Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Â
Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2012/2013 zu.
Begründung:
Â
Zur Vorbereitung der Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2012/2013 fanden in der 3. Kalenderwoche diesen Jahres die Budgetgespräche mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Rheine statt.
Die Trägergespräche wurden konstruktiv und lösungsorientiert geführt. Sie waren auf beiden Seiten davon geprägt, einerseits den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu erfüllen und anderseits soweit wie möglich und vertretbar, einen weiteren Ausbau der U3-Plätze vorzunehmen.
Ergebnis der Trägergespräche ist, dass allen angemeldeten Rechtanspruchskindern ein Kindergartenplatz angeboten werden kann. In wenigen Einzelfällen steht der Platz zwar nicht in der Wunscheinrichtung, jedoch in einer benachbarten Kindertageseinrichtung zur Verfügung. Zur Budgetfestsetzung wurden auch die Möglichkeiten aus § 18 Abs. 4 des Kinderbildungsgesetzes (zulässige Überschreitung der Gruppenstärke) umfangreich ausgeschöpft, um den Rechtsanspruch für die Ü3-Kinder sicherzustellen und den Ausbau der U3-Plätze voranzutreiben. Auch hier konnte in allen Fällen auf die Unterstützung der beteiligten Träger gebaut werden, um den Betreuungswünschen der Eltern nachzukommen. Von der im KiBiz ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit der Überschreitung der Gruppenstärke wurde auch deshalb Gebrauch gemacht, da lediglich aktuell Handlungsbedarf besteht und langfristig gesehen aufgrund der demografischen Entwicklung sich zukünftig die Zahl der Kinder insbesondere im Rechtsanspruchsbereich insgesamt verringern wird.
In der beigefügten Anlage 1 ist die Belegung der einzelnen Einrichtungen u. a. mit einem %-Wert beschrieben. Bei der Betrachtung der %-Werte ist zu berücksichtigen, dass man pro 100 % von einer Gruppen in der jeweiligen Regelgruppenstärke spricht. Die unterschiedlichen Regelgruppenstärken und die darauf resultierenden Prozentwerte pro Platz und Gruppe sind aus der nachstehend abgedruckten Tabelle ersichtlich:
Gruppenform |
Gruppenstärke |
Prozentwert pro Platz |
Prozentwert pro Regelgruppen |
 I a, b, c |
20Kinder |
 5 % |
100 % |
 II a, b, c |
10 Kinder |
10 % |
100 % |
III a, b |
25 Kinder |
 4 % |
100 % |
III c |
20 Kinder |
 5 % |
100 % |
Am Beispiel des
Auf die in der Vergangenheit vorgelegte Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung (Vorlage343/11) unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung wird an dieser Stelle verwiesen. Die Aktualisierung erfolgt nach der am 26. 01. 2012 vorgestellten Arbeits- und Projektplanung für das Jahr 2012 im Juni 2012.
Bereits in den letzten Jahren wurde an dieser Stelle berichtet, dass ab dem Jahr 2012 ein Abwärtstrend bei den Kindergartenkindern einsetzen wird. Entsprechendes wurde von den Einrichtungsleitungen mit regional unterschiedlichen Ergebnissen im Rahmen der Budgetgespräche bestätigt. Werden im laufenden Kindergartenjahr insgesamt 1.985 Rechtsanspruchskinder versorgt, so reduziert sich diese Zahl für das Kindergartenjahr 2012/2013 auf 1.943 Kinder. Dieser Umstand wird unmittelbar zum weiteren Ausbau von U3-Plätzen genutzt. Die Anzahl der U3-Plätze konnte für das neue Kindergartenjahr von 243 um rd. 13,2 % auf 275 Plätze erhöht werden.
Nach den Ergebnissen der Trägergespräche gestaltet sich die Verteilung der insgesamt 2.218 Plätze auf die Gruppenformen nach dem Kinderbildungsgesetz wie folgt:
Gruppenform I a                                110 Plätze
Gruppenform I b                                466 Plätze
Gruppenform I c                                322 Plätze
Gruppenform II a                                  2 Plätze
Gruppenform II b                                22 Plätze
Gruppenform II c                                30 Plätze
Gruppenform III a                               72 Plätze
Gruppenform III b                              798 Plätze
Gruppenform III c                              396 Plätze
Zur Verteilung der Plätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Bezüglich des Ausbaues der U3-Plätze hat das Land NRW keine festen Kontingente vorgegeben. Es wird davon ausgegangen, dass die in der Bedarfsfeststellung ausgewiesenen 275 U3-Plätze auch tatsächlich bewilligt werden.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bis 2013 zur Bedarfsdeckung insgesamt 438 U3 Plätze geschaffen werden sollen, erreichen wir mit der Zahl von 275 Plätzen einen Versorgungsgrad von rd. 62,80 %.
Entwicklung
der Platzzahlen im Vergleich der Kindergartenjahre
2010/2011, 2011/2012
und 2012/2013Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â
Die nachstehende Übersicht zeigt, wie sich die Angebotsstruktur im Vergleich der letzten Kindergartenjahre verändern wird.
Plätze |
im Kindergartenjahr 2010/2011 lt. Bescheid LWL |
im Kindergartenjahr 2011/2012 lt. Bescheid LWL |
im Kindergartenjahr 2012/2013 lt. Planung |
in der Gruppen- form I a |
120 |
66 |
110 |
in der Gruppen- form I b |
296 |
373 |
466 |
in der Gruppen- form I c |
223 |
239 |
322 |
|
|
|
|
in der Gruppen- form II a |
9 |
7 |
2 |
in der Gruppen- form II b |
26 |
26 |
22 |
in der Gruppen- form II c |
22 |
26 |
30 |
|
|
|
|
in der Gruppen- form III a |
67 |
125 |
72 |
in der Gruppen- form III b |
1.031 |
938 |
798 |
in der Gruppen- form III c |
403 |
426 |
396 |
Plätze insgesamt: |
2.197 |
2.226 |
2.218 |
Finanzielle
Auswirkungen
Die Bruttobetriebskosten für das Kindergartenjahr
2012/2013 betragen insgesamt                                               14.313.902,92 €
Nach Abzug der gesetzlichen Trägeranteile in Höhe von               1.567.364,06 €
verbleiben gesetzliche Betriebskostenzuschüsse in Höhe von     12.746.538,86 €
die bei den Anmeldungen zum Haushaltsplan 2012
berücksichtigt wurden.
Die Trägeranteile sind je nach Trägerschaft wie folgt gestaffelt:
Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen                                       12 %
Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger               9 %
Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen                            4 %
Die Trägeranteile werden nach dem „Rheiner Modell“ ganz oder
teilweise von der Stadt Rheine übernommen. Für
das Kindergartenjahr 2012/2013 werden sie mit                           855.283,84 €
kalkuliert und sind im Haushaltsplan veranschlagt.
Zur Refinanzierung der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse
erhält die Kommune Landeszuschüsse, die je nach Trägerschaft
wie folgt gestaffelt sind:
Für Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen                                 36,5 %
Für Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger        36,0 %
Für Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen           38,5 %
Die Landeszuschüsse zur Refinanzierung der gesetzlichen
Betriebskosten werden für das Kindergartenjahr 2012/2013
mit                                                                                         5.225.034,60 €
kalkuliert.
Zusätzlich werden Elternbeiträge erhoben, die gemessen an den Bruttobetriebskosten 19 % ausmachen sollen. Tatsächlich liegt dieser Prozentsatz jedoch bei ca. 15 %.
Veränderungen
beim Buchungsverhalten
Bei fast gleichbleibenden Platzzahlen insgesamt hat sich das Buchungsverhalten der Eltern in Bezug auf die wöchentlichen Betreuungszeiten wie folgt verändert:
wöchentliche Betreuungszeit |
Kindergartenjahr 2011/2012 |
Kindergartenjahr 2012/2013 |
Veränderungen |
25 Std. |
 198 |
184 |
-Â Â Â Â Â 14 |
35 Std. |
1.337 |
1.286 |
-Â Â Â Â Â 51 |
45 Std. |
 691 |
748 |
+Â Â Â Â 57 |
Veränderungen
bei der Anzahl der Kinder in der Einzelintegration
Während im laufenden Kindergartenjahr insgesamt 112 Kinder im Rahmen der Einzelintegration betreut werden, wird sich die Anzahl im neuen Kindergartenjahr um 15 auf 97 Kinder verringern.
Budgetierung der
45-Stunden-Buchungen
Im Rahmen der Revision des Kinderbildungsgesetzes wurde unter Berücksichtigung der letzten beitragsfreien Kindergartenjahres der Anteil der 45-Stunden-Buchungen für die Kinder mit Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in den Gruppenformen I und III dergestalt gedeckelt, dass die Steigerung jugendamtsweit max. 4 % gegenüber dem Vorjahresbudget betragen darf. Diese Vorgabe wurde im Rahmen der Trägergespräche diskutiert und eingehalten.