Betreff
Ausbau Schwedenstraße, 2. Stichweg (53014-0168) - Offenlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: " Gronauer Straße/Thieberg" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
119/12
Aktenzeichen
TBR/Pl - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR / Neues Rathaus.


Begründung:

 

1.   Festsetzung im Bebauungsplan:

  

Die geplante 2. Stichstraße der Schwedenstraße befindet sich in den Grenzen des rechts­kräftigen Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort „Gronauer Straße/Thieberg“. Die Stichstraße beginnt im Übergangsbereich der Schwedenstraße zur Offlumer Straße und verläuft in nördliche Richtung. Es folgt eine Abknickung in westliche Richtung – parallel zum südlichen 1. Stichweg der Schwedenstraße.

Die Straßenparzelle ist mit einer Breite von 8,50 m festgesetzt. Der aufgeweitete Platzbereich ist in einer Breite von 21,00 m ausgewiesen. Die Stichstraße wird als reine Wohnstraße eingestuft.

Sie wird über insgesamt 3 Fuß- und Radwege mit den umliegenden Wegen und Straßen verbunden. Der westliche Fuß-/Radweg stellt eine Verbindung zur Hünenborgstraße dar. Mittig der Stichstraße liegt der Beginn eines Geh- und Radweges, der zum höher gelegenen Spielplatz und zum 1. Stichweg der Schwedenstraße führt. Weiterhin besteht eine Fuß- und Radwegeverbindung zum vorhandenen Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse. Die Rad- und Gehwegverbindungen sind mit einer Parzellenbreite von 2,50 m bis 3,50 m ausge­wiesen.

 

Inzwischen sind die vorhandenen Grundstücksparzellen der Stichstraße Schwedenstraße überwiegend bebaut, so dass die Stichstraße einem endgültigen Ausbau zugeführt wer­den kann.

 

2.   Einfügung in das Straßennetz:

 

Die 2. Stichstraße Schwedenstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihrer Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.

Der Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich im niveaugleichen Mischprinzip erfolgen.

 

3.   Notwendige Breiten:

 

a) Stichstraße Schwedenstraße (Verkehrsberuhigter Bereich):

         

Zur Verkehrsberuhigung innerhalb der 8,50 m breiten Straßenparzelle werden wechselseitig Grünbee­te und Parkstände eingebaut. Die Parkstände verfügen über eine Breite von 2,50 m (2,00 m), die Breite der Grünbeete variiert zwischen 2,50m und 3,50 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 5,00 m bis 8,50 m und wird in rotem oder grauem Betonsteinpflaster erstellt. Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt.       

Um in der Mischfläche den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen.

Die endgültige Herstellung des Einmündungsbereiches zur Schwedenstraße bzw. zur Offlumer Straße erfolgt im Zusammenhang mit dem späteren Ausbau des Hauptzuges der Schwedenstraße.

 

b) Aufweitung der Stichstraße Schwedenstraße (Verkehrsberuh. Bereich):

 

Der aufgeweitete Fahrbahnabschnitt im hinteren Bereich der Stichstraße verfügt über eine Parzellenbreite von 21,00 m. Hier werden am äußeren Rand in 2,00 m Breite abwechselnd Parkplätze in Längsaufstellung und Grünbeete eingeplant. Im Zentrum des Platzes werden ebenfalls Parkplätze (in Senkrechtaufstellung) und Grünbeete erbaut. Zur besseren Anfahrbarkeit sind die Parkplätze in 3,00 m Breite vorgesehen. Das Grünbeet in der Mitte ist in einer Größe von 7m x 10m eingeplant und engt die Fahrbahnen dort auf 5,0 m Breite ein; die seitlichen abgeschrägten Beete sind etwa 2,15 m breit. Für die befahrbare Mischfläche – beidseitig der mittleren Beete und Stellplätze - stehen 6,00 m (8,00 m) bzw. 5,00 m Breite zur Verfügung. Die Mischfläche wird in abwechselnd grauen und roten Pflaster erstellt, die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster ausgebaut. Die Grünbeete werden durch Rundborde höhenmäßig von der Fahrbahn abgegrenzt.

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 21,00 m -innerhalb der Straßenparzelle - vorgesehen.

 

c) Fuß- und Radwege:

 

Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird ein 3,00 m breiter Geh-/Radweg in Richtung Hünenborgstraße erstellt. Der Geh-/Radweg in Richtung des Spielplatzes wird in 2,50 m Breite ausgebaut und der Fuß- und Radweg in Richtung Norden zur ehemaligen Bahntrasse ist in einer Breite von 3,50 m ausgewiesen. Seitlich dieses Geh-/Radweges werden Grünstreifen in je 3,00 m Breite angelegt. Alle drei Geh- und Radwege werden in rotem Betonsteinpflaster erstellt.

 

4.   Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

5.   Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m einge­plant.

 

6.   Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

7.   Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Bei dem Ausbau der 2. Stichstraße Schwedenstraße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage.

Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).  Die Ausbaukosten der Fuß- und Radwege werden nicht auf die Anlieger umgelegt.

            

8.  Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens - voraussichtlich im Sommer 2012.

            

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

1. Lageplan, ohne Maßstab