Betreff
Beitritt zur interkommunalen Verbrauchergenossenschaft beim Städte und Gemeindebund
Vorlage
114/12
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1)    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine der vom Städte- und Gemeindebund NW zu gründenden interkommunalen Verbrauchergenossenschaft beizutreten

2)    Die Bürgermeisterin wird bevollmächtigt, die Beitrittserklärung zu unterzeichnen.

 


Begründung:

 

Die Diskussion über die öffentlichen Haushalte und die vor Ort stattfindenden Beratung über den Haushalt 2012 zeigen deutlich, dass auch die Stadt Rheine in Zukunft noch mehr wird sparen und die immer knapper werdenden Mittel noch effektiver einsetzen müssen.

 

Ein Ansatz zur Kostenoptimierung bietet das Beschaffungswesen im weitesten Sinne.

 

Sowohl bei sich kurzfristig ergebenen Ausgaben wie z.B. für Büromaterial oder IT-Equipment , als auch bei längerfristig wirksamen Ausgaben wie z.B. Wartungsverträgen oder Fahrzeugbeschaffung lassen sich durch einen Zusammenschluss und die damit erhöhte Nachfragemacht günstigere Preise und/oder Konditionen erzielen. Gegenwärtig bestehen bereits Einkaufsgemeinschaften im Bereich der Krankenhäuser und bei Energielieferungen. Gemeinsame Ausschreibungen und gebündelte Einkäufe stellen für Städte und Gemeinden deshalb ein hervorragendes Instrument zur Kostenoptimierung dar.

 

Die Rechtsform der Genossenschaft unterstützt den Prozess, den kommunalen Bedarf zusammen zu fassen um durch die Nachfragebündelung günstigere Konditionen, unter Beachtung einer vergabe- und kartellrechtlichen einwandfreien Vorgehensweise, zu erzielen.

 

Der Städte und Gemeindebund hat sich nach Abfrage bei den Mitgliedskommunen zur Gründung einer interkommunalen Verbrauchergenossenschaft entschieden. Hierdurch sollen Städte und Gemeinden von Koordinations- und Abwicklungsarbeiten entlastet und zugleich Synergien im Rahmen einer gemeinsamen Beschaffung genutzt werden.

 

Als Genossenschaft ist der Verbund nicht gewerblich ausgerichtet, sondern dient allein der Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder.

 

Das Genossenschaftsmodell bietet nachfolgende Vorteile für die Stadt:

 

-         Zahlung eines einmaligen Mitgliedsanteils (in Höhe von 750,-- €)

-         keine laufende (jährlichen) Beiträge

-         keine Nachschusspflicht

-         keine weitere Haftung der Mitglieder über den eingezahlten Anteil hinaus

-         weitere Kosten entstehen nur bei Inanspruchnahme von Leistungen der Genossenschaft

-         Einkauf/Vergabe auch ohne Inanspruchnahme von Leistungen der Genossenschaft möglich

-         Keine Verpflichtung zur Nutzung der Genossenschaft

-         Chance auf Rückfluss von Ãœberschüssen an die Verwaltungen (Rückvergütung, Dividende)

-         gleiches Stimmrecht je Mitglied

-         offen für beliebig viele Mitglieder

-         einfacher Ein- und Austritt

 

Die operative Abwicklung des Geschäftsverkehrs und der Verwaltung soll nach dem Willen des Städte und Gemeindebundes die Kommunal- und Abwasserberatung NRW als 100%-ige Tochter der Kommunalstiftung des Städte- und Gemeindebundes NRW übernehmen.

 

Nach den vorliegenden Informationen des Städte- und Gemeindebundes wird die Gründungsversammlung voraussichtlich im März 2012 stattfinden; abhängig von den rechtlichen Prüfungen der Satzung etc. wird davon ausgegangen, dass die Genossenschaft voraussichtlich im Sommer 2012 den Geschäftsbetrieb aufnehmen wird. Nach der Gründungsversammlung erhalten die interessierten Städte und Gemeinden die Beitrittserklärungen zugesandt. In einer Abfrage des StGB NW hat die Stadt Rheine bereits Interesse an einer zu gründenden Verbrauchergenossenschaft bekundet.

 

Lt. StGB NW sind die nach der GO NRW vorgesehenen Voraussetzungen für die Beteiligung an privatwirtschaftlichen Unternehmen gem. §§ 107, 108 GO alle für die zu gründende eG erfüllbar.