Betreff
Beschlussfassung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Rheine für das Jahr 2012
Vorlage
149/12
Aktenzeichen
VV K 4.2. Za
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindordnung NW zur Kenntnis und beschließt, aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des Haushaltsplanentwurfes vorzunehmen.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung

(GO) die als Anlage 2 beigefügte Haushaltssatzung für das Jahr 2012 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes

2012 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 GO).

Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das

Haushaltsjahr 2012 wurde am 08. Dezember 2011 vom Kämmerer auf- und von der Bürgermeisterin festgestellt und in der Ratssitzung am 13. Dezember 2011 eingebracht.

 

Nach der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser

gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung (G0) öffentlich bekannt gemacht worden.

 

Den Einwohnern oder Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurde die Möglichkeit

gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung ab dem 12. Januar 2012 für die

Dauer des Beratungsverfahrens beim Fachbereich 4 -  Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement - einzusehen.

 

Ferner wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben, in der Zeit vom 30. Januar bis 17. Februar 2012 gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen beim Fachbereich 4 zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden hat.

 

Es sind insgesamt 37 Einwendungen per E-Mail eingegangen. Die Einwendungen, die dieser Vorlage, zusammengefasst in einer Datei, als Anlage 1 beigefügt sind, sind vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 06. März 2012 vorberaten worden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat nach der Beratung einstimmig beschlossen, dass er nach Prüfung der Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindordnung NW zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine weitergehende detaillierte Prüfung bzw. Bearbeitung der Einwendungen nicht erforderlich ist und dem Rat der Stadt Rheine empfohlen, die Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des Haushaltsplanentwurfes zu beschließen.

 

Die Einzelberatungen der Fachausschüsse fanden in der Zeit vom 24. Januar bis 09. Februar 2012 statt.

 

Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen sind dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 06. März 2012 (vgl. Vorlage Nr. 123/12) vorgelegt worden. Die Veränderungen, denen der Haupt- und Finanzausschuss zugestimmt hat, sind in die beigefügten Anlagen eingearbeitet worden.

 

Wie in der Vorlage 123/12 angekündigt, ist auf der Grundlage der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 06. März 2012 eine Neukalkulation der Zinsen für Liquiditätskredite erfolgt.

 

Die als Anlage 2 beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2012 enthält alle diese Änderungen. Der ebenso aktualisierte Gesamtergebnis- und Gesamtfinanz-Plan ergibt sich aus der Anlage 3. Zur weiteren Information sind als Anlage 4 die Teil-Pläne der Fach- und Sonderbereiche und als Anlage 5 die vollständige Auflistung aller im Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen beigefügt.

 

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist Bestandteil der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt. Sie bildet die Planungsgrundlage für die künftigen  Haushalte.

 

Der vollständige Haushaltsplan mit seinen einzelnen Bestandteilen wird nach Fertigstellung zur Einsicht in das Ratsinformationssystem Session eingestellt.

 

Auf Anforderung wird er daneben den Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern

in gedruckter und gebundener Form zur Verfügung gestellt.

 

Wie schon in den vergangenen Jahren wird der Haushaltsplan auch unter

www.rheine.de ins Internet eingestellt.


Anlagen:

 

Anlage 1 – Einwendungen gegen den Haushaltsplan-Entwurf 2012

Anlage 2 – Haushaltssatzung 2012

Anlage 3 – Gesamt-Plan

Anlage 4 – Teil-Pläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 5 – Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen