Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2012 - 2015, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt
Vorlage
034/12
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde in der Sitzung des Rates am 13. Dezember 2011 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2012 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2012 - 2015 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2012 – 2015.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2012 weist einen Fehlbetrag von 15,117 Mio. Euro aus. Dieser Fehlbetrag überschreitet den maßgebenden Schwellenwert für ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) von 13,517 Mio. Euro um 1,6 Mio. Euro.

 

Auch in den Folgejahren 2013 – 2015 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden. Allerdings werden sich die Fehlbeträge durch die weiterhin eingeplanten einmaligen Ausschüttungen der Stadtsparkasse Rheine und der Stadtwerke Rheine GmbH sowie durch die ab 2014 weiterhin unterstellte Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B voraussichtlich deutlich reduzieren und die HSK-Schwellenwerte unterschreiten. Derzeit besteht für die Stadt Rheine deshalb keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, da dazu der Schwellenwert in zwei aufeinander folgenden Jahren überschritten werden müsste.

 

Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2012 führt aber zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 255,221 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 81,733 Mio. Euro; das sind 25,3 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2015 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 30,4 % auf 234,408 Mio. Euro verringert haben. Der zunehmende Eigenkapitalverzehr führt zu immer geringeren HSK-Schwellenwerten und erhöht hierdurch natürlich zunehmend die HSK-Problematik.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf des Ergebnisplanes:

 

Der vorliegende Entwurf baut auf der Finanzplanung für 2012 des letztjährigen Haushaltsplanaufstellungsverfahrens auf.

 

Eingearbeitet wurden die folgenden notwendig gewordenen Anpassungen:

 

 

Förderung junger Menschen und Familien (2101)

 

Bei den Hilfen zur Erziehung gibt es einen starken Anstieg der Fallzahlzahlen insbesondere bei den stationären Hilfen gegeben. Im Berichtswesen des Jahres 2011 war darüber ausführlich berichtet worden.

 

Das Budget musste um 1.000.000€ aufgestockt werden.

 

 

 

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (2102)

 

Für die Sanierung des St. Dionysius-Kindergartens und des Ludgerus-Kindergartens (Elte) wurden 407.000 € bereitgestellt. Nach Abzug der voraussichtlichen Landeszuschüsse in Höhe von 271.000 € wird das Budget mit 136.000 € belastet.

 

Im Finanzplan wurden ab Sommer 2013 für die beiden zusätzlich zu schaffenden Kindertageseinrichtungen 590.000 € Betriebskostenzuschüsse eingeplant.

 

 

 

Gesetzliche Vertretung für Minderjährige und Erwachsene (2103)

 

Wegen der neuen gesetzlichen Vorgaben müssen ab Sommer 2012 zwei weitere Stellen geschaffen werden. Dazu war in der letzten Jugendhilfeausschusssitzung am 24.11.2011 ausführlich berichtet worden.

 

Der zusätzliche Personalaufwand ist eingeplant.

 

 

 

Kinder- und Jugendarbeit (2104)

 

Der Mittelabfluss lässt pauschal ein Kürzung des Ausgabebudgets um 25.000 € zu. Da der Mittelabfluss zwischen den einzelnen Positionen von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausfällt, ist es schwierig, die Kürzung konkret einer Position zuzuordnen.  

 

Da die konkrete Zuordnung aber notwendig ist, schlägt die Verwaltung vor, folgende Einzelpositionen zu kürzen:

 

Pos. Internationaler Jugendaustausch 

2.000 €

Pos. Fahrten und Zeltlager

10.000 €

Pos. Zusätzliche Zuschüsse (Erholungsmaßnahmen für Kinder)

10.000 €

Pos. Umbaumaßnahmen Jugendheime

3.000 €

 

Sollte wider Erwarten einer dieser Ansätze dann nicht mehr ausreichen, würde nach Deckungsmöglichkeiten im Budget gesucht.

 

 

 

 

 

Noch aufgetretener Änderungsbedarf zum vorliegenden Entwurf des Ergebnisplanes:

 

 

Förderung junger Menschen und Familien (2101)

 

In der Vorlage zum Stellenplan 2012 (Vorl.-Nr. 020/12) wird eine Stellenausweitung in der wirtschaftlichen Jugendhilfe um 1,1 Stellen begründet. Der dazu notwendige Personalaufwand iHv. 50.000 € ist noch nicht im Personalaufwand enthalten.

 

 

Kinder- und Jugendarbeit (2104)

 

Die Verwaltung schlägt vor, die dezentralen offenen Jugendeinrichtungen St. Michael, St. Josef Rodde, St. Konrad und St. Antonius nicht weiter als offene Jugendeinrichtungen mit Hauptamtlichkeit zu betreiben. Damit reduziert sich der Zuschuss für die Betriebskosten vom 46,00 € pro m² auf 10,00 € pro m². Bei insgesamt 273 m² ergibt sich eine Ersparnis von 9.828 €.

 

 

Ausblick:

 

Förderung junger Menschen und Familien (2101)

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.6.2011 hat die Verwaltung unter der Überschrift „Strategische Steuerung in der Hilfe zur Erziehung“ ein Konzept zur Reduzierung der Ausgaben und eine Veränderung der Bewilligungspraxis in der Hilfe zur Erziehung vorgestellt. (s. Vorl. 241/11).

 

Am 15.9.2011 sind nähere Erläuterungen zu den in der Sitzung am 16.6.2011 gestellten Fragestellungen gemacht worden. (Hilfeanlass).

 

Die für die Umsetzung dieses Konzeptes notwendigen Beschlüsse sind jedoch weder am 16.6.2011 noch am 15.9.2011 gefasst worden.

 

Um eine solche tiefgreifende Veränderung der Angebotsstruktur in der Hilfe zur Erziehung umsetzen zu können, und letztlich auch finanziell abbilden zu können, sind Entscheidungen auf politischer Ebene frühzeitig notwendig, um die beabsichtigten Effekte mittelfristig erzielen zu können.

 

Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, ab dem Jahre 2013 im Stellenplan eine zusätzliche Fachkraft im Bereich der sozialen Dienste vorzusehen. Eine Beschlussfassung ist dabei schon jetzt zu fassen, um schon zu Beginn des Jahres 2013 auf die zusätzliche Personalressource zurückgreifen zu können.

 

Eine Reduzierung des Budgets 2101 um 586.040,- € ab dem Jahre 2013 könnte dann realisiert werden. Der Mehraufwand beim Personalaufwand ist dabei schon berücksichtigt.

 

 

 

 

Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf des Investitionsplanes:

 

Der vorliegende Entwurf baut auf der Investitionsplanung für 2011 des letztjährigen Haushaltsplanaufstellungsverfahren auf. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

 

 

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (2102)

 

Projekt 2102-01: Einrichtung der Neubauten

 

Auch wenn die beiden zusätzlich zu schaffenden Kindertageseinrichtungen als Investorenmodelle geplant sind und damit keine Baumaßnahmen direkt zu finanzieren sind, verbleibt als Investition die Inneneinrichtung der neuen Kindertageseinrichtungen. Hier wurden für 2013 525.000 € eingeplant.

 

 

Projekt 2102-02: Ersatzbau St. Gertrud Kindergarten

 

Derzeit wird mit einer Bausumme von 963.000 € gerechnet, von denen das Land NRW 263.000 € übernehmen soll.

 

 

 

 

Projekt 2102-03: Janusz-Korzak-Kindergarten

 

Um das städtische Gebäude, in dem sich der Janusz-Korzak-Kindergarten befindet, U-3-fähig zu machen, wird derzeit mit einer Bausumme von 100.000 € gerechnet.

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.