Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2012 - 2015 Fachbereich 1 - Bildung, Kultur und Sport Produktgruppe 15/Sportförderung
Vorlage
047/12
Aktenzeichen
II-1-ang
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereiches 1/Bildung, Kultur und Sport für die Produktgruppe 15 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.


Begründung:

 

Allgemeines:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde in der Sitzung des Rates am 13. Dezember 2011 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2012 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwur­fes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2012 - 2015 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2012 – 2015.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailbera­tung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 1, Produktgruppe 15/Sportförderung. Die Etatberatung hat anhand des Entwurfes des Haushalts­planes 2012 zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2012 weist einen Fehlbetrag von 15,117 Mio. Euro aus. Dieser Fehlbetrag überschreitet den maßgebenden Schwellenwert für ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) von 13,517 Mio. Euro um 1,6 Mio. Euro.

 

Auch in den Folgejahren 2013 – 2015 kann der Haushaltsausgleich nicht sicher­gestellt werden. Allerdings werden sich die Fehlbeträge durch die weiterhin ein­geplanten einmaligen Ausschüttungen der Stadtsparkasse Rheine und der Stadt­werke Rheine GmbH sowie durch die ab 2014 weiterhin unterstellte Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B voraussichtlich deutlich reduzieren und die HSK-Schwellenwerte unterschreiten. Derzeit besteht für die Stadt Rheine deshalb keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, da dazu der Schwellenwert in zwei aufeinander folgenden Jahren überschritten werden müsste.

 

Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2012 führt aber zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 255,221 Mio. Euro. Unter Berück­sichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswe­sens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 81,733 Mio. Euro; das sind 25,3 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2015 wird sich das Eigenkapi­tal voraussichtlich um insgesamt 30,4 % auf 234,408 Mio. Euro verringert ha­ben. Der zunehmende Eigenkapitalverzehr führt zu immer geringeren HSK-Schwellenwerten und erhöht hierdurch natürlich zunehmend die HSK-Problema­tik.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschus­ses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.      

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbes­serungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 1, Produktgruppe 15/Sportförderung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit ein­zubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investi­tionsplan angepasst werden.

 

Vorgesehene Änderungen bzw. Anmerkungen zum Haushaltsplanentwurf 2012:

Budgetausweitungen in Form von Mehraufwendungen und/oder Mindererträgen

sind nicht geplant.

Hinzuweisen ist jedoch auf folgenden Umstand:

 

Die Rheine Bäder GmbH hat mit Wirkung zum 1. Januar 2012 das Benutzungs­entgelt für die Schwimmvereine auf 60,89 € Brutto erhöht. Der bisherige Preis i.H.v. 53,79 € hatte fünf Jahre Bestand, die Erhöhung beträgt 7,10 € je Stunde.

Diese Preiserhöhung hat unmittelbar Auswirkungen auf das Budget des Sportser­vice: Ziffer 3 der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten sieht vor, dass die Vereine – gestaffelt nach dem Anteil – Jugendlicher Eigenbeteiligungen in einem Umfang von 8,80 bis 16,00 € leisten müssen.

Da es sich hierbei um Festbeträge handelt, geht die oben dargestellte Erhöhung vollständig zu Lasten des städtischen Haushaltes.

Im letzten Jahr sind den Vereinen für insgesamt 856 Stunden entsprechende Zu­schüsse gezahlt worden. Dadurch ergeben sich Mehraufwendungen von 6.077,60 € (856 Stunden x 7,10 €).

In Anbetracht der Haushaltslage wird vorgeschlagen, diesen Betrag im Rahmen des Budgetvollzuges zu erwirtschaften. Da eine Budgetausweitung nicht zu er­warten ist, käme als Alternative nur noch die Reduzierung der Schwimmzeiten in den Bädern in Betracht.

 

Darüber hinaus schlägt die Verwaltung aufgrund der Änderung der Sportförder­richtlinien entsprechende Anpassungen bei den Kennzahlen in der Produktbe­schreibung vor:

 

1. Da mit der seit 01.01.2012 geltenden Sportförderrichtlinie die Mitglieder mit einem Lebensalter von mindestens 60 Jahren bei der Ermittlung des Jugendan­teils nicht mehr berücksichtigt werden, ist die entsprechende Kennzahl „Anzahl der Vereine mit einem Jugendanteil von 40 Prozent“ zu aktualisieren.

 

2. Vor demselben Hintergrund werden folgende Änderungen der Kennzahlen vor­geschlagen:

 

(1) Die Kennzahl „Anzahl der über 40jährigen“ wird ab 01.01.2012 nicht mehr erhoben.

(2) Dafür werden die beiden neuen Kennzahlen „Anzahl der 41jährigen bis 59jährigen“ und „Anzahl der ab 60jährigen“ neu in die Produktbeschreibung auf­genommen.

 

Alle vorgeschlagenen Änderungen sind bereits in die als Anlage 1 beigefügte Pro­duktgruppenbeschreibung eingearbeitet worden.

 

Abschließend wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Erläute­rungen zu den Transferaufwendungen (Ziffer 15, s. Seite 169 des Haushaltsplan­entwurfes) angepasst werden müssen.

Durch die Umschichtung von Haushaltsmitteln bereits im Jahr 2011 sind die Po­sitionen „Zuschüsse für Investitionen“ und „Betriebskostenzuschüsse an Sport­vereine“ zu korrigieren.

Bisher nicht berücksichtigt wurde ebenfalls eine auf die Jahre 2011 und 2012 be­grenzte Position für Betriebskostenerstattungen an Vereine. Hierbei handelt es sich um Kostenerstattungen von Betriebskosten für zeitlich befristete Raumnut­zungen.

Die Veränderungen sind in der beigefügten Übersicht dargestellt und werden in den endgültigen Haushaltsplan übernommen:

 

15 – Transferaufwendungen = 797 TEUR

 

Hierzu gehören:

 

 

2 0 1 1

T E U R

2 0 1 2

T E U R

2 0 1 3

T E U R

2 0 1 4

T E U R

2 0 1 5

T E U R

Zuschüsse für Investitionen

265

265

265

265

265

Betriebskostenzuschüsse für Rasen- und Platzpflegen

243

243

243

243

243

Betriebskostenzuschüsse an Sport­vereine

196

196

196

196

196

Zuschüsse zur Förderung der Ju­gendarbeit

16

16

16

16

16

Erbbauzinsen für Grundstück TV Jahn Rheine

30

30

30

30

30

Fahrtkostenzuschüsse

9

9

9

9

9

Betriebskostenzuschüsse und Zu­schüsse für besondere (Einzel-) Veranstaltungen an den Stadtsport­verband und Antrag stellende Ver­eine

20

20

20

20

20

Betriebskostenerstattungen

18

18

0

0

0

„Nicht verausgabte“ Erträge aus Sportstättennutzungsgebühren

0

0

0

0

0

 

Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Produktgruppenbeschreibung