Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.       Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ergebnisse der Etat-Beratungen in den Fachausschüssen gemäß den Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis und stimmt unter Berücksichtigung der in der Begründung unter Ziffer I. enthaltenen Erläuterungen den vorgeschlagenen Budgetveränderungen zu.

 

2.       Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den vorgeschlagenen Budgetveränderungen gemäß der Anlage 3 aufgrund des beschlossenen Wirtschaftsplanes der Technischen Betriebe AöR 2012-2015 zu.

 

3.       Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den unter Ziffer III – Sonstige Budgetveränderungen – aufgeführten Veränderungen zu.

 

4.       Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Fortschreibung des Sonderbereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen – gemäß den Anlagen 4 und 5 unter Berücksichtung der in der Begründung unter Ziffer IV enthaltenen Erläuterungen zu.

 

5.       Der Haupt- und Finanzausschuss kommt nach Prüfung der dieser Vorlage als Anlage 6 beigefügten Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindordnung NW unter Berücksichtigung der unter Ziffer V gemachten Erläuterungen, zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende detaillierte Prüfung bzw. Bearbeitung der Einwendungen nicht erforderlich ist, und empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des Haushaltsplanentwurfes zu beschließen.

 

6.       Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Haushaltssatzung für das Jahr 2012 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2012 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen.

 

7.       Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zu beschließen.

 


Begründung:

 

I. Ergebnisse der Fachausschussberatungen

 

Inzwischen sind die in dezentraler Verantwortung durchgeführten Etat-Beratungen in den Fachausschüssen abgeschlossen. Die sich daraus ergebenen Budgetveränderungen und Detailänderungen sind in den beigefügten Übersichten „Ergebnisplan“ (Anlage 1) und „Investitionsplan“ (Anlage 2) dargestellt.

 

Ergebnisplan

 

Bei den laufenden Budgets (Anlage 1) handelt es sich um folgende Änderungen für 2012:

 

 

Sonderbereich 0 – Politische Gremien und Verwaltungsführung

4.000 € Budgetverbesserung

 

Produktgruppe 01 – Politische Gremien

4.000 € Budgetverbesserung

 

Einsparung der Aufwendungen für Exkursionen/Besichtungsfahrten der Fachausschüsse

4.000 € Minderaufwand

 

 

Fachbereich 1 – Bildung, Kultur und Sport

112.000 € Budgetverbesserung

 

Produktgruppe 11 – Bereitstellung schulischer Einrichtungen

20.000 € Budgetverschlechterung

 

Chemieausstattung Emsland-Gymnasium

20.000 € Mehraufwand

 

Produktgruppe 12 – Zentrale Leistungen für Schüler/innen

44.000 € Budgetverbesserung

 

Neukalkulation Betreuungsangebote wegen Ersatz Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ durch Bildungs- und Teilhabepaket

44.000 € Minderaufwand

 

Produkt 1304 – Musikschule

7.300 € Budgetverbesserung

 

Erhöhung Musikschulgebühren

7.300 € Mehrertrag

 

Produkt 1305 – Städtische Museen

50.000 € Budgetverbesserung

 

Neuausschreibung der Bewachung

50.000 € Minderaufwand

 

Produktgruppe 15 – Sportförderung

30.500 € Budgetverbesserung

 

Verminderung der Zuwendungen für Investitionen für Sportvereine

20.000 € Minderaufwand

 

Verminderung der Betriebskostenszuschüsse an Sportvereine

10.500 € Minderaufwand

 

 

Fachbereich 2 – Jugend, Familie und Soziales

65.000 € Budgetverbesserung

 

Produkt 2101 – Förderung junger Menschen und Familien

40.200 € Budgetverschlechterung

 

Stellenausweitung Wirtschaftliche Jugendhilfe

50.000 € Mehraufwand

 

Kürzung Betriebskostenzuschüsse für dezentrale offene Jugendeinrichtungen

9.800 € Minderaufwand

 

Produkt 220 – Leistungen zur Grundversorgung

88.400 € Budgetverbesserung

 

Neukalkulation der Hilfen für Asylbewerber aufgrund geringerer Fallzahlen

88.400 € Minderaufwand

 

Produkt 2208 – Offene Altenarbeit

15.000 € Budgetverschlechterung

 

Förderung Wohnraumberatungsstelle

15.000 € Mehraufwand

 

Produkt 2210 – Offene Behindertenarbeit

12.500 € Budgetverbesserung

 

Neuregelung zur Gewährung Fahrkostenzuschüsse Offene Behindertenarbeit

12.500 € Minderaufwand

 

Produkt 2211 – Sonstige soziale Betreuung

19.000 € Budgetverbesserung

 

Kürzung Förderung von Investitionsprojekten von sozialen Einrichtungen

19.000 € Minderaufwand

 

 

Fachbereich 3 – Recht und Ordnung

Keine Budgetveränderung

 

 

Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement

270.000 € Budgetverbesserung

 

Produktgruppe 42 – Finanzen

270.000 €  Budgetverbesserung

 

Anpassung aufgrund des vom Rat beschlossenen Wirtschaftsplanes der Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH

8.000 € Mehraufwand

 

Erhöhte Ausschüttung aufgrund des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Rheine GmbH

37.000 € Mehrertrag

 

Erhöhte Ausschüttung aufgrund des Wirtschaftsplanes der Technischen Betriebe AöR

241.000 € Mehrertrag

 

 

Fachbereich 5 – Planen und Bauen

789.000 € Budgetverschlechterung

 

Produktgruppe 52 – Gebäudemanagement

559.000 € Budgetverschlechterung

 

Rückzahlung der Förderung Regionale und Kloster Bentlage (Verschiebung aus Investitionsplan)

286.000 € Mehraufwand

 

Anpassung der Mieterträge „Holländerkaserne“

170.500 € Minderertrag

 

Verlängerung Anpachtung Pavillonklassen Edith-Stein-Schule

18.000 € Mehraufwand

 

Neukalkulation Stromkosten

42.000 € Minderaufwand

 

Neukalkulation Gaskosten

126.000 € Mehraufwand

 

Produkt 5301– Öffentliche Verkehrsflächen

280.000 € Budgetverschlechterung

 

Sanierung Straßenbeleuchtung

230.000 € Mehraufwand

 

Zuordnung Projekt „Fuß- und Radweg 2 WP Dutum“ von Produktgruppe 55 zum Produkt 5301

50.000 € Mehraufwand

 

Produktgruppe 55 – Öffentliche Grünflächen

50.000 € Budgetverbesserung

 

Zuordnung Projekt „Fuß- und Radweg 2 WP Dutum“ von Produktgruppe 55 zum Produkt 5301

50.000 € Minderaufwand

 

 

Investitionsplan

 

Bei den Investitionsbudgets (Anlage 2) handelt es sich um folgende Änderungen für 2012:

 

 

Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement

8.000 € Budgetverschlechterung

 

Produktgruppe 42 - Finanzen

8.000 € Budgetverschlechterung

 

Anpassung aufgrund des vom Rat beschlossenen Wirtschaftsplanes der Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft – Erwerb von Finanzanlagen -

8.000 € Mehrauszahlungen

 

 

Fachbereich 5 – Planen und Bauen

286.000 € Budgetverbesserung

 

Produktgruppe 52 Gebäudemanagement

286.000 € Budgetverbesserung

 

Rückzahlungen Förderung Regionale und Kloster Bentlage (Verschiebung in Ergebnisplan)

286.000 € Minderauszahlungen

 

Sollten unter der Vorlage 075/12 – Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2012 – 2015 Sonderprojekt „IHK Dorenkamp“ – Veränderungen der Daten des Haushaltsplanentwurfes für das Sonderprojekt „IHK Dorenkamp“ beschlossen werden, so sind diese Budgetveränderungen noch in den Haushaltsplan aufzunehmen.

 

II. Wirtschaftsplan der Technischen Betriebe

 

Der Wirtschaftschaftsplan der Technischen Betriebe AÖR 2012-2015 ist im Dezember 2011 beschlossen worden. Die sich daraus ergebenden Veränderungen für die Amtshilfevereinbarung waren nicht Gegenstand der Beratungen der Fachausschüsse. Aus der Anlage 3 sind die Veränderungen ersichtlich, die sich durch die Übernahme der Daten aus dem Wirtschaftsplan AÖR für den Ergebnisplan des  Haushalts der Stadt Rheine ergeben.

 

 

III. Sonstige Budgetveränderungen

 

Die insgesamt positiven Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf eröffnen die Möglichkeit, durch Verschiebung der Sonderausschüttungen der Stadtwerke Rheine GmbH in allen Planjahren (und somit auch in 2012) eine Überschreitung der maßgeblichen Schwellenwerte für ein Haushaltssicherungskonzept zu vermeiden.

 

In Abstimmung mit der Geschäftsführung der Stadtwerke Rheine GmbH wird deshalb vorgeschlagen, folgende Änderungen für die Sonderausschüttungen in der Produktgruppe 42 – Finanzen einzuplanen:

Neuplanung einer Sonderausschüttung im Jahr 2012 in Höhe von 1.000.000 €

Streichung der Sonderausschüttung im Jahr 2014 (bisher 1.000.000 €)

 

Insgesamt ergibt sich für die Ausschüttungen 2012 - 2014 der Stadtwerke Rheine GmbH und der Stadtsparkasse Rheine folgende Übersicht:

 

 

2012

 

2013

 

2014

 

2015

 

Stadtwerke Rheine GmbH

1.000.000 €

(Sonderausschüttung)

+537.000 €

(allg. Ausschüttung)

1.537.000 €

3.000.000 €

(Sonderausschüttung)

+505.000 €

(allg. Ausschüttung)

3.505.000 €

500.000 €

(Mindestausschüttung)

+5.000 €

(allg. Ausschüttung)

505.000 €

500.000 €

(Mindestausschüttung) +5.000 €

(allg. Ausschüttung)

505.000 €

Stadtsparkasse Rheine

500.000 €

(Mindestausschüttung)

2.000.000 €

(Sonderausschüttung)

2.000.000 €

(Sonderausschüttung)

500.000 €

(Mindestausschüttung)

 

 

IV. Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen

 

Produkt 9000 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen

1.561.000 € Budgetverbesserung in 2012

558.000 € Budgetverbesserung in 2013

813.900 € Budgetverbesserung in 2014

902.800 € Budgetverbesserung in 2015

 

Erhöhte Konzessionsabgabe aufgrund des Wirtschaftsplanes Stadtwerke

233.000 € Mehrertrag in 2012

278.000 € Mehrertrag in 2013

204.000 € Mehrertrag in 2014

141.000 € Mehrertrag in 2015

 

Korrektur Regionalisierung Steuerschätzung Nov. 2011

821.000 € Mehrertrag in 2012

345.000 € Mehrertrag in 2013

392.000 € Mehrertrag in 2014

608.000 € Mehrertrag in 2015

 

Änderung Schlüsselzahlen Gemeindeanteil Umsatzsteuer

158.000 € Mehrertrag in 2012

90.000 € Mehrertrag in 2013

19.000 € Mehrertrag in 2014

17.000 € Mehrertrag in 2015

 

Anpassung der Kreisumlage aufgrund Kreistagsbeschluss

432.000 € Mehraufwand in 2012

 

Schlüsselzuweisungen (Ergänzung Orientierungsdaten um Steigerungssätze)

117.000 € Mehrertrag in 2013

191.000 € Mehrertrag in 2014

128.000 € Mehrertrag in 2015

 

Schlüsselzuweisungen (Gewerbesteuer-Jahresmeldung 2011)

80.000 € Mehrertrag in 2013

 

Abrechnung der Gemeindeanteile an der Umsatz- und Einkommensteuer

777.000 € Mehrertrag in 2012

360.000 € Minderertrag in 2013

 

Geringere Zinsaufwendungen für Investitionskredite

4.000 € Minderaufwand in 2012

8.000 € Minderaufwand in 2013

7.900 € Minderaufwand in 2014

8.800 € Minderaufwand in 2015

 

Produkt 9010 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

150.000 € Budgetverschlechterung in 2012

150.000 € Budgetverschlechterung in 2013

150.000 € Budgetverschlechterung in 2014

150.000 € Budgetverschlechterung in 2015

 

Umlageerhöhung lt. Heranziehungsbescheid Kommunale Versorgungskasse

150.000 € Mehraufwand in 2012

150.000 € Mehraufwand in 2013

150.000 € Mehraufwand in 2014

150.000 € Mehraufwand in 2015

 

Versicherungsbeiträge für Rückdeckungsversicherung Pensionslasten

3.802.100 € Mehraufwand in 2012

3.802.100 € Mehraufwand in 2013

3.468.200 € Mehraufwand in 2014

3.468.200 € Mehraufwand in 2015

 

Erträge aus Zuschreibungen für Rückdeckungsversicherung Pensionslasten

3.802.100 € Mehrertrag in 2012

3.802.100 € Mehrertrag in 2013

3.468.200 € Mehrertrag in 2014

3.468.200 € Mehrertrag in 2015

 

Aufgrund der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen des Entwurfes ist bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2012 in der Ratssitzung am 27.03.2012 noch eine Neukalkulation der Zinsen für Liquiditätskredite erforderlich. Dabei ist für die zusätzlich notwendigen Liquiditätskredite für die Rückdeckungsversicherung zur Absicherung der Pensionslasten für 2012 von einer Mehrbelastung bei den Zinsen von ca. 60.000 € auszugehen.

 

 

V. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung

 

Der vom Kämmerer aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung 2012 mit ihren Anlagen ist dem Rat am 13. Dezember 2011 zugeleitet worden.

 

Nach § 80 Abs. 3 GO ist der dem Rat vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen anschließend öffentlich bekannt zu machen.

 

Im § 80 Abs. 3 GO wird dazu folgendes ausgeführt:

 

„Nach Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen an den Rat ist dieser unverzüglich bekannt zu geben und während der Dauer des Beratungs-verfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. In der öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von mindestens vierzehn Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwendungen erheben können und die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen zu erheben sind. Die Frist für die Erhebung von Einwendungen ist so festzusetzen, dass der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung darüber beschließen kann.“

 

 

Die Amtliche Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 ist am 10. Januar 2012 in der Münsterländischen Volkszeitung veröffentlicht worden. In dieser Bekanntmachung ist darauf hingewiesen worden, dass  Einwohner oder Abgabenpflichtige in der Zeit vom 30. Januar bis 17. Februar 2012 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung beim Fachbereich Finanzen einlegen können

 

Es sind insgesamt 37 Einwendungen per E-Mail eingegangen. Die Einwendungen sind dieser Vorlage, zusammengefasst in einer Datei, als Anlage 6 beigefügt.

 

Eine Prüfung der zahlreichen Einwendungen hat ergeben, dass nahezu alle eingereichten Anregungen und Anträge inhaltlich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen der vergangenen Jahre bzw. für das Jahr 2012 in den zuständigen Gremien unabhängig von der der jetzigen Einreichung diskutiert, abgewogen und entschieden wurden. Es sind keine weitergehenden rechtlichen und sachlichen Tatbestände erkennbar. Folgerichtig ergibt sich der Beschlussvorschlag zu Ziffer 5.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Änderungen Fachausschüsse Ergebnisplan

Anlage 2 – Änderungen Fachausschüsse Investitionsplan

Anlage 3 – Änderungen Ergebnisplan TBR

Anlage 4 – Sonderbereich 9 Ergebnisplan

Anlage 5 – Sonderbereich 9 Investitionsplan

Anlage 6 – Einwendungen gegen den Haushaltsplan-Entwurf 2012