Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Sportausschuss gewährt dem Tennisclub 22 Rheine e.V. für die Erneuerung von zwei Oberbelägen der Tennisplätze in der Tennishalle am Elsa-Brändström-Weg, 48431 Rheine, einen städtischen Zuschuss in Höhe von 62,04 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 23.843 €.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass nach Erlangung der Rechtskraft des  Haushaltsplanes 2012 die notwendigen Finanzmittel für InvestitionskosÂtenzuschüsse zur Verfügung stehen.
Begründung:
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Die Situation für den TC 22 Rheine stellt sich aktuell wie folgt dar:
Am Spielfeld 1 wurden mit dem Ende der Hallensaison 2010/2011 im Mai 2011 starke altersbedingte Abnutzungserscheinungen sowie massive Strukturschäden (Löcher im Hallenboden) festgestellt.
Daraufhin hat der Verein nach Beratung durch eine Fachfirma das Spielfeld wie empfohlen mit eigenen Finanzmitteln reparieren lassen. Ein Förderantrag bei der Stadt Rheine wurde nicht gestellt. Leider hat sich sehr schnell nach Aufnahme des Spielbetriebes herausgestellt, dass die empfohlene und entsprechend durchÂgeführte Sanierung kein zufriedenstellendes Ergebnis gebracht hat. Die Qualität des Hallenbodens auf dem Feld 1 entspricht auch nach der Sanierung nicht den Anforderungen an sachgerechtes Training bzw. Wettkampfspiel.
Aus diesem Grund wurden erneute Angebote eingeholt, die auf der Grundlage der bisher vorgenommenen Reparaturen eine ganzheitliche Sanierung sicherÂstellen. Der Aufwand für diese Maßnahme beträgt nach dem günstigsten Angebot 13.491 €.
Um den Anforderungen des Spielbetriebes in der Winterhallenrunde 2012/2013 zu genügen – mindestens zwei Hallenböden müssen mit dem gleichen Belag ausÂgestattet sein – ist zwingend auch das Spielfeld zwei zu sanieren. Auch auf dieÂsem Feld zeigen sich bereits erhebliche Abnutzungserscheinungen, ähnliche Probleme wie auf Feld 1 könnten jederzeit auftreten. Die Kosten für dieses Spielfeld belaufen sich auf 24.941 €.
Die Gesamtkosten für die Herrichtung der beiden Tennisfelder betragen somit 34.432 €.
Aufgrund der hohen finanziellen Belastung für den Verein soll die Sanierung des 3. Spielfeldes in das Jahr 2013 verschoben werden, auch hierfür ist ein entspreÂchender Förderantrag seitens des TC 22 Rheine zu erwarten.
Ebenfalls aus finanziellen Gründen wurde der Zuschussantrag für die Reparatur bzw. den teilweisen Austausch der Zaunanlage zurückgezogen; diese Maßnahme soll mit einem neuen Zuschussantrag ebenfalls im Jahr 2013 durchgeführt werÂden.
Der Verein teilt mit, dass er die Halle im Winter sowohl für den Trainings- wie auch den Meisterschaftsbetrieb dringend benötige. Hinzu kämen diverse EinzelÂveranstaltungen bzw. Turniere wie z.B. die im Jahr 2011 zum vierten Mal durchÂgeführte Offene Tennisstadtmeisterschaft mit annähernd 100 TennisspieÂler(inne)n aus dem näheren und weiteren Umfeld von Rheine. Ein Ausweichen auf andere Tennishallen sei aus Kapazitätsgründen nicht möglich, mehrere TenÂnishallen im Stadtgebiet Rheine seien in den letzten Jahren geschlossen worden.
Dem Antrag ist aus Sicht der Verwaltung stattzugeben. Die formalen VoraussetÂzungen nach den Sportförderrichtlinien sind erfüllt. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang lediglich, dass nach Ziffer 7.2 der Richtlinie Anträge auf InvestiÂtionskostenzuschüsse für (Um-)Bau- und Einrichtungsmaßnahmen grundsätzlich bis zum 31.10. des Jahres gestellt werden müssen, um im Folgejahr einen städtiÂschen Zuschuss zu erhalten.
Allerdings ist es nach einer Zusatzregelung möglich, auch wie in diesem Fall verÂspätete Anträge zu berücksichtigen, wenn die Mittel im laufenden Haushaltsjahr noch nicht ausgeschöpft sind.
Da entsprechende Budgetmittel für Investitionskostenzuschüsse zur Verfügung stehen, sind somit alle formalen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt.
Der Antrag ist darüber hinaus auch inhaltlich begründet. Ohne die Sanierung von zwei Plätzen wäre ein geordneter Betrieb in den Wintermonaten nicht möglich, Meisterschaftsspiele könnten nicht stattfinden, da nicht zwei gleiche Plätze vorÂhanden wären. Außerdem drohen dem Verein empfindliche Einnahmeverluste, wenn der Hallenbetrieb nur mit einer Drittel-Auslastung betrieben werden könnte.
Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, gemäß der SportförÂderrichtlinien einen Zuschuss in Höhe von maximal 23.843 € zu gewähren.