Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Rheine den kw – Vermerk für die Stelle 3101 „Rechtsvertretung/-beratung“
im Fachbereich 3 zum 01.01.2013 aufzuheben und den Stellenplan entsprechend zu
ändern. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle öffentlich auszuschreiben
und rechtzeitig wieder zu besetzen.
Begründung:
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Angesichts der sich dramatisch verschlechternden
finanziellen Rahmenbedingungen und der daraus resultierenden allgemeinen
Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurde im Jahre 2006 das sog. Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzept entwickelt und am 5. 12. 2006 im Haupt-
und Finanzausschuss beraten (Vorlage 508/06). Im Rahmen dieses Konzeptes wurden
alle Stellen der Stadtverwaltung verschiedenen Prioritäts- und
Maßnahmenkategorien zugeordnet. Grundgedanke ist hierbei, dass beim Freiwerden
einer Stelle entschieden wird, ob sie wiederbesetzt werden muss oder eingespart
werden kann. Die im Rahmen dieses Konzeptes definierten Kategorien und
Maßnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt. Die überwiegende Zahl der
Planstellen bei der Stadt Rheine ist den Maßnahmenkategorien II. und III.
zugeordnet. Daraus folgt, dass bei jeder Stellenvakanz teilweise aufwändige
organisatorische Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Die für derartige
Organisationsuntersuchungen in der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden personellen
Ressourcen sind sehr begrenzt. Die Beauftragung externer Organisationsberater ist
zum einen sehr teuer und zum anderen hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit
der Ergebnisse erfahrungsgemäß kritisch zu bewerten. Daher wurde in der
Stadtverwaltung ein internes System entwickelt und eine Arbeitsgruppe
„Organisationsuntersuchung“ eingerichtet. Unter der Moderation des
Fachbereiches „Interner Service“ führen die Controller/innen aller 6
Fachbereiche der Stadtverwaltung stellenbezogene organisatorische Überprüfungen
durch. Erste verwaltungsinterne Untersuchungsergebnisse dieser Arbeitsgruppe
liegen bereits vor und werden in die nächsten Stellenplanberatungen einfließen.
In diesem Sinne wurden Einzelheiten des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes
in mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission dargestellt und
intensiv diskutiert.
II. Personalbedarfs-
und Entwicklungsplanung 2008 – 2015
Zur konkreten Ausgestaltung des Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzeptes war es notwendig, für einen
überschaubaren Planungszeitraum die zu erwartende personelle Entwicklung bei
der Stadtverwaltung zu betrachten. Zu diesem Zweck wurde im Jahre 2008 eine
Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung für den Zeitraum 2008 – 2015 erstellt.
Dabei wurde deutlich, dass es zahlreiche Einflussfaktoren gibt, die in einer Verwaltung
unserer Größenordnung kaum statistisch planbar sind. Für eine annähernd
realistische Planung war es daher insbesondere erforderlich, die im
Planungszeitraum zu erwartende Fluktuation möglichst realistisch einzuschätzen.
Neben den bekannten Altersgrenzen ist dabei auch ein früheres Ausscheiden aus
dem aktiven Dienst der Stadt Rheine im Rahmen der Altersteilzeit eine feste
Planungsgröße. Unter Berücksichtigung der erkennbaren Faktoren ist davon
auszugehen, dass bis zum Ende des Planungszeitraumes 80 Personen aus dem
aktiven Dienst der Stadt Rheine ausscheiden werden. Auf dieser Grundlage können
nach Einschätzung der Verwaltung bis 2015 18 Planstellen eingespart werden. 39
Stellen sollen durch die Einstellung und Ãœbernahme von Auszubildenden und 23
Stellen extern wieder besetzt werden. Nach dem derzeitigen Planungsstand wird
dieses Ziel erreichbar sein. Einzelheiten zur Personalbedarfs- und
Entwicklungsplanung sollen im Herbst 2011 in der Strategie- und
Finanzkommission sowie im Rahmen des 3. Umsetzungsberichtes Anfang 2012
dargestellt werden.
III. Gewährung von
Altersteilzeit (ATZ) als Element der Personalbedarfs-
und Entwicklungsplanung 2008 – 2015
Um das Ziel des Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzeptes erreichen zu können, ist eine möglichst
planbare und sozialverträgliche Fluktuation erforderlich. Im Rahmen dieses sog.
aktiven Fluktuationsmanagements hat der Rat der Stadt Rheine eine
Grundsatzregelung über die Gewährung von Altersteilzeit bei der Stadt Rheine
beschlossen. Von dieser Möglichkeit haben in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt
33 Mitarbeiter/innen Gebrauch gemacht, so dass die Personalbedarfs- und
Entwicklungsplanung insofern auf eine relativ realistische Basis gestellt
werden konnte.
IV. Ausweisung von kw –
Vermerken im Rahmen der Stellenpläne
2010 und 2011
Die nach der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung
2008 – 2015 vorgesehenen 18 Stelleneinsparungen können aufgrund der Systematik
dieses Konzeptes im Voraus nicht in allen Fällen konkret stellenbezogen benannt
werden. Gleichwohl hat die Verwaltung in mehreren Sitzungen der Strategie- und
Finanzkommission und im HFA erklärt, dass sie dieses Ziel bis zum Ende des
Planungszeitraumes erreichen wird. Wegen dieser fehlenden Konkretisierung der
Stelleneinsparungen hat der Rat der Stadt Rheine im Wege der
Stellenplanberatungen 2010 und 2011 festgelegt, dass die altersteilzeitbedingt
frei werdenden Planstellen einen kw – Vermerk erhalten. Dieser Vermerk
bedeutet, dass die jeweils betroffenen Stellen mit dem Ausscheiden des
Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin „wegfallen“, also für eine
Wiederbesetzung nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Verwaltung hat bei
verschiedenen Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass das Instrument der kw-
Vermerke im Kontext des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes kein
geeignetes Mittel ist, die gesteckten Ziele schneller oder effizienter zu
erreichen. Gleichwohl wurde die kw – Vermerke aus dem Stellenplan 2010 in den
Stellenplan 2011 übernommen; verbunden mit der Forderung, bei Freiwerden einer
entsprechenden Stelle in den zuständigen Ratsgremien über die Aufhebung jedes einzelnen
kw – Vermerkes zu entscheiden.
V. Aufhebung des kw – Vermerkes bei der
Stelle Nr. 3101 „Rechtsvertretung/-beratung“ im Fachbereich 3
Im Produkt 31 „Service,
Recht“ ist die Stelle eines Juristen (Stellen-Nr. 3101, Entgeltgruppe 15) im
Stellenplan der Stadt Rheine ausgewiesen. Der Stelleninhaber scheidet zum
31.05.2013 altersteilzeitbedingt aus dem aktiven Dienst aus. Die Stelle ist mit
einem kw-Vermerk versehen.
Im Rahmen des
Personalkostenkonsolidierungskonzeptes ist diese Stelle der Prioritätenkategorie
3.1 „Freiwillige Aufgabe mit Bindung: die Nichtwiederbesetzung würde den
völligen Verzicht auf eine freiwillige Leistung bedeuten“ und der
Maßnahmenkategorie III „Vor Wiederbesetzung sind detaillierte organisatorische
Überprüfungen erforderlich. Die Stelle kann bis zum Abschluss der
Untersuchungen unbesetzt bleiben“.
Detaillierte
organisatorische Untersuchungen haben sowohl fachbereichsintern als auch im
Rahmen der Arbeit der Arbeitsgruppe „Organisationsuntersuchung“ stattgefunden. Dabei
ist es möglich, im Ergebnis auf eine der beiden Stellen im Produktbereich
„Service/Recht zu verzichten. Damit wird ab dem Haushaltsjahr 2013 ein
Konsolidierungsbeitrag von ca. 75.300 Euro erwirtschaftet. Hinsichtlich der
Details wird auf die Vorlage Nr. 108/12 für den Haupt- und Finanzausschuss
verwiesen.
Unter den dort genannten
Voraussetzungen ist es jedoch zur Aufrechterhaltung der Aufgabenwahrnehmung im
Produktbereich „Service/Recht“ zwingend erforderlich, die Stelle Nr. 3101 wiederzubesetzen.
Dies kann wegen der erforderlichen Qualifikation nur im Rahmen einer öffentlichen
Ausschreibung erfolgen.