Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt
dem Rat der Stadt Rheine nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss den kw -
Vermerk für die Stelle 2101 Produktverantwortliche/r für die "Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege" und für die
"Gesetzliche Vertretung für Minderjährige und Erwachsene" im
Fachbereich 2 zum 01.01.2013 aufzuheben und den
Stellenplan entsprechend zu ändern.
Begründung:
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I.    Allgemeine Ausgangssituation – Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzept
Angesichts der sich
dramatisch verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen und der daraus
resultierenden allgemeinen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurde im Jahre
2006 das sog. Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept entwickelt und
am 5. 12. 2006 im Haupt- und Finanzausschuss beraten (Vorlage 508/06).
Im Rahmen dieses Konzeptes
wurden alle Stellen der Stadtverwaltung verschiedenen Prioritäts- und Maßnahmenkategorien
zugeordnet. Grundgedanke ist hierbei, dass beim Freiwerden einer Stelle
entschieden wird, ob sie wiederbesetzt werden muss oder eingespart werden kann.
Die im Rahmen dieses
Konzeptes definierten Kategorien und Maßnahmen sind in der Anlage 1
dargestellt.
Die überwiegende Zahl der
Planstellen bei der Stadt Rheine ist den Maßnahmenkategorien II. und III.
zugeordnet. Daraus folgt, dass bei jeder Stellenvakanz teilweise aufwändige
organisatorische Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Die für derartige
Organisationsuntersuchungen in der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden
personellen Ressourcen sind sehr begrenzt. Die Beauftragung externer Organisationsberater
ist zum einen sehr teuer und zum anderen hinsichtlich der praktischen
Umsetzbarkeit der Ergebnisse erfahrungsgemäß kritisch zu bewerten. Daher wurde
in der Stadtverwaltung ein internes System entwickelt und eine Arbeitsgruppe
„Organisationsuntersuchung“ eingerichtet. Unter der Moderation des Fachbereiches
„Interner Service“ führen die Controller/innen aller 6 Fachbereiche der Stadtverwaltung
stellenbezogene organisatorische Überprüfungen durch. Erste verwaltungsinterne
Untersuchungsergebnisse dieser Arbeitsgruppe liegen bereits vor und werden in
die nächsten Stellenplanberatungen einfließen.
In diesem Sinne wurden
Einzelheiten des Stellen- und Personalkostenkon-solidierungskonzeptes in
mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission dargestellt und intensiv
diskutiert.
II.  Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008
– 2015
Zur konkreten Ausgestaltung
des Stellen- und Personalkostenkonsolidie-rungskonzeptes war es notwendig, für
einen überschaubaren Planungszeitraum die zu erwartende personelle Entwicklung
bei der Stadtverwaltung zu betrachten. Zu diesem Zweck wurde im Jahre 2008 eine
Personal-bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Zeitraum 2008 – 2015
erstellt. Dabei wurde deutlich, dass es zahlreiche Einflussfaktoren gibt, die
in einer Verwaltung unserer Größenordnung kaum statistisch planbar sind. Für
eine annähernd realistische Planung war es daher insbesondere erforderlich, die
im Planungszeitraum zu erwartende Fluktuation möglichst realistisch
einzuschätzen. Neben den bekannten Altersgrenzen ist dabei auch ein früheres
Ausscheiden aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine im Rahmen der
Altersteilzeit eine feste Planungsgröße.
Unter Berücksichtigung der
erkennbaren Faktoren ist davon auszugehen, dass bis zum Ende des
Planungszeitraumes 80 Personen aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine
ausscheiden werden. Auf dieser Grundlage können nach Einschätzung der
Verwaltung bis 2015 18 Planstellen eingespart werden. 39 Stellen sollen durch
die Einstellung und Ãœbernahme von Auszubildenden und 23 Stellen extern wieder
besetzt werden. Nach dem derzeitigen Planungsstand wird dieses Ziel erreichbar
sein. Einzelheiten zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung sollen im
Herbst 2011 in der Strategie- und Finanzkommission sowie im Rahmen des 3.
Umsetzungsberichtes Anfang 2012 dargestellt werden.
III. Gewährung von Altersteilzeit (ATZ) als Element
der Personal-bedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015
Um das Ziel des Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzeptes erreichen zu können, ist eine möglichst
planbare und sozialverträgliche Fluktuation erforderlich. Im Rahmen dieses sog.
aktiven Fluktuationsmanagements hat der Rat der Stadt Rheine eine
Grundsatzregelung über die Gewährung von Altersteilzeit bei der Stadt Rheine
beschlossen. Von dieser Möglichkeit haben in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt
33 Mitarbeiter/innen Gebrauch gemacht, so dass die Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung
insofern auf eine relativ realistische Basis gestellt werden konnte.
IV. Ausweisung von kw – Vermerken im Rahmen der
Stellenpläne 2010 und 2011
Die nach der Personalbedarfs-
und Entwicklungsplanung 2008 – 2015 vorgesehenen 18 Stelleneinsparungen können
aufgrund der Systematik dieses Konzeptes im Voraus nicht in allen Fällen
konkret stellenbezogen benannt werden. Gleichwohl hat die Verwaltung in
mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission und im HFA erklärt, dass
sie dieses Ziel bis zum Ende des Planungszeitraumes erreichen wird.
Wegen dieser fehlenden
Konkretisierung der Stelleneinsparungen hat der Rat der Stadt Rheine im Wege
der Stellenplanberatungen 2010 und 2011 festgelegt, dass die
altersteilzeitbedingt frei werdenden Planstellen einen kw – Vermerk erhalten.
Dieser Vermerk bedeutet, dass die jeweils betroffenen Stellen mit dem
Ausscheiden des Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin „wegfallen“, also für
eine Wiederbesetzung nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung hat bei
verschiedenen Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass das Instrument der kw-
Vermerke im Kontext des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes
kein geeignetes Mittel ist, die gesteckten Ziele schneller oder effizienter zu
erreichen. Gleichwohl wurde die kw – Vermerke aus dem Stellenplan 2010 in den
Stellenplan 2011 übernommen; verbunden mit der Forderung, bei Freiwerden einer
entsprechenden Stelle in den zuständigen Ratsgremien über die Aufhebung jedes
einzelnen kw – Vermerkes zu entscheiden.
V.   Aufhebung des kw – Vermerkes bei der Stelle 2101
Produktverantwortliche/r für die "Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
und Kindertagespflege" und für die "Gesetzliche Vertretung für
Minderjährige und Erwachsene" im Fachbereich 2
1.   Einstufung der Stelle
Die Stelle 2101 ist im
aktuellen Stellenplan in der Besoldungsgruppe A 13 (geh. Dienst) mit einem kw –
Vermerk ausgewiesen.
Der Stelleninhaber scheidet
am 15.02.2013 altersteilzeitbedingt aus.
Im Rahmen des Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzeptes ist diese Stelle der
Prioritätenkategorie 1.4 „Pflichtaufgabe ohne Gestaltungsmöglichkeit: Die Nichtbesetzung
hätte sonstige unmittelbare Auswirkungen auf die Leistungserbringung anderer
Stellen der Kategorie 1.“
und der
Maßnahmeneinteilung I „Keine Detailprüfung erforderlich. Die Stelle muss
unverzüglich wieder besetzt werden.“
zugeordnet.
2.   Aufgaben auf der Stelle „Produktverantwortliche/r
für die "Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege"
(Produkt-Nr. 2102) und für die "Gesetzliche Vertretung für Minderjährige
und Erwachsene" (Produkt-Nr. 2103)
Aufgrund der bei der
Stadtverwaltung Rheine geltenden organisatorischen Rahmenleitlinien gliedert
sich der Tätigkeitsbereich eines/r Produktverantwortlichen in 2 Bereiche:
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- Leitungsfunktionen
- sachbearbeitende Tätigkeiten
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Die durch
Produktverantwortliche bei der Stadtverwaltung grundsätzlich wahrzunehmen
Leitungsfunktionen sind in der Anlage 2 dargestellt.
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Die sachbearbeitenden
Tätigkeiten lassen sich mit folgenden Schwerpunkten beschreiben:
- Erstellung von Sitzungsvorlagen für den
Jugendhilfeausschuss und den Rat
- Ständige Aktualisierung der Elternbeitragssatzung
- Aufstellung des Haushaltsplanes für die Produkte
2102 und 2103
- Geschäftsführung der AG 78 (Förderangebote in
Kindertageseinrichtungen)
- Zusammenarbeit dem überörtlichen Träger der
Jugendhilfe in Bezug auf Planung und Realisierung der erforderlichen
Einrichtungen zur Realisierung des Rechtsanspruches auf einen
Kindergartenplatz unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Rechtslage
- Vertretung des örtlichen Trägers der öffentlichen
Jugendhilfe bei allen Trägergesprächen (jährliche Bildung von
Einrichtungsbudgets, Belegung/Überbelegung von Gruppen zur Erfüllung von
Rechtsansprüchen, Beschwerdemanagement, Finanzierungsfragen)
- Jährliche Fortschreibung der
Kindergartenbedarfsplanung unter Berücksichtigung der demografischen
Entwicklung
- Abstimmung des Spielgruppenangebotes
- Vertretung der Stadt Rheine als dem örtlichen
Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Wahrnehmung der Aufgaben zum
Schutz von Kindern in Kindertageseinrichtungen
- Abwicklung von Investitionsmaßnahmen (Bau,
Ersatzbau, Sanierung im Bereich der Kindertageseinrichtungen und investive
Förderung der Tagespflegestellen) für das Produkt 2102
- Vertretungsweise Wahrnehmung von Gerichtsterminen
insbesondere in dem Produkt 2103
3.   Personal und Finanzen:
Im Produkt 2102
"Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege" sind
derzeit 5 ProduktmitarbeiterInnen beschäftigt. Der Haushaltsansatz für 2012
beträgt bei den Aufwendungen 16,6 Mio. Euro.
Im Produkt 2103 "
Gesetzliche Vertretung für Minderjährige und
Erwachsene" sind derzeit 4 ProduktmitarbeiterInnen beschäftigt. Der Haushaltsansatz
für 2012 beträgt bei den Aufwendungen 292 Tausend Euro.
4.   Fazit:
Wie unter Ziffer 1 - Einstufung
der Stelle - schon angeführt, gilt für diese Stelle die Maßnahmeneinteilung
I „Keine Detailprüfung erforderlich. Die Stelle muss unverzüglich wieder
besetzt werden.“
Insbesondere für den ab
August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreungsplatz auch für die
unter 3-jährigen Kinder ist ein reibungsloser Stellenübergang an den/die
Nachfolger/in notwendig.