Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 213, Kennwort: "Dorfplatz Hauenhorst - Teil A", der Stadt Rheine I. Änderungsbeschluss II. Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
362/06
Aktenzeichen
FB 5/61-bo
Art
Beschlussvorlage

Vorbemerkung/Kurzerläuterung:

 

Der seit 1987 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 213, Kennwort: „Dorfplatz Hauenhorst – Teil A“, der Stadt Rheine beinhaltet den im Kreuzungsbereich Brochtruper Straße/Bauerschaftsstraße gelegenen Dorfplatz einschließlich südlich angrenzenden Kinderspielplatz sowie westlich und südlich angrenzend den Heimathauskomplex.

 

Nunmehr soll auf einem Teilbereich des Dorfplatzes eine Altenwohnanlage in Hauenhorst realisiert werden.

 

Alle wichtigen planungsrechtlichen Daten und Maßnahmen sind der Begründung der Bebauungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist.

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.     Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, den Bebauungsplan Nr. 213, Kennwort: „Dorfplatz Hauenhorst – Teil A“, der Stadt Rheine zu ändern.

 

Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung von einer öffentlichen Grünfläche in ein allgemeines Wohngebiet, um hier eine Altenwohnanlage in Hauenhorst realisieren zu können.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung bezieht sich auf einen Teilbereich des Flurstückes 285, Flur 22, Gemarkung Rheine links der Ems, und befindet sich im Eckbereich Brochtruper Straße/Bauerschaftsstraße.

 

II.   Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 213, Kennwort: „Dorfplatz Hauenhorst – Teil A“, der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:     Antrag auf Änderung

Anlage 2:     Grundriss

Anlage 3:     Ansichten

Anlage 4:     Änderungsplan alt/neu

Anlage 5:     Änderungsbegründung