Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss nimmt den Sachstandsbericht SGB II - Entwicklung und Tendenzen zur Kenntnis
Begründung:
Der Sachstandsbericht hat
das Ziel, die Mitglieder des Ausschusses über die Entwicklung und die Tendenzen
im SGB II zu informieren. Insbesondere soll informiert werden über die
Entwicklung seit kreisweiter Neuorganisation ab 01.01.2011 sowie über
Erkenntnisse im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Desweiteren soll über
Tendenzen hinsichtlich noch einzuführender Schulsozialarbeit berichtet werden.
Sachdarstellung:
1. Neuorganisation SGB II
Seit Einführung des Sozialgesetzbuch Zweites Buch
(SGB II) zum 01.01.2005 wurde in den Sitzungen des Sozialausschusses
fortlaufend über die Umsetzung des SGB II im Kreis Steinfurt berichtet.
Mit Wirkung ab 01.01.2011 hat der Kreis Steinfurt
eine neue Organisation des SGB II vorgegeben. Das seitdem praktizierte
sogenannte 2-Sphärenmodell fand bereits im Rahmen der Vorbereitungen nicht die
Zustimmung aller kreisangehörigen Kommunen. Die Stadt Rheine hatte bekanntlich
diesem Organisationsmodell, wie auch die Städte Ibbenbüren und Emsdetten, nicht
zugestimmt.
In diesem 2-Sphärenmodell sind sämtliche aktive
Leistungen (Integration in Arbeit, Maßnahmebesetzung, Arbeitsgelegenheiten) in
die Zuständigkeit der GAB AöR gelangt und die Kommunen sind für die passiven Leistungen
(reines Leistungsrecht) zuständig.
Umfangreiche Änderungen in den Prozessabläufen
waren erforderlich. Diese Änderungen wurden von STARK vorgegeben.
Letztendlich wurde von STARK eine Überprüfung der
vorgegebenen Prozessabläufe nach einem Jahr in Aussicht gestellt.
Die Verwaltung geht davon aus, dass diese
Prüfungsabsichten weiterhin Bestand haben und dass die Gespräche mit
Beteiligung der im SGB II-Arbeitskreis vertretenen Kommunen im 1. Halbjahr 2012
stattfinden.
Nachfolgende Tabelle gibt einen Ãœberblick zu Entwicklungen
im Jahr 2011:
|
Dezember
2010 |
Dezember
2011 |
Differenz
absolut |
Differenz in
Prozent |
Bedarfsgemeinschaften (BG) |
2881 |
2782 |
- 99 |
- 3,4 |
Erwerbsfähige Leistungsberechtigten insgesamt |
4035 |
3831 |
- 204 |
- 5,1 |
Erwerbsfähige Leistungsberechtigten unter 25 Jahre |
 885 |
 865 |
- 20 |
- 2,3 |
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte |
1721 |
1664 |
- 57 |
- 3,3 |
Arbeitslose |
1674 |
1673 |
- 1 |
unverändert |
Arbeitsgelegen-heiten |
1261 |
 954 |
- 307 |
- 24,3 |
Integrationen in Arbeit |
 836* |
1189 |
+ 353 |
+ 41,9 |
|
Jan. bis Sept. 2010 |
Jan. bis Sept. 2011 |
Differenz absolut |
Differenz in
Prozent |
Zugänge
BG** |
1124 |
1005 |
- 119 |
- 10,5 |
Abgänge
BG** |
1099 |
1074 |
- 25 |
- 2,2 |
Kosten
Regelbedarf(Bund) ** |
7.658.708 € |
7.434.241 € |
- 224.467 |
- 2,9 |
Kosten KDU (Kommunen)** |
7.990.000 € |
8.305.000 € |
+ 315.000 € |
+ 4,0 |
Anmerkung:
Aufgrund bundesweiter Anwendung der sogenannten T-3
Auswertung bilden die Kennzahlen den Stand im September des gleichen Jahres ab.
Kursiv dargestellte Zahlen sind nicht dem Kennzahlenset des Kreises Steinfurt
entnommen; Quellen siehe nachfolgend
*Â Â Â Â Â Â Â Quelle: Kreisauswertung
„Arbeitsmarktdaten Kommunal“
**Â Â Â Â Â Quelle:
Statistik Bundesagentur für Arbeit (jeweils Januar bis September)
Belastbare Begründungen für die Entwicklung der
verschiedenen Kennzahlen sind insgesamt kaum anzuführen; die Zusammenhänge bei
der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften (-3,4%) bezogen auf die Entwicklung
der Leistungsberechtigten (-5,1% bzw. -3,3%) sind ableitbar. Die Entwicklung
der Anzahl der Arbeitslosen ist jedoch unverändert. Arbeitslos im Sinne der Definition
sind nur die Leistungsberechtigten, die unterhalb 15 Stunden erwerbstätig sind
oder nicht in Maßnahmen bzw. Arbeitsgelegenheiten vermittelt wurden.
Diesbezüglich stehen sich Integrationen in Arbeit (+ 353) und Besetzung von
Arbeitsgelegenheiten (-307) gegenüber; die höhere Anzahl an Integrationen in
Arbeit (Differenz + 46) geht tendenziell einher mit der Verringerung der Bedarfsgemeinschaften.
In diesem Kontext ist die Entwicklung der Ausgaben
und hier insbesondere die Entwicklung der kommunalen Aufwendungen absolut nicht
zufriedenstellend. Während die Abnahme der Bundesanteile (ALG II-Regelleistung)
durchaus im Zusammenhang mit der Abnahme der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften
einhergeht, gibt es im Bereich der (kommunalen) Kosten der Unterkunft eine gegensätzliche
Entwicklung. Die Kosten stiegen in den ersten 9 Monaten des Jahres 2011 im Vergleich
zum Vorjahr um 315.000 €.
Für diese Entwicklung könnte es verschiedene Gründe
geben. Beispielsweise könnte der Lohn der in Arbeit vermittelten
Leistungsberechtigten nicht ausreichend sein, um den Lebensunterhalt für die
Bedarfsgemeinschaft vollends sicherzustellen. Die Aufstockungsleistungen sind
dann größtenteils den Kosten der Unterkunft zuzuordnen. Ein weiterer Grund
könnte darin liegen, dass die zuletzt vom Bund beschlossenen
Leistungssteigerungen für Regelbedarf und Warmwasserkosten letztlich die
kommunalen Aufstockungsleistungen erhöhen.
Nennenswerte Veränderungen in der Größe der Bedarfsgemeinschaften
und damit verbundene höhere Kosten der Unterkunft konnten nicht festgestellt
werden.
Konkrete Daten auf Kreisebene sind dem beigefügten
Jahresbericht 2011 des Kreises Steinfurt zu entnehmen.
2. Bildungs-
und Teilhabepaket
Ein besonderer und neuer Schwerpunkt ist seit dem 01.04.2011 das
Bildungs- und Teilhabepaket, dass mit seinen Leistungen in den §§ 28 und § 29
SGB II verankert ist. Anspruchsberechtigt sind hiernach Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene mit dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII,
Wohngeld, Kinderzuschlag sowie analogen Leistungen gem. § 2 Asylbewerberleistungsgesetz.
Folgende Bedarfe können bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
keine Ausbildungsvergütung (Schülerinnen und Schüler) erhalten, grundsätzlich
berücksichtigt werden:
         â—
Schulausflüge und Klassenfahrten
         ◠Schulbedarf
         ◠Schülerbeförderungskosten
         ◠Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
         â—
Mittagsverpflegung
         ◠Teilhabe am
sozialen und kulturellen Leben
Konkrete Einzelheiten zu den unterschiedlichen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sollen im Rahmen einer Präsentation während der Sitzung dargestellt werden.
Der Einstieg in das neue Leistungspaket war mit
einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden; zum Einen bedingt durch das
erwartungsgemäß hohe Erstantragsaufkommen und zum Anderen durch die zuvor nicht
kalkulierbare Beratungs- und Bearbeitungszeit. Der Kreis Steinfurt hat den Kommunen
für diesen zusätzlichen Aufgabenbereich in 2011 kein Personal zur Verfügung
gestellt. Eine Berücksichtigung des diesbezüglichen Verwaltungsaufwandes hat
allerdings zum Jahresende durch Weiterleitung von aufgabenbezogenen Bundesmitteln
an die Kommunen stattgefunden.
Eine manuelle Zählung für die Stadt Rheine hat für
2011 nachfolgende Ergebnisse erbracht:
Jahreswerte 2011
Anträge |
|||||||
|
Schulausflüge, |
Persönlicher (nur Wohngeld / KIZ)* |
Schüler- |
Lernförderung |
Gemeinsch. |
Teilhabe am |
Summe |
Gesamt |
729 |
418 |
45 |
92 |
1994 |
1525 |
4803 |
Inzwischen ist davon auszugehen, dass die antragsbereiten
Berechtigten im Rahmen der Bewilligungszeiträume laufende Leistungen nach dem
Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Insgesamt wurden für Leistungsberechtigte
in Rheine ca. 16.500 Gutscheine ausgestellt. Trotz allen
Insgesamt begrüßt die Verwaltung die gegenwärtige
Abwicklung der Leistungen über Gutscheine, denn nur so kann sichergestellt
werden, dass die Leistungen auch bei den Kindern ankommen. Die diesbezügliche
zukünftige Entwicklung bleibt abzuwarten. Erste Bemühungen zu
verwaltungsvereinfachenden Verfahren sind anhängig; beispielsweise gibt es
bereits Überlegungen zur Nutzung von Chipkarten für die Inanspruchnahme der
BuT-Leistungen.
Nachfolgend eine kreisweite Auswertung durch den
Kreis Steinfurt:
Jahreswerte 2011
Transferaufwendungen in Euro |
|||||||
|
Schulausflüge, |
Persönlicher (alle) |
Schüler- |
Lernförderung |
Gemeinsch. |
Teilhabe am |
Summe |
SGB II |
135.740 |
308.429 |
4.148 |
33.307 |
130.870 |
51.151 |
663.645 |
WG |
124.991 |
242.035 |
5.630 |
30.311 |
122.203 |
70.117 |
595.286 |
KIZ |
15.749 |
26.180 |
140 |
3.615 |
7.750 |
5.136 |
58.571 |
SGB
XII |
8.640 |
4.690 |
0 |
188 |
4.877 |
1.111 |
19.506 |
Asyl |
1.605 |
8.120 |
0 |
0 |
1.774 |
228 |
11.727 |
Gesamt |
286.726 |
589.453 |
9.918 |
67.421 |
267.474 |
127.743 |
1.348.735 |
Jahreswerte 2011
eingegangene Anträge / Gutscheine |
|||||||
|
Schulausflüge, |
Persönlicher (nur Wohngeld / KIZ) |
Schüler- |
Lernförderung |
Gemeinsch. (Gutscheine) |
Teilhabe am (Gutscheine) |
Summe |
Gesamt |
3.318 |
4.396 |
124 |
394 |
13.606 |
4.385 |
26.223 |
Eine schlüssige Gegenüberstellung der bei der Stadt
Rheine manuell erstellten Ãœbersicht und den Auswertungen des Kreises Steinfurt
kann nicht erfolgen. Eine gemeindescharfe Auswertung ist für 2011 nicht
verfügbar. Beispielsweise wurden bei der Stadt Rheine grundsätzlich Anträge
erfasst; der Kreis hat aber über die Abrechnungssoftware teilweise Gutscheine
erfasst. Für die Zukunft wäre es wünschenswert, wenn Auswertungen des Kreises
Steinfurt auch gemeindescharf abgebildet werden. Die Verwaltung hat beim Kreis
Steinfurt angeregt, zukünftig Standards für die Auswertung des BuT unter
Berücksichtigung der kommunalen Anteile festzulegen.
Desweiteren können keine Aussagen darüber getroffen
werden, in welchem Umfang anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche
Leistungen des BuT in Anspruch genommen haben. Die Auswertungen beziehen sich
auf einen Zeitraum von 9 Monaten (April bis Dezember 2011), eine Auswertung
kann im Grunde nur stichtagsbezogen erfolgen. Darüberhinaus ist die konkrete
Zahl von grundsätzlich anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen mit Anspruch
auf Wohngeld und / oder Kinderzuschlag nicht bekannt.
Zum Jahresende hat der Kreis Steinfurt bei Bemessung
des Personals für die Leistungsabteilung der Stadt Rheine ein Verhältnis von
36% SGB II - Berechtigte zu 64 % Nicht-SGB II-Berechtigte (Wohngeld,
Kinderzuschlag, SGB XII, Asyl) zugrunde gelegt.
Weitere Daten auf Kreisebene sind dem beigefügten
Jahresbericht 2011 des Kreises Steinfurt zu entnehmen.
3.
Schulsozialarbeit
Im Jahr 2012 soll die Forderung der Bundesregierung
nach verstärkter Nutzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe mit der
Einführung der Schulsozialarbeit nach dem SGB II auch im Kreis Steinfurt
umgesetzt werden.
Entsprechend dem Beschluss des Kreistages vom
19.12.2011 werden die Mittel an die 24 Städte und Gemeinden verteilt. Für die
Steuerungsaufgaben wird ein Anteil von 0,5 Stellen beim Kreis Steinfurt
verbleiben.
Insgesamt sind kreisweit 15 Stellen für die
Wahrnehmung der SchulsozialarbeitÂ
vorgesehen. Für die Stadt Rheine wurde ein Anteil von 3,09 Stellen ermittelt.
Folgende Kernpunkte der Schulsozialarbeit lassen
sich ableiten:
         ◠Schulsozialarbeit
soll die späteren Chancen der Betroffenen       auf
Integration in den Arbeitsmarkt erhöhen
         ◠Schulsozialarbeit
soll zielgruppenorientiert für die
         bildungs- und teilhabeberechtigten Kinder
und Jugendlichen
         erfolgen
         ◠Schulsozialarbeit
soll zusätzliche Angebote finanzieren
         ◠Eine enge
Vernetzung der bestehenden Strukturen mit der
         neuen Aufgabe ist erforderlich.
Die Schulsozialarbeit soll spätestens mit Beginn
des neuen Schuljahres zum 01.08.2012 starten. Die verbleibende Zeit soll für
eine sorgfältige Planung und Vernetzung der betroffenen Akteure (Schulen,
Jugendämter, Träger der örtlichen Jugendarbeit) genutzt werden. In der Stadt
Rheine haben bislang mehrere Träger der Jugend- und Sozialhilfe ihr Interesse
für die Durchführung der Schulsozialarbeit geäußert. Wenn seitens des Kreises
Steinfurt die konkreten Rahmenbedingungen für die Schulsozialarbeit mitgeteilt
worden sind, wird die Verwaltung einen Umsetzungsvorschlag dem Ausschuss vorlegen
4.
Finanzierungsregelungen
Die Kostenbeteiligung der Städte und Kommunen
beträgt gemäß Delegationssatzung ab dem Jahr 2011 50 %, nachdem zuvor ab 2008
eine jährliche stufenweise Anhebung erfolgte (33%, 40%, 40%).
Auch für das Jahr 2012 gilt somit noch die
Kostenbeteiligung in Höhe von 50%.
Ursächlich für die gegenüber 2011 unveränderte
Kostenbeteiligung ist ein Mehrheitsvotum einer außerordentlichen HVB-Konferenz
am 08.12.2010, die Kostenbeteiligung unverändert zu lassen. Ursprünglich hatte
der Kreis Steinfurt mit Sitzungsvorlage B 96/2010 vorgeschlagen, ab 2012 im
Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine Kostenbeteiligung
von 33,33% herbeizuführen. Diesen Vorschlag hat der Kreis Steinfurt letztlich
nicht mehr aufrechterhalten.
Der Kreis Steinfurt hat seinerzeit angekündigt,
über die Kostenbeteiligung im 4. Quartal 2012 nach Evaluation zu entscheiden,
ob Änderungsbedarf besteht.
Die Verwaltung wird die Angelegenheit beim Kreis
Steinfurt erneut thematisieren.
Anlagen:
Jahresbericht 2011 SGB II des Kreis Steinfurt