Betreff
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
Vorlage
102/12
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO Frau Medina Atalan zur stellvertretenden Schriftführerin.

 


Begründung:

 

Gem. § 58 Abs. 7 GO ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Nach § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO wird die/der Schriftführer/in vom Ausschuss bestellt.

 

Der bisherige stellvertretende Schriftführer, Herr Hubert Lammerding, ist am 31.12.2011 in die Freistellungsphase seiner Altersteilzeit getreten. Frau Atalan hat die Aufgaben der Jugendhilfe- und Sozialplanung von Herrn Lammerding übernommen und soll auch neue stellvertretende Schriftführerin werden.

 

Soll eine Bedienstete der Stadtverwaltung bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Benehmen mit der Bürgermeisterin.

 

Die Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird empfohlen.