Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage I beigefügte Satzung zur Verwendung der Ausbildungsverkehrpauschale gemäß § 11 a ÖPNV-Gesetz NRW unter dem Vorbehalt der positiven steuerlichen Abstimmung.
Begründung:
In der Sitzung des
Bauausschusses am 18. Januar 2012 wurde die o. g. Thematik vorberaten. Zu
diesem Zeitpunkt waren die Anlagen zur Satzung noch nicht alle komplett
beigefügt. Daneben wurden zwischenzeitlich einige redaktionelle Änderungen an
der Satzung vorgenommen. Inzwischen ist die Satzung inklusiv der erforderlichen
Anlagen komplett beigefügt.
Die Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNV-Gesetz NRW liegt
derzeit noch nicht vor und muss zu einem späteren Zeitpunkt im Rat beschlossen
werden. Hierzu teilt die beratende Anwaltskanzlei mit:
„Da die Abstimmung
mit der RVM wegen des Schlüssels zur Verteilung der Mittel nach § 11 Abs. 2
ÖPNVG NRW (ÖPNV-Pauschale) bisher noch nicht abgeschlossen werden konnte, wird
sich die Fertigstellung der entsprechenden Richtlinie noch um einige Zeit
verzögern. Die Abstimmung über die Richtlinie im Rat der Stadt kann daher nicht
– wie bisher geplant – bereits zum 28. Februar erfolgen, sondern muss zu einem
späteren Zeitpunkt vorgesehen werden.
Diese zeitliche
Verzögerung ist aus rechtlicher Sicht unproblematisch, da der Stadt die Aufgabe
der Ausreichung der Mittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW erst ab dem
1. Januar 2012 obliegt und die Ausreichung der Mittel bis spätestens zum
30. Juni 2013 zu erfolgen hat.“
Anlagen:
Anlage I:     Satzung zur Verwendung der Ausbildungsverkehr-Pauschale gemäß § 11 a ÖPNVG inklusiv der 4 Anlagen zur Satzung