Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage I beigefügte Satzung zur Verwendung der Ausbildungsverkehrpauschale gemäß § 11 a ÖPNV-Gesetz NRW unter dem Vorbehalt der positiven steuerlichen Abstimmung.


Begründung:

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 18. Januar 2012 wurde die o. g. Thematik vorberaten. Zu diesem Zeitpunkt waren die Anlagen zur Satzung noch nicht alle komplett beigefügt. Daneben wurden zwischenzeitlich einige redaktionelle Änderungen an der Satzung vorgenommen. Inzwischen ist die Satzung inklusiv der erforderlichen Anlagen komplett beigefügt.

 

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNV-Gesetz NRW liegt derzeit noch nicht vor und muss zu einem späteren Zeitpunkt im Rat beschlossen werden. Hierzu teilt die beratende Anwaltskanzlei mit:

 

„Da die Abstimmung mit der RVM wegen des Schlüssels zur Verteilung der Mittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (ÖPNV-Pauschale) bisher noch nicht abgeschlossen werden konnte, wird sich die Fertigstellung der entsprechenden Richtlinie noch um einige Zeit verzögern. Die Abstimmung über die Richtlinie im Rat der Stadt kann daher nicht – wie bisher geplant – bereits zum 28. Februar erfolgen, sondern muss zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen werden.

 

Diese zeitliche Verzögerung ist aus rechtlicher Sicht unproblematisch, da der Stadt die Aufgabe der Ausreichung der Mittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW erst ab dem 1. Januar 2012 obliegt und die Ausreichung der Mittel bis spätestens zum 30. Juni 2013 zu erfolgen hat.“


Anlagen:

 

Anlage I:      Satzung zur Verwendung der Ausbildungsverkehr-Pauschale gemäß § 11 a ÖPNVG inklusiv der 4 Anlagen zur Satzung