Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Rheine den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches Jugend,
Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt, in den endgültigen Gesamtstellenplan
der Stadt Rheine zu übernehmen.
Begründung:
1. Â Â Â Â Beratungsverfahren
Der Gesamtstellenplan 2012 der Stadt Rheine
wurde am 13.12.2011 im Rat der Stadt Rheine auf Grundlage der Vorlage 469/11 als
eigenständiger Tagesordnungspunkt beraten. Dieser Entwurf des Stellenplanes
dient gemäß Beschluss des Rates als Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen.
Die Daten für den Fachbereich Jugend, Familie
und Soziales sind in dem als Anlage 1 beigefügten Teilstellenplan
enthalten. Als Anlage 2 sind nur die Daten für die hier zu beratende
Produktgruppe Jugendamt ausgewiesen. Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen
werden dem HFA in der Sitzung am 06.03.2012 als Gesamtstellenplan vorgelegt, am
27.03.2012 erfolgt dann die Verabschiedung des Haushaltsplanes und des Stellenplanes.
2.     Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage
469/11 vom 13.12.2011
Der Stellenplanentwurf des
Fachbereiches Jugend, Familie und Soziales enthält alle
Stellenplanänderungen des Jahres 2011 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren
notwendigen Änderungen im Jahr 2012.
Im Rahmen der Beratungen des Stellenplanes 2010 wurde vereinbart, die
aus dem Rechtsanspruch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz bzw. den
beamtenrechtlichen Bestimmungen resultierenden befristeten Arbeitszeitreduzierungen
zukünftig nicht mehr im Stellenplan darzustellen. Da dies in der Vergangenheit
teilweise anders praktiziert worden ist, kann es in den nächsten Jahren in
Einzelfällen vorkommen, dass beim Auslaufen der Befristung eine rechnerische
Stellenplanaufstockung erforderlich wird. Hierauf wird die Verwaltung dann in
jedem Einzelfall unter Verweis auf den bestehenden Rechtsanspruch hinweisen.
Verschiebungen zu anderen
Organisationseinheiten werden nachrichtlich genannt.
Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:
Stellenausweitungen |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Pflegschaften/Vormundschaften |
2,0 |
S 14 |
|
Summe |
2,0 |
|
Begründungen
zu den Stellenausweitungen:
zu 1: |
Zum 5. Juli 2012 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, die die Fallzahl bei den Pflegschaften und Vormundschaften auf 50 pro Vollzeitkraft beschränkt. Der
Prüfungsauftrag aus der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Frage
der Verortung der beiden zusätzlichen Stellen im Bereich der Vormundschaften
(Ansiedlung bei einem freien Träger oder im Jugendamt) konnte noch nicht
abschließend geklärt werden. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung zur
Sitzung am 08.03. 2012 eine entsprechende Vorlage fertigen |
Stellenplanänderungen in Bezug auf die
Wertigkeit |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Wert 2011 |
Wert 2012 |
1 |
Fachbereichsleitung
|
A 15 |
EG 15 |
Begründungen
zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Der vorherige Stelleninhaber war Beamter,
der jetzige Stelleninhaber ist Angestellter. |
Aufhebung von kw-Vermerken |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Wert 2011 |
aufgehoben durch Ratsbeschluss
am |
1 |
Fachbereichsleitung |
A 15 |
22.02.2011 |
2 |
Sozial- und
Jugendhilfeplanung |
A 12 |
19.07.2011 |
3 |
Zuschüsse
nach Richtlinien |
EG 6 |
13.12.2011 |
4 |
Verselbständigung
und Reintegration |
S 14 |
13.12.2011 |
3.     notwendige Stellenplanänderungen gegenüber
dem Stellenplan-Entwurf gem. Vorlage 469/11 vom 13.12.2011
Stellenausweitungen |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Wirtschaftliche Jugendhilfe |
0,1 |
A 10 |
2 |
Wirtschaftliche
Jugendhilfe |
1,01 |
EG 8 |
|
Summe |
1,1 |
|
Begründungen
zu den Stellenausweitungen:
zu 1 und 2: |
Es wird auf die Anlage 3 zu dieser Vorlage
verwiesen. |
Stellenplanänderungen in Bezug auf die
Wertigkeit |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Wert 2011 |
Wert 2012 |
1 |
Sozial- und
Jugendhilfeplanung |
A 12 |
S 17 |
Begründungen
zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Der vorherige Stelleninhaber war Beamter,
die zukünftige Stelleninhaberin ist Angestellte. |