Betreff
Bedarfsfeststellung nach dem Kinderbildungsgesetz für das Kindergartenjahr 2012/2013
Vorlage
100/12
Aktenzeichen
II - 2 - 10 P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2012/2013 zu.


Begründung:

 

Zur Vorbereitung der Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2012/2013 fanden in der 3. Kalenderwoche diesen Jahres die Budgetgespräche mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Rheine statt.

 

Die Trägergespräche wurden konstruktiv und lösungsorientiert geführt. Sie waren auf beiden Seiten davon geprägt, einerseits den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu erfüllen und anderseits soweit wie möglich und vertretbar, einen weiteren Ausbau der U3-Plätze vorzunehmen.

 

Ergebnis der Trägergespräche ist, dass allen angemeldeten Rechtanspruchskindern ein Kindergartenplatz angeboten werden kann. In wenigen Einzelfällen steht der Platz zwar nicht in der Wunscheinrichtung, jedoch in einer benachbarten Kindertageseinrichtung zur Verfügung. Zur Budgetfestsetzung wurden auch die Möglichkeiten aus § 18 Abs. 4 des Kinderbildungsgesetzes (zulässige Überschreitung der Gruppenstärke) umfangreich ausgeschöpft, um den Rechtsanspruch für die Ü3-Kinder sicherzustellen und den Ausbau der U3-Plätze voranzutreiben. Auch hier konnte in allen Fällen auf die Unterstützung der beteiligten Träger gebaut werden, um den Betreuungswünschen der Eltern nachzukommen. Von der im KiBiz ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit der Überschreitung der Gruppenstärke wurde auch deshalb Gebrauch gemacht, da lediglich aktuell Handlungsbedarf besteht und langfristig gesehen aufgrund der demografischen Entwicklung sich zukünftig die Zahl der Kinder insbesondere im Rechtsanspruchsbereich insgesamt verringern wird.

 

In der beigefügten Anlage 1 ist die Belegung der einzelnen Einrichtungen u. a. mit einem %-Wert beschrieben. Bei der Betrachtung der %-Werte ist zu berücksichtigen, dass man pro 100 % von einer Gruppen in der jeweiligen Regelgruppenstärke spricht. Die unterschiedlichen Regelgruppenstärken und die darauf resultierenden Prozentwerte pro Platz und Gruppe sind aus der nachstehend abgedruckten Tabelle ersichtlich:

 

Gruppenform

Gruppenstärke

Prozentwert

pro Platz

Prozentwert pro Regelgruppen

  I a, b, c

20Kinder

 5 %

100 %

 II a, b, c

10 Kinder

10 %

100 %

III a, b

25 Kinder

 4 %

100 %

III c

20 Kinder

 5 %

100 %

 

Am Beispiel des Antonius-Kindergartens (lfd. Nr. 1 der Tabelle) bedeutet dies, dass die 3-gruppige Einrichtung mit den Gruppenformen I und III mit insgesamt 4 Plätzen überlegt ist. Unter Berücksichtigung der Integrativen Arbeit stellt diese Überbelegung die max. Überbelegung für die Dauer des Kindergartenjahres dar, die wir auf örtlicher Ebene vereinbaren können.

 

Auf die in der Vergangenheit vorgelegte Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung (Vorlage343/11) unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung wird an dieser Stelle verwiesen. Die Aktualisierung erfolgt nach der am 26. 01. 2012 vorgestellten Arbeits- und Projektplanung für das Jahr 2012 im Juni 2012.

 

Bereits in den letzten Jahren wurde an dieser Stelle berichtet, dass ab dem Jahr 2012 ein Abwärtstrend bei den Kindergartenkindern einsetzen wird. Entsprechendes wurde von den Einrichtungsleitungen mit regional unterschiedlichen Ergebnissen im Rahmen der Budgetgespräche bestätigt. Werden im laufenden Kindergartenjahr insgesamt 1.985 Rechtsanspruchskinder versorgt, so reduziert sich diese Zahl für das Kindergartenjahr 2012/2013 auf 1.943 Kinder. Dieser Umstand wird unmittelbar zum weiteren Ausbau von U3-Plätzen genutzt. Die Anzahl der U3-Plätze konnte für das neue Kindergartenjahr von 243 um rd. 13,2 % auf 275 Plätze erhöht werden.

 

Nach den Ergebnissen der Trägergespräche gestaltet sich die Verteilung der insgesamt 2.218 Plätze auf die Gruppenformen nach dem Kinderbildungsgesetz wie folgt:

 

Gruppenform I a                                 110 Plätze

Gruppenform I b                                 466 Plätze

Gruppenform I c                                 322 Plätze

 

Gruppenform II a                                    2 Plätze

Gruppenform II b                                  22 Plätze

Gruppenform II c                                  30 Plätze

 

Gruppenform III a                                 72 Plätze

Gruppenform III b                               798 Plätze

Gruppenform III c                               396 Plätze

 

Zur Verteilung der Plätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

 

Bezüglich des Ausbaues der U3-Plätze hat das Land NRW keine festen Kontingente vorgegeben. Es wird davon ausgegangen, dass die in der Bedarfsfeststellung ausgewiesenen 275 U3-Plätze auch tatsächlich bewilligt werden.

 

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bis 2013 zur Bedarfsdeckung insgesamt 438 U3 Plätze geschaffen werden sollen, erreichen wir mit der Zahl von 275 Plätzen einen Versorgungsgrad von rd. 62,80 %.

 

Entwicklung der Platzzahlen im Vergleich der Kindergartenjahre

2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013                                              

 

Die nachstehende Übersicht zeigt, wie sich die Angebotsstruktur im Vergleich der letzten Kindergartenjahre verändern wird.

 

Plätze

im Kindergartenjahr 2010/2011

lt. Bescheid LWL

im Kindergartenjahr 2011/2012

lt. Bescheid LWL

im Kindergartenjahr 2012/2013

lt. Planung

in der Gruppen-

form I a

120

66

110

in der Gruppen-

form I b

296

373

466

in der Gruppen-

form I c

223

239

322

 

 

 

 

in der Gruppen-

form II a

9

7

2

in der Gruppen-

form II b

26

26

22

in der Gruppen-

form II c

22

26

30

 

 

 

 

in der Gruppen-

form III a

67

125

72

in der Gruppen-

form III b

1.031

938

798

in der Gruppen-

form III c

403

426

396

 

Plätze insgesamt:

2.197

2.226

2.218

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Bruttobetriebskosten für das Kindergartenjahr

2012/2013 betragen insgesamt                                                14.313.902,92 €

 

Nach Abzug der gesetzlichen Trägeranteile in Höhe von                1.567.364,06 €

 

 

verbleiben gesetzliche Betriebskostenzuschüsse in Höhe von      12.746.538,86 €

 

die bei den Anmeldungen zum Haushaltsplan 2012

berücksichtigt wurden.

 

Die Trägeranteile sind je nach Trägerschaft wie folgt gestaffelt:

 

Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen                                        12 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger                 9 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen                              4 %

 

Die Trägeranteile werden nach dem „Rheiner Modell“ ganz oder

teilweise von der Stadt Rheine übernommen. Für

das Kindergartenjahr 2012/2013 werden sie mit                            855.283,84 €

kalkuliert und sind im Haushaltsplan veranschlagt.

 

Zur Refinanzierung der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse

erhält die Kommune Landeszuschüsse, die je nach Trägerschaft

wie folgt gestaffelt sind:

 

Für Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen                                  36,5 %

Für Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger         36,0 %

Für Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen             38,5 %

 

Die Landeszuschüsse zur Refinanzierung der gesetzlichen

Betriebskosten werden für das Kindergartenjahr 2012/2013

mit                                                                                             5.225.034,60 €

kalkuliert.

 

Zusätzlich werden Elternbeiträge erhoben, die gemessen an den Bruttobetriebskosten 19 % ausmachen sollen. Tatsächlich liegt dieser Prozentsatz jedoch bei ca. 15 %.

 

Veränderungen beim Buchungsverhalten

 

Bei fast gleichbleibenden Platzzahlen insgesamt hat sich das Buchungsverhalten der Eltern in Bezug auf die wöchentlichen Betreuungszeiten wie folgt verändert:

 

 

wöchentliche

Betreuungszeit

Kindergartenjahr

2011/2012

Kindergartenjahr

2012/2013

Veränderungen

25 Std.

  198

184

-      14

35 Std.

1.337

1.286

-      51

45 Std.

  691

748

+     57

 

 

Veränderungen bei der Anzahl der Kinder in der Einzelintegration

 

Während im laufenden Kindergartenjahr insgesamt 112 Kinder im Rahmen der Einzelintegration betreut werden, wird sich die Anzahl im neuen Kindergartenjahr um 15 auf 97 Kinder verringern.

 

 

Budgetierung der 45-Stunden-Buchungen

 

Im Rahmen der Revision des Kinderbildungsgesetzes wurde unter Berücksichtigung der letzten beitragsfreien Kindergartenjahres der Anteil der 45-Stunden-Buchungen für die Kinder mit Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in den Gruppenformen I und III dergestalt gedeckelt, dass die Steigerung jugendamtsweit max. 4 % gegenüber dem Vorjahresbudget betragen darf. Diese Vorgabe wurde im Rahmen der Trägergespräche diskutiert und eingehalten.