Betreff
Handlungsansätze zur Haushaltskonsolidierung: Fachbereich Recht u. Ordnung, Produkt 31 – „Service/Recht“. Liste 1.11 der Liste 1 der Konsolidierungsvorschläge: Auslagerung der Rechtsberatung nach Ausscheiden des Stelleninhabers.
Vorlage
108/12
Aktenzeichen
I-32-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Rechtsberatung nach Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers nicht auszulagern.


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 12. April 2011 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Rat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die in der Anlage 1 der Vorlage aufgeführten Vorschläge zum frühestmöglichen Zeitpunkt zur dauerhaften strukturellen Konsolidierung des städtischen Haushalts umzusetzen und die Verwaltung zu beauftragen, die dazu notwendigen weitergehenden Vorbereitungen zu treffen. Über die konkrete Umsetzung der Vorschläge entscheidet nach Vorberatung des zuständigen Fachausschusses der Haupt- und Finanzausschuss. Über die Konsolidierungsergebnisse ist dem Rat der Stadt zweimal jährlich zu berichten, und zwar nach Abschluss des 1. Halbjahres sowie nach Abschluss des Haushaltsjahres.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in der Anlage 2 der Vorlage aufgeführten Handlungsansätze inhaltlich und vom Konsolidierungsumfang her weiter zu konkretisieren und sukzessive zur Entscheidung vorzulegen.

 

Produkt Service/Recht

 

In der Liste 1 „Konsolidierungsvorschläge“ ist unter Ziff. 1.11. aufgeführt, dass im Fachbereich Recht und Ordnung im Produkt „Service, Recht“ zu untersuchen ist, ob die Rechtsberatung nach Ausscheiden des Stelleninhabers ausgelagert werden kann.

 

Ist-Situation

 

Im Produkt „Service, Recht“ ist die Stelle eines Juristen (Rechtsvertretung/-be­ra­tung, Stellen-Nr. 3101, Entgeltgruppe 15) im Stellenplan der Stadt Rheine ausgewiesen. Der Stelleninhaber scheidet zum 31.05.2013 altersteilzeitbedingt aus dem aktiven Dienst aus. Die Stelle ist mit einem Kw-Vermerk versehen.

 

Daneben ist schwerpunktmäßig für Versicherungsangelegenheiten eine Stelle des Allgemeinen Verwaltungsdienstes im Stellenplan (Stellen-Nr. 3102, Besoldungs- gruppe A 12) ausgewiesen. Der Stelleninhaber scheidet am 31.12.2012 altersteilzeitbedingt aus dem aktiven Dienst aus. Die Stelle ist mit einem Kw-Vermerk versehen.

 

Folgende Aufgaben werden im Wesentlichen von den beiden Stelleninhabern wahrgenommen:

 

Stelle Nr. 3101 - Rechtsvertretung/-beratung:

 

-          Vertretung der Stadt in Rechtsangelegenheiten insb. vor dem Verwaltungsgericht, mit Ausnahme der Vertretung der Stadt in ausländerrechtlichen Angelegenheiten (FB 3/33) und sozialrechtlichen Angelegenheiten, die vom Kreis Steinfurt als Träger der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. XII geführt werden

-          Beratung des Verwaltungsvorstandes sowie der Fachbereiche und Technischen Betriebe AöR in rechtlichen Fragestellungen, z. B. Erststellung von Rechtsgutachten, Vertragsgestaltungen, Erlass von Satzungen, Formulierung rechtlich schwieriger Fragestellungen in Bescheiden etc.

-          Prüfung der Erfolgsaussichten im Prozess und Beratung über das weitere Vorgehen

 

Stelle Nr. 3102 – Versicherungen:

 

-          Bearbeitung von gerichtlich und außergerichtlich geltend gemachten Schadenersatzforderungen der Stadt Rheine (einschl. der Schulung und TBR AöR) gegen Dritte

-          Bearbeitung der gerichtlich und außergerichtlich geltend gemachten Schadenersatzforderungen von Dritten gegenüber der Stadt Rheine (einschl. Schulen und TBR AöR)

-          Prüfung strafbarer Handlungen und Erstattung von Strafanzeigen, Erteilung von Hausverboten, Schiedsamtsangelegenheiten

-          Bearbeitung von Versicherungsfällen und Geltendmachung von Forderungen gegenüber der Versicherung (Haftpflicht, Elektronik-, Eigenschaden-, KFZ- und Unfallversicherung)

-          Ãœberprüfung der bestehenden Versicherungsverträge auf Erforderlichkeit, ggf. Neuvergabe

 

 

Zieht man die Organisationsstruktur im Bereich der Rechtsberatung anderer vergleichbar großer Städte in Nordrhein-Westfalen aufgrund einer im November 2011 seitens der Stadt Velbert durchgeführten Umfrage im Quervergleich hinzu, ist festzustellen, dass von 17 Städten, die sich an der Umfrage beteiligt haben, nur eine auf eine verwaltungsinterne Rechtsberatung im klassischen Sinne verzichtet.

 

Legt man die Stellenanteile der Personen im höheren Dienst (oder vgl.) der Städte zugrunde, deren Einwohnerzahl zwischen 70.000 und 85.000 liegt, schwanken diese zwischen 1,0 und 2,0 Stellen. Daraus wird deutlich, dass die Stadt Rheine mit einem Mitarbeiter des höheren Dienstes einen umfassenden Service für die Fach- und Sonderbereiche im Bereich der Rechtsberatung bei einer knappen Personalbesetzung vorhält.

 

Sofern die Stelle Nr. 3101 nicht wieder besetzt werden sollte, wird im hohem Umfang juristischer Beratungsbedarf entstehen, der verwaltungsintern nicht abgedeckt werden kann. Diese dann an entsprechend versierte Anwaltskanzleien zu vergebenden Tätigkeiten sind zu vergüten. Entsprechende Haushaltsmittel wären auszuweisen. Es ist zurzeit nicht möglich, im Einzelnen zu beziffern, mit welchem Finanzbedarf insoweit zu rechnen sein wird. Allein die Anzahl der vor den Verwaltungsgerichten geführten Verfahren belief sich im Jahr 2009 af 63, im Jahr 2010 auf 69 und im Jahre 2011 auf 41. Zudem ist zu beachten, dass zahlreiche Rechtsfragen im Verwaltungsalltag schnell und flexibel abgearbeitet werden müssen. Dies ist bei externer Vergabe nicht vollumfänglich zu erwarten. So ist eine Minderung der in den Fach- und Sonderbereichen sehr geschätzten und umfassend genutzten Serviceleistung zu befürchten. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein verwaltungsinterner Jurist bestens über die Strukturen, Aufgaben, Erfordernisse und Arbeitsweisen der Verwaltung informiert ist. Es wird daher vorgeschlagen, die Rechtsberatung nicht auszulagern, sondern die Stelle Nr. 3101 rechtzeitig im Rahmen einer öffentlich durchzuführenden Ausschreibung wieder zu besetzen.

 

Gleichzeitig wird im Rahmen der Haushaltskonsolidierung vorgeschlagen, eine Wiederbesetzung der Stelle – Nr. 3102 Versicherungen – nicht vorzunehmen. Damit wird eine Stelle der Besoldungsgruppe A 12 eingespart. Fachbereichsintern ist im Fachbereich 3 – Recht und Ordnung vorgesehen, dass die Aufgaben umverteilt werden sollen. Die mit dieser Stelle verbundenen Personalkosten in Höhe von jährlich ca. 75.000 Euro (lt. KGST, Kosten eines Arbeitsplatzes, ohne Sach- u. Gemeinkosten) wären dann im Rahmen der Konsolidierung erwirtschaftet. Ein gesonderter Beschluss, diese Stelle nicht erneut zu besetzen ist nicht erforderlich, da die Stelle mit einem Kw-Vermerk versehen ist.