Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Kulturausschuss beschließt die folgende Erhöhung der Musikschulentgelte:
Musikschulentgelte für alle
Unterrichte ab 01.09.2012 |
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2002 |
Aktuell |
5% Erhöhung |
auf- und abrunden |
Erhöhung in Euro |
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Elementar |
16,50 |
17,50 |
18,38 |
18,40 |
0,90 |
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7er |
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18,50 |
19,43 |
19,40 |
0,90 |
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6er |
24,00 |
26,00 |
27,30 |
27,30 |
1,30 |
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5er |
26,50 |
29,00 |
30,45 |
30,50 |
1,50 |
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4er |
29,00 |
31,50 |
33,08 |
33,10 |
1,60 |
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3er |
34,00 |
37,00 |
38,85 |
38,90 |
1,90 |
|
2er |
38,50 |
43,50 |
45,68 |
45,70 |
2,20 |
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2er
Klavier |
41,00 |
45,00 |
47,25 |
47,30 |
2,30 |
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30 EU |
48,50 |
54,50 |
57,23 |
57,20 |
2,70 |
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45 EU |
65,00 |
74,00 |
77,70 |
77,70 |
3,70 |
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Erw. |
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7er |
19,00 |
21,00 |
22,05 |
22,10 |
1,10 |
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6er |
27,00 |
30,00 |
31,50 |
31,50 |
1,50 |
|
5er |
29,50 |
34,20 |
35,91 |
35,90 |
1,70 |
|
4er |
32,00 |
37,20 |
39,06 |
39,10 |
1,90 |
|
3er |
37,00 |
43,20 |
45,36 |
45,40 |
2,20 |
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2er |
42,00 |
49,00 |
51,45 |
51,50 |
2,50 |
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2er
Klavier |
44,00 |
50,20 |
52,71 |
52,70 |
2,50 |
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EU 30 |
49,00 |
61,80 |
64,89 |
64,90 |
3,10 |
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EU 45 |
77,00 |
88,00 |
92,40 |
92,40 |
4,40 |
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Ensemble
Kinder |
7,00 |
9,00 |
9,45 |
9,50 |
0,50 |
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Ensemble
Erw. |
11,00 |
15,80 |
16,59 |
16,60 |
0,80 |
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Ausleihe |
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unter
250 |
4,00 |
4,50 |
4,73 |
5,00 |
0,50 |
|
über
250 |
8,00 |
8,50 |
8,93 |
9,00 |
0,50 |
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Die Erhöhung der Musikschulentgelte wird in eine neu zu erstellende Entgeldordnung eingearbeitet und nach Vorberatung im Kulturausschuss dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung:
1. Konsolidierung im Jahr 2011
Für den gesamten
Bewirtschaftungsbereich der Musikschule (Produkt 1304) stehen jährlich
32.467,00 € zur Verfügung. In der Kulturausschusssitzung (KA) am 12. Oktober
2011 wurde das Konto der Musikschule 524190 „Sonstige Bewirtschaftungskosten“
in Höhe von 2.355,00 € zur dauerhaften strukturellen Konsolidierung des
Haushalts vorgeschlagen und im KA einstimmig beschlossen. Im Rahmen der allgemeinen
Bewirtschaftung wurde das Budget in dieser Höhe in den Jahren 2006 – 2010 für
z. B. Reparaturen von Musikinstrumenten, Versicherungen, Notenbeschaffung,
Fortbildungen, Veranstaltungen etc. vollständig verausgabt. Diese Reduzierung
bedeutet bei den schon sehr niedrig angesetzten Budgets der Musikschule eine
Reduzierung um 7,25% des gesamten Bewirtschaftungsetats eines Jahres und somit
eine erhebliche Einschränkung der Bewirtschaftungs- und damit Handlungsmöglichkeiten
in der Umsetzung des Bildungsauftrages.
Die einzige
Möglichkeit, mit weiteren Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung beizutragen,
wäre eine Erhöhung der Musikschulentgelte.
Jede Erhöhung
birgt zunächst die Gefahr eines Schülerrückgangs. Diese Erfahrung wurde auch in
Rheine gemacht. Nach der letzten Gebührenerhöhung zum 1. September 2003 gingen
die Schülerzahlen bis zum Jahr 2005 um insgesamt 181 SchülerInnen zurück (1161
SchülerInnen in 2002, 980 SchülerInnen in 2005). Das entspricht einem Prozentsatz von 15,59%.
Um eine solch
negative Entwicklung zu verhindern, ist es sinnvoll und sozial verträglich,
·
die Geschwisterermäßigung zu erhalten (2003 führte
die Rücknahme der Geschwisterermäßigung beim 2. Kind zu einer real doppelten
Erhöhung der Musikschulentgelte und damit zu einer massiven Abmeldungswelle),
·
die Sozialbefreiungen zu erhalten, um jedem Kind in Rheine den Zugang zur
Musik zu ermöglichen,
·
eine Erhöhung der Musikschulentgelte um pauschal 5%
für alle Unterrichte vorzunehmen.
1.1. Erhöhung der
Musikschulentgelte um pauschal 5% aller Unterrichte ab dem 1. 9. 2012
Eine moderate Erhöhung
der Musikschulentgelte von pauschal 5%
·   soll zu
höheren Erträgen führen
·   könnte
ohne großen Verwaltungsaufwand erhoben werden
·   wäre
sozial verträglich
·   wäre
auch im Elementarbereich vertretbar, da hier die Entgelte real von 17,50 € auf
18,40 € um 0,90 € pro Monat steigen würden
·   wäre im Hinblick auf die Inflationsrate (von
2003 – 2010 betrug die durchschnittliche Inflationsrate pro Jahr 1,525% Quelle:
www.zinsen-berechnen.de Entwicklung der Inflationsrate) der
letzten acht Jahre vertretbar und notwendig.
Annahme: Bei gleichbleibenden Schülerzahlen und einer Entgelteinnahme der
Musikschule in Höhe von 439.487 € 2010 (Stand 14.12.2011) bzw. geschätzten
450.000 € 2011 (Echtzahlen können erst zu einem späteren Zeitpunkt ermittelt
werden, da noch Erstattungen für 2011 zu leisten sind) ergibt die Entgelterhöhung
um pauschal 5% eine Mehreinnahme in Höhe von 21.974,00 € bzw. 22.500 € per anno.
Bei der Erhöhung
der Musikschulentgelte um pauschal 5% wäre der Elementarbereich mit einer
relativ geringen Steigerung belastet, um auch weiterhin möglichst allen Kindern
den Zugang zur musikalischen Grundausbildung zu ermöglichen.
Da der Schwerpunkt
der Musikschularbeit in der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen liegt,
wurde in der Vergangenheit die Gebühr für den Erwachsenenunterricht höher
veranschlagt, um somit einen besseren Deckungsgrad zu erreichen. Daher schlägt
die Erhöhung um pauschal 5% im Erwachsenenbereich stärker zu Buche (Einzelunterricht
Klavier, 45 Minuten: Erhöhung von 88,00 € auf 92,40 € um real 4,40 € pro Monat).
1.2. Qualitätssicherung
Die Musikschule
der Stadt Rheine legt mit qualifiziertem Fachunterricht die Grundlage für eine
lebenslange Beschäftigung mit Musik. Ihre Aufgaben sind die musikalische
Grundausbildung, die Breitenförderung, die Begabtenfindung und Begabtenförderung
sowie die Vorbereitung auf ein Musikstudium.
In der kommunalen
Musikschule Rheine ist besonders das Musizieren im Ensemble in Unter-, Mittel-
und Oberstufe regelmäßiger Bestandteil der Ausbildung. Kommunale Musikschulen sind
zugangsoffen – im räumlichen wie im sozialen Sinne als Kennzeichen öffentlicher
Musikschularbeit – und folgen bundesweiten Qualitätsstandards.
Um dies auch
weiterhin gewährleisten zu können, ist eine moderate Erhöhung der
Musikschulentgelte um pauschal 5%, nach neun Jahren ohne Erhöhung in diesem
Bereich und damit Anpassung an die jährlichen Inflationsraten, sinnvoll.
Notwendige
Vorraussetzungen, um auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige und
erfolgreiche Arbeit der Musikschule zu gewährleisten, sind verlässliche Rahmen-
und Planungsbedingungen im Finanz- und Personalbereich. Die Entwicklung zur Bildungsgesellschaft
des 21. Jahrhunderts hat so nicht nur die Chance, ein viel zitiertes Schlagwort
zu bleiben, sondern Realität zu werden!