Betreff
Personalangelegenheiten hier: Anforderungsprofil und Besetzungsverfahren für die Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung ab 1. Mai 2007
Vorlage
360/06
Aktenzeichen
öRP - ol
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.     Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt das in der Anlage beigefügte Anforderungsprofil für die Leitungsstelle der Örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Rheine zustimmend zur Kenntnis.

2.     Dem Auswahlgremium für die Leitungsstelle der Örtlichen Rechnungsprüfung soll der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses angehören.

3.     Die vom Auswahlgremium vorgeschlagene Person soll sich in der nach dem Auswahlzeitpunkt stattfindenden nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses dem Ausschuss vorstellen.

4.     Der Beschluss zur Bestellung zur Leitung der Örtlichen Rechnungsprüfung soll in der darauf folgenden Ratssitzung herbeigeführt werden.

 


Begründung:

 

Zu 1:

Der bisherige Stelleninhaber tritt am 1. Mai 2007 bekanntlich die Freistellungsphase im Rahmen seines Altersteilzeitverhältnisses an, sodass die Leitungsstelle der Örtlichen Rechnungsprüfung zu diesem Zeitpunkt neu zu besetzen ist.

 

Die Sonderstellung dieser Funktion wird u.a. dadurch deutlich, dass nach den §§ 41 Absatz 1 Buchstabe q und 104 Absatz 2 GO ausschließlich der Rat die Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung bestellen und abbberufen kann. Die Leitungsfunktion muss nach § 104 Absatz 3 GO von Beamten wahrgenommen werden, die Person darf kein(e) Angehörige(r) der Bürgermeisterin, des Kämmerers oder des für die Zahlungsabwicklung Verantwortlichen und dessen Stellvertreters sein. Insoweit wird das Organisationsrecht der Bürgermeisterin nach § 62 Absatz 1 GO eingeschränkt.

 

Gleichwohl bereitet die Bürgermeisterin auch in diesem Falle die Beschlüsse des Rates vor (§ 62 Absatz 2 GO). Das dieser Vorbereitung zu Grunde liegende Auswahlverfahren sollte daher im Grundsatz nach den gleichen Bedingungen und in einem ähnlichen Verfahren wie für andere Leitungsstellen innerhalb der Stadtverwaltung ablaufen.

 

Spätestens seit dem 4. August 2003 ist zur Optimierung der Personalauswahl die Erstellung eines Anforderungsprofiles vorgeschaltet, das von einer Profilgruppe erarbeitet wird. Diese Profilgruppe soll dabei ausgehend von der jeweiligen Stellenbeschreibung möglichst umfassend das Ideal der Anforderungen erarbeiten. Um ein möglichst umfassendes Profil aus verschiedenen Sichtweisen zu erstellen, gehören einer Profilgruppe neben dem direkten Vorgesetzten und dem Personal-management auch der „Hauptkunde“ und der derzeitige Stelleninhaber und – wenn es sich um eine Stelle mit Führungsaufgaben wie hier handelt – ein nachgeordneter Mitarbeiter an. Dazu sind noch Personalrat und Gleichstellungsstelle beteiligt. In diesem Falle gehörten

Frau Dr. Kordfelder (verhindert)

Herr Hermeling

Herr Lütkemeier

Herr Oldekopf

Herr Roß

Herr Kleine-Bardenhorst und

Frau Kösters

und als Moderatorin Frau Walter (verhindert)

der Profilgruppe an. Das Ergebnis des Anforderungsprofils einschl. der sich daraus ergebenden Stellenausschreibung (Anlage 1) ist in der Anlage 2 zusammengefasst.

 

Zu 2:

Für den Fall, dass nach einer unverzüglich vorzunehmenden internen Ausschreibung mehr als eine Bewerbung vorliegt, wird bei den „normalen“ Stellenbesetzungen das spätere Auswahlgremium grundsätzlich nur aus Mitgliedern der für diese Stelle bestehenden Profilgruppe gebildet, um ein höchstmögliches Maß an Objektivität bei der Auswahlentscheidung zu erreichen.

 

Im Hinblick auf die besondere Stellung der Leitung der Örtlichen Rechnungsprüfung innerhalb der Stadtverwaltung wird vorgeschlagen, wie in anderen vergleichbaren Führungspositionen das Auswahlgremium um den Vorsitzenden und die stellvertre-tende Vorsitzende des jeweiligen Fachausschusses, in diesem Falle also des Rech-nungsprüfungsausschusses, zu erweitern. Nach eingehender Beratung mit der Personalentwicklung wird aus rein methodischen Gründen dringend geraten, das Auswahlgremium mit nur möglichst wenigen Personen zu besetzen.

 

Um ein Höchstmaß an Transparenz innerhalb des Auswahlprozesses zu erreichen, sollte das Auswahlgremium durch eine neutrale, außerhalb der Stadtverwaltung stehende Person moderiert werden. In dem Besetzungsverfahren der Stelle „Leitung Volkshochschule/Musikschule“ wurden mit einer derartigen externen Moderation sehr gute Erfahrungen gemacht, sodass diese Person nochmals mit dieser Aufgabe betraut werden sollte. Die hierfür erforderlichen Mittel sollen innerhalb des SB 0 umgeschichtet werden.

 

Nach einer Beobachterschulung des Auswahlgremiums soll die Auswahlentscheidung mindestens auf Grund eines strukturierten Interviews mit Elementen eines Assess-ment-Centers getroffen werden, das von dem externen Moderator ausgearbeitet wird. Die Auswahlentscheidung soll eine Rangfolge der Bewerber (mindestens für die Ränge 1 bis 3) beinhalten.

 

Zu 3:

Nach § 3 Absatz 7 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Rheine ist der Rech-nungsprüfungsausschuss vor der Bestellung einer Prüfungsperson durch den Rat zu hören. Dieses „Hören“ bedeutet jedoch keinerlei Auswahlkompetenz für den Rech-nungsprüfungsausschuss hinsichtlich der Stellenbesetzung, sondern es soll lediglich die Ratsentscheidung über die Bestellung der Leitungsperson vorbereiten helfen. Die ausgewählte Person soll sich dabei dem Ausschuss mit einem Kurzreferat vorstellen und auf Fragen der Ausschussmitglieder eingehen.

 

Zu 4:

Der Beschluss über die Bestellung der ausgewählten Person sollte möglichst frühzeitig vom Rat gefasst werden, damit eine kontinuierliche Fortführung der Prüfungsgeschäfte gewährleistet ist.