Betreff
Antrag des Tennisclub 22 Rheine e.V. auf eine städtische Zuwendung für die Sanierung der Tennishallenrückwand.
Vorlage
054/12
Aktenzeichen
II-1.50-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss gewährt dem Tennisclub 22 Rheine e.V. zur Sanierung der Tennishallenrückwand, Elsa-Brändström-Weg, 48431 Rheine, einen städtischen Zuschuss in Höhe von  62,04 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 7.035,03 €.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass nach Erlangung der Rechtskraft

des Haushaltsplanes 2012 die notwendigen Finanzmittel für Investitionskostenzuschüsse zur Verfügung stehen.

 


Begründung:

 

Der Antrag des Tennisvereins wird damit begründet, dass die Hallenwand altersbedingte Abnutzungserscheinungen (z.B. spröde bzw. gerissene Dichtungen, dunkel angelaufene Fenster verhindern ausreichenden Lichteinfall) zeige und darüber hinaus durch Steinwürfe beschädigt sei. Die Halle sei im Jahr 1987 erbaut worden, sei inzwischen also fünfundzwanzig Jahre alt.

Durch die vorhandenen Abnutzungen und Löcher würden Folgeschäden an der Tennishalle befürchtet, da bei ungünstigen Wetterbedingungen Regenwasser in die Wand bzw. die Halle eindringen könne. Verschärft werde die Situation durch mögliches Frostwetter.

Mit dem Austausch der Hallenwand seien außerdem energetische Einsparungen zu realisieren.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird der Antrag des TC 22 Rheine befürwortet.

Die formalen Voraussetzungen für die Zuschussgewährung nach den Sportförderrichtlinien sind erfüllt.

Insbesondere die energetische Sanierung sowie die Vermeidung von Folgeschäden machen schnelles Handeln erforderlich.

 

Die vom meistbietenden Unternehmen angebotene Kunststoff-Giebelverglasung erfolgt in der aktuell herkömmlichen Bauweise und ist mit bauaufsichtlicher Zulassung versehen (Prokulit Lichtpaneel aus PC 540 – 3, longlife, antiblend, 40 mm stark bei 500 mm Deckbreite aus Poxycarbonat; ballwurf- und hagelsicher sowie beidseitig neuer Dichtung in bauseitige Alukonstruktion eingebaut).

 

Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, gemäß der Sportförderrichtlinien einen Zuschuss in Höhe von maximal 7.035,03 € zu gewähren.