu können, in denen die Eigentümersituation rasche Erfolge
verspricht. An der grundsätzlichen Handlungsnotwendigkeit in allen Quartieren
besteht jedoch kein Zweifel.
     Hierin wird auch die
gutachterliche Teilraumanalyse des Wohnungsmarktes Dorenkamp integriert.
     Daher werden die Maßnahmen,
im IHK als Maßnahmen A1 bis A3 sowie A6 bis A11 genannt, kostenmäßig in die
Maßnahme neu A1a bis A1i zusammengefasst. Die ursprüngliche Gesamtsumme der
Maßnahmen (ehemals A1 bis A3 und A6-A11, insges. 735.000 €) kann aufgrund
synergetischer Vorteile reduziert werden (auf 500.000 €).
2.  Das Hof- und Fassadenprogramm
(Maßnahme A4) wird auf die Hälfte der ursprünglichen Kostenschätzung (von vier
auf zwei Mill. €, jeweils zur Hälfte öffentlich und privat) reduziert. Soweit
sich diese Maßnahme sehr erfolgreich im Umsetzungsprozess zeigt, hat das MWEBWV
eine Anerkennung höherer Projektkosten signalisiert.
3.  Auf die Wettbewerbsmaßnahme
„Das schönste Haus im Stadtteil“ wird verzichtet.
Handlungsfeld B – Öffentlicher Raum
4.  Die Maßnahme B1 (Nachnutzung
der Damloup-Kaserne) ist auf Gesamtsicht gesehen allein aufgrund seiner
zentralen Lage im Stadtteil weiterhin ein Bestandteil der Erneuerung des
Dorenkamps. Die unklare Einstellung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) und mögliche zukünftige alternative Förderzugänge führen jedoch derzeit
nicht zwingend zu dem Schluss, dass diese Maßnahme als prioritär einzustufen
ist. Auch wenn keine Umnutzungsmaßnahmen forciert werden, geraten die
Stadtteilstrukturen nicht in eine Schieflage, da die Kasernenfläche im
Bewusstsein der Bewohner nicht als akuter Handlungsschwerpunkt empfunden wird.
     Daher wird diese Maßnahme
komplett aus dem Gesamtkonzept gestrichen. Weiterhin besteht die Hoffnung, dass
die Damloup-Kaserne vor dem Hintergrund aktueller politischer Entscheidung zu
Standortschließung in anderem Zusammenhang thematisiert werden kann.
5.  Die Aufwertung der Neuen
Mitte (ehemals Maßnahme B2) wird als wichtig eingestuft und erhält die
Priorität B statt C. Die Teilmaßnahme "Verlagerung der Bushaltestelle"
wird zur Gänze aus dem Kontext gestrichen.
6.  Die Aufwertung des
Kirmesplatzes ist nur eine von mehreren Maßnahmen im öffentlichen Raum. Der
konkrete Durchführungsplanung soll eine intensive Bürgerbeteiligung
vorgeschaltet werden, um die Handlungsnotwendigkeit seitens der Bewohner
einschätzen zu können. Die Gesamtmaßnahmensumme wird (inkl. der
Beteiligungsphase und der Umsetzungskosten) von 500.000 € auf 150.000 €
reduziert.
7.  Der Umfang der ökologische
Aufwertung der Schulhöfe wird in der hierfür vorgesehenen Maßnahmensumme
reduziert. Zudem werden die folgenden, vorher einzeln aufgeführten Maßnahmen in
diesen Maßnahmenpunkt aufgenommen: „Umbau im Bestand der Schulgebäude“ (ehemals
B5, als Kosten der Stadt ohne Förderung) sowie die „Aufwertung vorhandener
Spielplätze“ (ehemals B9, jedoch expliziter Verzicht auf die Neuerrichtung
eines Stadtteilspielplatzes).
     Die für den gesamten neuen
Maßnahmenkomplex vorgesehenen Kostenschätzung wird daher von vorher 1.280.000 €
auf 730.000 € reduziert. Priorität haben weiterhin der Umbau und die Öffnung
der Schulhöfe zum Stadtteil.
8.  Die Maßnahme B10
(Naturerlebnisraum „Wildnis“) wird ersatzlos gestrichen.
9.  Die vorher einzeln
aufgeführten Maßnahmen „Schaffung und Aufwertung von Wegeverbindungen/
bespielbare Stadt“ (ehemals B6), barrierefreie Gestaltung der Straßen/ öff.
Räume“ (ehemals B7, als Daueraufgabe ohne Kostenansatz), „Gestaltung von
Eingangszonen“ (ehemals B12) und „Alleebepflanzung großdimensionierter
Straßenräume“ (ehemals B8) werden zu einer Maßnahme zusammengefasst und in der
Kostenschätzung von vorher zusammen 440.000 € auf 250.000 € reduziert.
10.  Der Kostenansatz der
Maßnahme (ehemals B11) „Treffpunkt Jugendliche St. Elisabethkirche“ wird von
70.000 € auf 75.000 erhöht.
Handlungsfeld C – Bildung, Qualifizierung und
soziale Infrastruktur
11.
Die
Maßnahmen im Handlungsfeld Bildung, Qualifizierung und soziale Infrastruktur C1
(Verbesserung Bildungsangebote), C3 (Vernetzung Dorenkamp) und C4
(Bildungsangebote neue Medien) wurden als wichtiger Baustein für die Umsetzung
der Entwicklungsziele des Integrierten Handlungskonzeptes konzipiert. Da jedoch
kein Förderzugang im Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt besteht, werden
diese Maßnahmen von der Projektliste gestrichen und der bisher vorgesehene
Eigenanteil (150.000 € für alternative Förderzugänge) nicht mehr
berücksichtigt. Gegebenenfalls ergeben sich weiteren Prozessablauf
Förderzugänge, die von anderen Akteuren genutzt werden können.
12.
Die
Projekte „Ehrenamtliche Angebote“ sowie „Intensivierung der
Netzwerkzusammenarbeit“ bleiben als Aufgabe des Stadtteilmanagements bestehen.
13.
Die
Umnutzung der Triebwagenhalle westlich des Bahnhofs wird zwar als Teil der
Entwicklung des Programmgebietes Dorenkamp eingeschätzt, jedoch wird hierfür
kein Eigenanteil in die Projektliste eingestellt. Im Detail wären noch
Vorarbeiten und fördertechnische Prüfungen nötig, was die Möglichkeit, die Höhe
der förderfähigen Kosten und die Abstimmung mit bereits bewilligten und
umgesetzten Fördermitteln der Bahnkonversion betrifft. Gegebenenfalls ergeben
sich weiteren Prozessablauf Förderzugänge, die von anderen Akteuren genutzt
werden können.
Handlungsfeld D – Lokale Ökonomie
14.
Für die
Maßnahme D1 im Handlungsfeld Lokale Ökonomie besteht ebenfalls aufgrund
neuester Änderungen in den Fördervorgaben des Bundes kein Förderzugang mehr.
Die Maßnahme „Stärkung der lokalen Ökonomie“ soll somit komplett entfallen.
Gegebenenfalls ergeben sich weiteren Prozessablauf Förderzugänge, die von
anderen Akteuren genutzt werden können.
Handlungsfeld E – Beteiligung und
Projektorganisation
15.
Die
Maßnahme „Stadtteilmanagement Denkfabrik. Dorenkamp“ wird in ihrem Umfang
eingeschränkt; daher soll die vorgesehene Kostenschätzung von 960.000 € auf
750.000 € reduziert werden.
Bezogen auf die zeitliche Verortung der Eigenanteile der Stadt ist folgende Erläuterung zu berücksichtigen:
Aus Sicht des Fördermittelgebers Land NRW wird in einem Förderbescheid eine in einem definierten Zeitraum abzuschließende Maßnahme zugesagt. Der konkrete Zeitpunkt der Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils hingegen kann hiervon abweichen, da z.B. die Vergabe eines Gutachtens und die Begleichung von (Teil-) Zahlungen zeitlich erheblich voneinander abweichen können. In der angefügten Projektliste sind die für die Stadt erheblichen Zeitpunkte der Eigenanteile und Kosten (aufgeteilt in Bruttokosten, Einzahlungen und verbleibender Eigenanteil) dargestellt.
Ferner sind diese Kosten in konsumtive und investive Bestandteile aufgeteilt.
Für das weitere erfolgreiche Förderverfahren ist es erforderlich, dass der Rat der Stadt Rheine den Beschluss mit den aufgeführten Änderungen zur Umsetzung, zur Sicherstellung des finanziellen Rahmens in der heute absehbaren Form und zur räumlichen Definition des Programmgebiets fasst.
Zum Beschluss stehen
ein Integriertes Handlungskonzept Dorenkamp (Anlage 1, unverändert),
eine Projektliste mit Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 2, verändert) und die räumliche Abgrenzung (Anlage 3, verändert)
zur Verfügung.
Auf Grundlage dieses Beschlusses wird ein sogenannter Umstellungsantrag bei der Bezirksregierung Münster bis Mitte November 2011 eingereicht. Bei einer positiven Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Kreises Steinfurt wird daraufhin ein Rahmen- und ein Projektförderbescheid des Landes NRW bis Ende Dezember 2011 erwartet, die den Beginn der konkreten Maßnahmenumsetzung des Projektes darstellen.
Allgemeine Erläuterung:
Der Beschlussvorschlag wurde um die Punkte 6. (Beteiligung des Haupt- und Finanzausschusses) und 7. (Bildung eines Arbeitsgremiums), entsprechend der Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.11.2011, ergänzt.
Die
Verwaltung wurde um eine umfassende Darstellung zur Finanzierung verschiedener
Projekte (Kosten für den U-3-Ausbau, Neubau von Kindergärten, Erwerb und
Erschließung neuer Industrieflächen, Neubau Feuerwache, Sachstand Haushaltskonsolidierung
und Kosten offener Ganztag an Rheiner Schulen) im Rahmen der mittelfristigen
Finanzplanung gebeten. Der Kämmerer wird im Rahmen der Einbringung des
Haushaltes 2012 hierzu berichten.
Zwischenzeitlich
wurden in Kooperation zwischen dem Fachbereich Finanzen, Wohn- und
Grundstücksmanagement, dem Fachbereich Planen und Bauen und dem Projektmanagement
folgende Förderanträge bei der Bezirksregierung gestellt:
- Grundantrag (modifizierter Förderantrag; 15.11.2011)
- Förderantrag für das Programmjahr 2011 (STEP 2011; 21.11.2011)
- Förderantrag für das Programmjahr 2012 (STEP 2012; 01.12.2011)
Anlagen:
Anlage 1 – Integriertes Handlungskonzept Dorenkamp nach § 171 e (4)
und (5) BauGB (unverändert)
Anlage 2 – Projektliste mit Kosten- und Finanzierungsübersicht (verändert)
Anlage 3 – Abgrenzung nach § 171 e (3) BauGB (unverändert)