Betreff
Antrag des Tennisclub Blau Weiss Rheine 26 e.V. auf eine städtische Zuwendung für eine neue Heizungsanlage
Vorlage
053/12
Aktenzeichen
II-1.50-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss gewährt dem Tennisclub Blau Weiss Rheine 26 e.V. zum Kauf und Einbau einer neuen Heizungsanlage im Clubheim an der Unlandstraße 18, 48431 Rheine, einen städtischen Zuschuss in Höhe von 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 11.266,64 €.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass nach Erlangung der Rechtskraft des  Haushaltsplanes 2012 die notwendigen Finanzmittel für Investitionskostenzuschüsse zur Verfügung stehen.

 


Begründung:

 

Der Antrag des Tennisvereins wird im Antrag wie folgt begründet:
„Die 30 Jahre alte Heizung ist ständig defekt. Die Reparaturkosten stehen in keinem Verhältnis mehr. Um einen geregelten Sportablauf zu gewährleisten, ist dringend eine Neuanschaffung erforderlich.
Nach Rücksprache mit den Stadtwerken soll eine Gasheizung installiert werden. Für die Zuleitung ist nur die Stadtwerke zuständig, aus diesem Grund kann auch kein 2. Angebot erstellt werden.

 

Damit nach den Trainings- und Meisterschaftsspielen die Teilnehmer duschen können, ist eine funktionierende Heizung und Warmwasseraufbereitung notwendig.

Außerdem könnte in den Wintermonaten die Heizungsanlage einfrieren, wenn diese nicht kurzfristig repariert werden kann, da Ersatzteile nicht mehr oder nur noch nach längerer Lieferung zu erhalten sind.

Durch eine moderne Gasheizung gehen wir von geringeren Energiekosten aus, da diese viel wirtschaftlicher arbeitet.“

 

Zu der Begründung des Vereins wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die formalen Voraussetzungen für die Zuschussgewährung sind erfüllt. Die nachstehende Aufstellung dokumentiert eine stabile Mitgliederzahl; der Anteil der Jugendlichen für das Jahr 2011 ist durch die neue Berechnungsmethode deutlich gestiegen: Für die Zuschussgewährung werden jeweils die beim Landessportbund gemeldeten Mitgliedszahlen des Vorjahres zugrunde gelegt. Da die Sportförderrichtlinien dahingehend mit Wirkung zum 01.01.2012 geändert wurden, dass bei der Ermittlung des Jugendanteils die Mitglieder, die 60 Jahre und älter sind, nicht mehr berücksichtigt werden, erhöht sich der Jugendanteil sprunghaft auf 48,41 Prozent:

 

Jahr

Gesamtmitglieder

Jugendanteil

2005

175

15,40 %

2006

206

20,03 %

2007

206

25,24 %

2008

234

36,32 %

2009

240

35,01 %

2010

245

33,06 %

2011

241

48,41 %

 

Aus diesem Grund kann die Höchstförderung von 70 Prozent erfolgen. Für die Zuschussgewährung spricht ebenfalls, dass mit dem Inkrafttreten der neuen Sportförderrichtlinien der Schwerpunkt zukünftig auf Erhaltungs- bzw. Wiederbeschaffungsmaßnahmen gelegt wurde.

 

Eine Überprüfung der bisherigen Fördermaßnahmen hat die Angaben des TC Blau Weiss 26 bestätigt, dass die vorhandene Ölheizung bereits älter als 30 Jahre ist und damit dringend erneuert werden muss.

 

Die eingereichten Kostenvoranschläge erscheinen sachgerecht und von den Aufwendungen mit einem Gesamtumfang von 16.095,20 € her angemessen.

 

Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, gemäß der Sportförderrichtlinien einen Zuschuss in Höhe von 70 Prozent, maximal 11.266,64 € zu gewähren.