Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1) Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine der vom Städte-
und Gemeindebund NW zu gründenden interkommunalen Verbrauchergenossenschaft
beizutreten
2) Die Bürgermeisterin wird bevollmächtigt, die Beitrittserklärung zu unterzeichnen.
Begründung:
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Die Diskussion über
die öffentlichen Haushalte und die vor Ort stattfindenden Beratung über den
Haushalt 2012 zeigen deutlich, dass auch die Stadt Rheine in Zukunft noch mehr
wird sparen und die immer knapper werdenden Mittel noch effektiver einsetzen
müssen.
Ein Ansatz zur
Kostenoptimierung bietet das Beschaffungswesen im weitesten Sinne.
Sowohl bei sich
kurzfristig ergebenen Ausgaben wie z.B. für Büromaterial oder IT-Equipment ,
als auch bei längerfristig wirksamen Ausgaben wie z.B. Wartungsverträgen oder
Fahrzeugbeschaffung lassen sich durch einen Zusammenschluss und die damit
erhöhte Nachfragemacht günstigere Preise und/oder Konditionen erzielen.
Gegenwärtig bestehen bereits Einkaufsgemeinschaften im Bereich der Krankenhäuser
und bei Energielieferungen. Gemeinsame Ausschreibungen und gebündelte Einkäufe
stellen für Städte und Gemeinden deshalb ein hervorragendes Instrument zur
Kostenoptimierung dar.
Die Rechtsform der
Genossenschaft unterstützt den Prozess, den kommunalen Bedarf zusammen zu
fassen um durch die Nachfragebündelung günstigere Konditionen, unter Beachtung
einer vergabe- und kartellrechtlichen einwandfreien Vorgehensweise, zu
erzielen.
Der Städte und
Gemeindebund hat sich nach Abfrage bei den Mitgliedskommunen zur Gründung einer
interkommunalen Verbrauchergenossenschaft entschieden. Hierdurch sollen Städte
und Gemeinden von Koordinations- und Abwicklungsarbeiten entlastet und zugleich
Synergien im Rahmen einer gemeinsamen Beschaffung genutzt werden.
Als Genossenschaft
ist der Verbund nicht gewerblich ausgerichtet, sondern dient allein der
Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder.
Das
Genossenschaftsmodell bietet nachfolgende Vorteile für die Stadt:
-
Zahlung
eines einmaligen Mitgliedsanteils (in Höhe von 750,-- €)
-
keine
laufende (jährlichen) Beiträge
-
keine
Nachschusspflicht
-
keine
weitere Haftung der Mitglieder über den eingezahlten Anteil hinaus
-
weitere
Kosten entstehen nur bei Inanspruchnahme von Leistungen der Genossenschaft
-
Einkauf/Vergabe
auch ohne Inanspruchnahme von Leistungen der Genossenschaft möglich
-
Keine
Verpflichtung zur Nutzung der Genossenschaft
-
Chance
auf Rückfluss von Überschüssen an die Verwaltungen (Rückvergütung, Dividende)
-
gleiches
Stimmrecht je Mitglied
-
offen
für beliebig viele Mitglieder
-
einfacher
Ein- und Austritt
Die operative
Abwicklung des Geschäftsverkehrs und der Verwaltung soll nach dem Willen des
Städte und Gemeindebundes die Kommunal- und Abwasserberatung NRW als 100%-ige
Tochter der Kommunalstiftung des Städte- und Gemeindebundes NRW übernehmen.
Nach den vorliegenden Informationen des Städte- und Gemeindebundes wird die Gründungsversammlung voraussichtlich im März 2012 stattfinden; abhängig von den rechtlichen Prüfungen der Satzung etc. wird davon ausgegangen, dass die Genossenschaft voraussichtlich im Sommer 2012 den Geschäftsbetrieb aufnehmen wird. Nach der Gründungsversammlung erhalten die interessierten Städte und Gemeinden die Beitrittserklärungen zugesandt. In einer Abfrage des StGB NW hat die Stadt Rheine bereits Interesse an einer zu gründenden Verbrauchergenossenschaft bekundet.
Lt. StGB NW sind die nach der GO NRW vorgesehenen Voraussetzungen für die Beteiligung an privatwirtschaftlichen Unternehmen gem. §§ 107, 108 GO alle für die zu gründende eG erfüllbar.