Betreff
Widmung von Straßen
Vorlage
369/06
Aktenzeichen
FB 5.8-stu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 (StrWG NW - GV NW  S. 1028, ber. in GV NW 1996 S. 81, 141, 216, 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 2001 (GV.NRW. S. 708)  für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

1.    Karweg von Schweitzerstraße bis Wendehammer

2.    Karweg – Stichweg

3.    Sacharowstraße

4.    Schweitzerstraße - Stichweg

 

... einschließlich der abzweigenden Fuß- und Radweg

 

Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1.3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine.


Begründung:

 

Für den Ausbau der v. g. Straßen sollen Erschließungsbeiträge erhoben werden. Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist die öffentlich-rechtliche Widmung der Erschließungsanlage. Da diese noch nicht förmlich ausgesprochen worden ist, ist die Widmung nunmehr zu beschließen.