Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Rat der Stadt Rheine nimmt die
dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Einwendungen nach § 80 Abs. 3
Gemeindordnung NW zur Kenntnis und beschließt, aufgrund der Einwendungen keine
Änderungen des Haushaltsplanentwurfes vorzunehmen.
- Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung
(GO) die als Anlage 2 beigefügte Haushaltssatzung für das Jahr 2012 einschließlich
der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes
2012 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt-
und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen.
- Der Rat der Stadt Rheine beschließt
die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 GO).
Begründung:
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Der
Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das
Haushaltsjahr
2012 wurde am 08. Dezember 2011 vom Kämmerer auf- und von der Bürgermeisterin
festgestellt und in der Ratssitzung am 13. Dezember 2011 eingebracht.
Nach
der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser
gem.
§ 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung (G0) öffentlich bekannt gemacht worden.
Den
Einwohnern oder Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurde die Möglichkeit
gegeben,
den Entwurf der Haushaltssatzung ab dem 12. Januar 2012 für die
Dauer
des Beratungsverfahrens beim Fachbereich 4 -  Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement - einzusehen.
Ferner
wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen
die Möglichkeit gegeben, in der Zeit vom 30. Januar bis 17. Februar 2012 gegen
den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen beim Fachbereich 4 zu erheben,
über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden hat.
Es sind
insgesamt 37 Einwendungen per E-Mail eingegangen. Die Einwendungen, die dieser
Vorlage, zusammengefasst in einer Datei, als Anlage 1 beigefügt sind, sind vom
Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 06. März 2012 vorberaten
worden.
Der Haupt- und
Finanzausschuss hat nach der Beratung einstimmig beschlossen, dass er nach
Prüfung der Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindordnung NW zu dem Ergebnis gekommen
ist, dass eine weitergehende detaillierte Prüfung bzw. Bearbeitung der Einwendungen
nicht erforderlich ist und dem Rat der Stadt Rheine empfohlen, die Einwendungen
zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des
Haushaltsplanentwurfes zu beschließen.
Die
Einzelberatungen der Fachausschüsse fanden in der Zeit vom 24. Januar bis 09. Februar
2012 statt.
Die
Ergebnisse der Fachausschussberatungen sind dem Haupt- und Finanzausschuss in
seiner Sitzung am 06. März 2012 (vgl. Vorlage Nr. 123/12) vorgelegt worden. Die
Veränderungen, denen der Haupt- und Finanzausschuss zugestimmt hat, sind in die
beigefügten Anlagen eingearbeitet worden.
Wie
in der Vorlage 123/12 angekündigt, ist auf der Grundlage der Beschlüsse des
Haupt- und Finanzausschusses vom 06. März 2012 eine Neukalkulation der Zinsen
für Liquiditätskredite erfolgt.
Die
als Anlage 2 beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr
2012 enthält alle diese Änderungen. Der ebenso aktualisierte Gesamtergebnis- und
Gesamtfinanz-Plan ergibt sich aus der Anlage 3. Zur weiteren Information sind
als Anlage 4 die Teil-Pläne der Fach- und Sonderbereiche und als Anlage 5 die
vollständige Auflistung aller im Haushaltsplan veranschlagten
Verpflichtungsermächtigungen beigefügt.
Die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist Bestandteil der Beschlussfassung
des Rates zum Haushalt. Sie bildet die Planungsgrundlage für die künftigen Haushalte.
Der
vollständige Haushaltsplan mit seinen einzelnen Bestandteilen wird nach Fertigstellung
zur Einsicht in das Ratsinformationssystem Session eingestellt.
Auf
Anforderung wird er daneben den Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern
in
gedruckter und gebundener Form zur Verfügung gestellt.
Wie
schon in den vergangenen Jahren wird der Haushaltsplan auch unter
www.rheine.de
ins Internet eingestellt.
Anlagen:
Anlage
1 – Einwendungen gegen den Haushaltsplan-Entwurf 2012
Anlage
2 – Haushaltssatzung 2012
Anlage
3 – Gesamt-Plan
Anlage
4 – Teil-Pläne der Fach- und Sonderbereiche
Anlage 5 – Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen