Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.            Auf Grundlage der Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) beschließt der Rat der Stadt Rheine (Rat) die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Dorenkamp (Entwicklungskonzept nach § 171e (4) und (5) Baugesetzbuch in Anlage 1).  Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Projekte / Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Dorenkamp unter Berücksichtigung der in dieser Vorlage aufgeführten Änderungen umzusetzen.

 

2.            Der Rat der Stadt beschließt die Projektliste inkl. Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 2).

 

3.            Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die für die Jahre 2012 – 2015 erforderlichen Haushaltsmittel wie folgt bei der noch aufzustellenden Haushalts- und Finanzplanung 2012 – 2015 zu berücksichtigen:

 

Gesamtübersicht

 

 

 

 

 

Haushaltsjahre

2012

2013

2014

2015

insgesamt

Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt

857.233

918.667

1.027.833

1.081.167

3.884.900

Einzahlungen / Erträge (Förderung Land)

600.063

643.067

719.483

756.817

2.719.430

Eigenanteil Stadt (einschl. Kosten ohne Förderung)

257.170

275.600

308.350

324.350

1.165.470

Budget

257.170

275.600

308.350

324.350

1.165.470

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen / Erträge (konsumtiv)

 

 

 

 

 

Haushaltsjahre

2012

2013

2014

2015

insgesamt

Aufwendungen (konsumtiv) insgesamt

614.733

561.167

627.833

641.167

2.444.900

Erträge (Förderung Land)

430.313

392.817

439.483

448.817

1.711.430

Eigenanteil Stadt (einschl. Kosten ohne Förderung)

184.420

168.350

188.350

192.350

733.470

Budget

184.420

168.350

188.350

192.350

733.470

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen / Einzahlungen (investiv)

 

 

 

 

 

Haushaltsjahre

2012

2013

2014

2015

insgesamt

Auszahlungen (investiv) insgesamt

242.500

357.500

400.000

440.000

1.440.000

Einzahlungen (Förderung Land)

169.750

250.250

280.000

308.000

1.008.000

Eigenanteil Stadt (einschl. Kosten ohne Förderung)

72.750

107.250

120.000

132.000

432.000

Budget

72.750

107.250

120.000

132.000

432.000

 

 

 

 

 

 

4.            Der Rat der Stadt nimmt die in der Projektliste (Anlage 2) dargestellten Folgekosten zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung – unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen im Rahmen der Fortentwicklung der Maßnahmen - diese in den jeweiligen Fertigstellungsjahren zu veranschlagen.

 

5.            Der Rat der Stadt Rheine beschließt die räumliche Abgrenzung zum Förderantrag Dorenkamp zur zielgerichteten Entwicklung nach § 171e (3) Baugesetzbuch (Anlage 1 und Anlage 3).

 

6.            Der Rat der Stadt Rheine beschließt, dass die Umsetzung bzw. die Fortschreibung der einzelnen Teilprojekte der Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses bedarf.

 

7.            Der Rat der Stadt Rheine beschließt, zur Projektbegleitung ein Arbeitsgremium zu bilden. Dieses Arbeitsgremium besteht aus 7 Mitgliedern des Rates der Stadt Rheine sowie Vertretern der Verwaltung.

 

Vom Rat der Stadt Rheine werden namentlich benannt:

 

Mitglieder:                                  Vertreter(innen):

         

__________________(CDU)     __________________(CDU)

 

__________________(CDU)     __________________(CDU)

 

__________________(SPD)     __________________(SPD)

 

__________________(SPD)     __________________(SPD)

 

__________________(FDP)     __________________(FDP)

 

__________________(Grüne)  __________________(Grüne)

 

__________________(AfR)      __________________(AfR)

 

 


Begründung zur Ergänzungsvorlage:

 

Ausgehend vom Fördergespräch im Oktober 2011 und von den politischen Beratungen (Haupt- und Finanzausschuss am 8.11.2011) muss die Projektliste (inkl. Finanzierungsübersicht) angepasst werden. Die Maßnahmenkonzeption wurde durch die Ergebnisse der politischen Diskussion und durch die aktuelle Beschlusslage in wesentlichen Teilen verändert: Sowohl bezogen auf den völligen Verzicht auf Projekte und Eigenanteil für alternative Förderzugänge, als auch bezogen auf die Reduzierung von Projektinhalten. Dieser Stand stellt jedoch den maximal möglichen Rahmen dar, der angesichts der aktuellen Aussagen der Fördermittelgeber und der lokalpolitischen Abwägung in Bezug auf kommende Belastungen des städtischen Haushaltes mitgetragen wird.

 

Die generellen, im Integrierten Handlungskonzept Dorenkamp (IHK Dorenkamp) dargelegten Ziele zur städtebaulichen Entwicklung des Stadtteils haben nach wie vor Bestand und wurden mit Beschluss des IHK auch förmlich als Handlungsleitfaden bestätigt. Die Ziele

 

  • „Rheine Dorenkamp – der Stadtteil, in dem Familien und Kinder leben wollen“,
  • „Rheine Dorenkamp – Alt und Jung gemeinsam“ sowie
  • „Rheine Dorenkamp – der Stadtteil zwischen Zentrum und Natur“

 

sind mit der reduzierten Maßnahmenkonzeption allerdings schwerer zu erreichen. In den Kernbereichen der Stadterneuerungsförderung (Handlungsfelder „Wohnen und Wohnumfeld“, „Öffentlicher Raum“ sowie Beteiligung und Projektorganisation“) bleiben die Leuchtturmprojekte jedoch erhalten; wenn auch inhaltlich etwas verändert:

 

  • Sanierungsberatung für private Eigentümer,
  • Hof- und Fassadenprogramm für Quartiere mit Handlungsbedarf,
  • Umgestaltung Kirmesplatz,
  • Ökologische Aufwertung der Schulhöfe sowie
  • Stadtteilmanagement „Denkfabrik. Dorenkamp“.

 

In den ergänzenden Handlungsbereichen „Bildung, Qualifizierung, soziale Infrastruktur“ und „Lokale Ökonomie“ wird von keinem Projektakteur ein aktiver Förderzugang gesehen und die Maßnahmen folglich aus der Projektliste genommen. Die Ausformulierung der Zielvorgaben im IHK und die dargelegten Synergien mit den anderen Maßnahmen bieten voraussichtlich aber gewisse Sicherheit, dass zukünftig mögliche Umsetzungsschritte eingeleitet werden können und die Entwicklung des Stadtteils hierdurch unterstützt wird.

 

Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen gegenüber der Ihnen bekannten Projektliste (die durch den Haupt- und Finanzausschuss gefassten weitergehenden Änderungen im Vergleich zu dem Fördergespräch sind eingearbeitet).

 

 

 

 

Handlungsfeld A - Wohnen und Wohnumfeld

 

1.   Alle Maßnahmen im Handlungsfeld "Wohnen und Wohnumfeld", die der planerischen Konzeptfindung und Beratung von Eigentümern dienen, werden aufgrund des engen inhaltlichen Zusammenhanges in einem Maßnahmenbündel zusammengefasst. Hierdurch wird der Grundgedanke gestützt, in denjenigen (im Rahmenplan dargestellten) Quartieren beginnen zu können, in denen die Eigentümersituation rasche Erfolge verspricht. An der grundsätzlichen Handlungsnotwendigkeit in allen Quartieren besteht jedoch kein Zweifel.

      Hierin wird auch die gutachterliche Teilraumanalyse des Wohnungsmarktes Dorenkamp integriert.

      Daher werden die Maßnahmen, im IHK als Maßnahmen A1 bis A3 sowie A6 bis A11 genannt, kostenmäßig in die Maßnahme neu A1a bis A1i zusammengefasst. Die ursprüngliche Gesamtsumme der Maßnahmen (ehemals A1 bis A3 und A6-A11, insges. 735.000 €) kann aufgrund synergetischer Vorteile reduziert werden (auf 500.000 €).

 

2.   Das Hof- und Fassadenprogramm (Maßnahme A4) wird auf die Hälfte der ursprünglichen Kostenschätzung (von vier auf zwei Mill. €, jeweils zur Hälfte öffentlich und privat) reduziert. Soweit sich diese Maßnahme sehr erfolgreich im Umsetzungsprozess zeigt, hat das MWEBWV eine Anerkennung höherer Projektkosten signalisiert.

 

3.   Auf die Wettbewerbsmaßnahme „Das schönste Haus im Stadtteil“ wird verzichtet.

 

 

Handlungsfeld B – Öffentlicher Raum

 

4.   Die Maßnahme B1 (Nachnutzung der Damloup-Kaserne) ist auf Gesamtsicht gesehen allein aufgrund seiner zentralen Lage im Stadtteil weiterhin ein Bestandteil der Erneuerung des Dorenkamps. Die unklare Einstellung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und mögliche zukünftige alternative Förderzugänge führen jedoch derzeit nicht zwingend zu dem Schluss, dass diese Maßnahme als prioritär einzustufen ist. Auch wenn keine Umnutzungsmaßnahmen forciert werden, geraten die Stadtteilstrukturen nicht in eine Schieflage, da die Kasernenfläche im Bewusstsein der Bewohner nicht als akuter Handlungsschwerpunkt empfunden wird.

      Daher wird diese Maßnahme komplett aus dem Gesamtkonzept gestrichen. Weiterhin besteht die Hoffnung, dass die Damloup-Kaserne vor dem Hintergrund aktueller politischer Entscheidung zu Standortschließung in anderem Zusammenhang thematisiert werden kann.

 

5.   Die Aufwertung der Neuen Mitte (ehemals Maßnahme B2) wird als wichtig eingestuft und erhält die Priorität B statt C. Die Teilmaßnahme "Verlagerung der Bushaltestelle" wird zur Gänze aus dem Kontext gestrichen.

 

 

 

 

6.   Die Aufwertung des Kirmesplatzes ist nur eine von mehreren Maßnahmen im öffentlichen Raum. Der konkrete Durchführungsplanung soll eine intensive Bürgerbeteiligung vorgeschaltet werden, um die Handlungsnotwendigkeit seitens der Bewohner einschätzen zu können. Die Gesamtmaßnahmensumme wird (inkl. der Beteiligungsphase und der Umsetzungskosten) von 500.000 € auf 150.000 € reduziert.

 

7.   Der Umfang der ökologische Aufwertung der Schulhöfe wird in der hierfür vorgesehenen Maßnahmensumme reduziert. Zudem werden die folgenden, vorher einzeln aufgeführten Maßnahmen in diesen Maßnahmenpunkt aufgenommen: „Umbau im Bestand der Schulgebäude“ (ehemals B5, als Kosten der Stadt ohne Förderung) sowie die „Aufwertung vorhandener Spielplätze“ (ehemals B9, jedoch expliziter Verzicht auf die Neuerrichtung eines Stadtteilspielplatzes).

      Die für den gesamten neuen Maßnahmenkomplex vorgesehenen Kostenschätzung wird daher von vorher 1.280.000 € auf 730.000 € reduziert. Priorität haben weiterhin der Umbau und die Öffnung der Schulhöfe zum Stadtteil.

 

8.   Die Maßnahme B10 (Naturerlebnisraum „Wildnis“) wird ersatzlos gestrichen.

 

9.   Die vorher einzeln aufgeführten Maßnahmen „Schaffung und Aufwertung von Wegeverbindungen/ bespielbare Stadt“ (ehemals B6), barrierefreie Gestaltung der Straßen/ öff. Räume“ (ehemals B7, als Daueraufgabe ohne Kostenansatz), „Gestaltung von Eingangszonen“ (ehemals B12) und „Alleebepflanzung großdimensionierter Straßenräume“ (ehemals B8) werden zu einer Maßnahme zusammengefasst und in der Kostenschätzung von vorher zusammen 440.000 € auf 250.000 € reduziert.

 

10.   Der Kostenansatz der Maßnahme (ehemals B11) „Treffpunkt Jugendliche St. Elisabethkirche“ wird von 70.000 € auf 75.000 erhöht.

 

 

Handlungsfeld C – Bildung, Qualifizierung und soziale Infrastruktur

 

11.  Die Maßnahmen im Handlungsfeld Bildung, Qualifizierung und soziale Infrastruktur C1 (Verbesserung Bildungsangebote), C3 (Vernetzung Dorenkamp) und C4 (Bildungsangebote neue Medien) wurden als wichtiger Baustein für die Umsetzung der Entwicklungsziele des Integrierten Handlungskonzeptes konzipiert. Da jedoch kein Förderzugang im Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt besteht, werden diese Maßnahmen von der Projektliste gestrichen und der bisher vorgesehene Eigenanteil (150.000 € für alternative Förderzugänge) nicht mehr berücksichtigt. Gegebenenfalls ergeben sich weiteren Prozessablauf Förderzugänge, die von anderen Akteuren genutzt werden können.

 

12.  Die Projekte „Ehrenamtliche Angebote“ sowie „Intensivierung der Netzwerkzusammenarbeit“ bleiben als Aufgabe des Stadtteilmanagements bestehen.

 

13.  Die Umnutzung der Triebwagenhalle westlich des Bahnhofs wird zwar als Teil der Entwicklung des Programmgebietes Dorenkamp eingeschätzt, jedoch wird hierfür kein Eigenanteil in die Projektliste eingestellt. Im Detail wären noch Vorarbeiten und fördertechnische Prüfungen nötig, was die Möglichkeit, die Höhe der förderfähigen Kosten und die Abstimmung mit bereits bewilligten und umgesetzten Fördermitteln der Bahnkonversion betrifft. Gegebenenfalls ergeben sich weiteren Prozessablauf Förderzugänge, die von anderen Akteuren genutzt werden können.

 

 

Handlungsfeld D – Lokale Ökonomie

 

14.  Für die Maßnahme D1 im Handlungsfeld Lokale Ökonomie besteht ebenfalls aufgrund neuester Änderungen in den Fördervorgaben des Bundes kein Förderzugang mehr. Die Maßnahme „Stärkung der lokalen Ökonomie“ soll somit komplett entfallen. Gegebenenfalls ergeben sich weiteren Prozessablauf Förderzugänge, die von anderen Akteuren genutzt werden können.

 

 

Handlungsfeld E – Beteiligung und Projektorganisation

 

15.  Die Maßnahme „Stadtteilmanagement Denkfabrik. Dorenkamp“ wird in ihrem Umfang eingeschränkt; daher soll die vorgesehene Kostenschätzung von 960.000 € auf 750.000 € reduziert werden.

 

 

Bezogen auf die zeitliche Verortung der Eigenanteile der Stadt ist folgende Erläuterung zu berücksichtigen:

Aus Sicht des Fördermittelgebers Land NRW wird in einem Förderbescheid eine in einem definierten Zeitraum abzuschließende Maßnahme zugesagt. Der konkrete Zeitpunkt der Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils hingegen kann hiervon abweichen, da z.B. die Vergabe eines Gutachtens und die Begleichung von (Teil-) Zahlungen zeitlich erheblich voneinander abweichen können. In der angefügten Projektliste sind die für die Stadt erheblichen Zeitpunkte der Eigenanteile und Kosten (aufgeteilt in Bruttokosten, Einzahlungen und verbleibender Eigenanteil) dargestellt.

Ferner sind diese Kosten in konsumtive und investive Bestandteile aufgeteilt.

 

Für das weitere erfolgreiche Förderverfahren ist es erforderlich, dass der Rat der Stadt Rheine den Beschluss mit den aufgeführten Änderungen zur Umsetzung, zur Sicherstellung des finanziellen Rahmens in der heute absehbaren Form und zur räumlichen Definition des Programmgebiets fasst.

Zum Beschluss stehen

ein Integriertes Handlungskonzept Dorenkamp (Anlage 1, unverändert),

eine Projektliste mit Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 2, verändert) und die räumliche Abgrenzung (Anlage 3, verändert)

zur Verfügung.

 

Auf Grundlage dieses Beschlusses wird ein sogenannter Umstellungsantrag bei der Bezirksregierung Münster bis Mitte November 2011 eingereicht. Bei einer positiven Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Kreises Steinfurt wird daraufhin ein Rahmen- und ein Projektförderbescheid des Landes NRW bis Ende Dezember 2011 erwartet, die den Beginn der konkreten Maßnahmenumsetzung des Projektes darstellen.

 

Allgemeine Erläuterung:

 

Der Beschlussvorschlag wurde um die Punkte 6. (Beteiligung des Haupt- und Finanzausschusses) und 7. (Bildung eines Arbeitsgremiums), entsprechend der Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.11.2011, ergänzt.

 

Die Verwaltung wurde um eine umfassende Darstellung zur Finanzierung verschiedener Projekte (Kosten für den U-3-Ausbau, Neubau von Kindergärten, Erwerb und Erschließung neuer Industrieflächen, Neubau Feuerwache, Sachstand Haushaltskonsolidierung und Kosten offener Ganztag an Rheiner Schulen) im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung gebeten. Der Kämmerer wird im Rahmen der Einbringung des Haushaltes 2012 hierzu berichten.

 

Zwischenzeitlich wurden in Kooperation zwischen dem Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement, dem Fachbereich Planen und Bauen und dem Projektmanagement folgende Förderanträge bei der Bezirksregierung gestellt:

 

  1. Grundantrag (modifizierter Förderantrag; 15.11.2011)
  2. Förderantrag für das Programmjahr 2011 (STEP 2011; 21.11.2011)
  3. Förderantrag für das Programmjahr 2012 (STEP 2012; 01.12.2011)

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Integriertes Handlungskonzept Dorenkamp nach § 171 e (4) und (5) BauGB (unverändert)

Anlage 2 – Projektliste mit Kosten- und Finanzierungsübersicht (verändert)

Anlage 3 – Abgrenzung nach § 171 e (3) BauGB (unverändert)