VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat vom 29. Juni bis einschließlich 31. Juli 2006 stattgefunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt, d.h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert.
Über die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Satzungsbeschluss zu fassen.
Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3). Sie ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle mit zu beschließen.
Ausschnitte aus dem Entwurf der Bebauungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
I.      Beratung der Stellungnahmen
1.     Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
2.     Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
        öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
2.1Â Â Â Energie- und
Wasserversorgung Rheine, Rheine;
         Stellungnahme vom 18. 07. 2006
Inhalt:
Zu dem o.g. Bebauungsplan haben wir keine Anregungen und
Bedenken vorzubringen.
Hinweis zur Stromversorgung:
Auf den Flurstücken Nr. 806, 807 und 809 verläuft ein 10
kV Erdkabel. Vor Beginn von Bauarbeiten ist dieses Kabel umzulegen. Eine
Verlegung ist im Zuge des Ausbaus des Kardinal-Galen-Ringes geplant.“
Abwägung und Abwägungsbeschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens der Energie- und Wasserversorgung Rheine keine Anregungen vorgetragen werden.
Bezüglich des Hinweises zur Stromversorgung wird festgestellt, dass der angesprochene Ausbau des Kardinal-Galen-Ringes im Bereich der genannten Flurstücke zwischenzeitlich begonnen worden und die Verlegung der 10 kV-Leitung damit durchgeführt worden ist.
2.2Â Â Â Sonstige
Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II.    Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses
         "Planung
und Umwelt"
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den während der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und bestätigt diese.
III.   Satzungsbschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03 Mai 2005 (GV. NRW S. 498)wird die 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 243, Kennwort: "Hovestraße/B 481“ der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.