Betreff
Einführung und Verpflichtung neuer Ratsmitglieder
Vorlage
155/12
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) verliert ein Ratsmitglied durch Verzicht sein Mandat für den Rat der Stadt Rheine. Der Verzicht kann mit Wirkung eines bestimmten späteren Zeitpunktes erklärt werden; er kann nicht widerrufen werden. Die Verzichtserklärung muss persönlich vor der Wahlleiterin oder einem von ihr Beauftragten erfolgen.

 

Am 28. Februar 2012 hat Herr Johannes Willems nach schriftlicher Vorankündigung den Verzicht auf sein Ratsmandat mit Wirkung zum 01.03.2012 erklärt.

 

Ebenso hat Frau Monika Lulay am 12. März 2012 den Verzicht auf ihr Ratsmandat mit sofortiger Wirkung erklärt.

 

Die Mandatsnachfolge richtet sich nach § 45 KWahlG. Demnach wird der freiwerdende Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei besetzt, für welche die/der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Ist für die/den Ausgeschiedene/n auf der Reserveliste ein/e Ersatzbewerber/in benannt, fällt der freigewordene Sitz auf diese/n Ersatzbewerber/in. Auf der Reserveliste bleiben diejenigen Bewerber/innen außer Betracht, die aus der Partei, für die sie aufgestellt waren, ausgeschieden sind.

 

Herr Willems ist bei der Kommunalwahl am 30. August 2009 als Kandidat der FDP in den Rat der Stadt Rheine gewählt worden. Ein/e Ersatzbewerber/in wurde nicht benannt.

Nächste, noch nicht berücksichtigte Bewerberin auf der Reserveliste der FDP war Frau Sabrina Alves Mota. Sie hat das Mandat aber nicht angenommen, sondern eine Verzichtserklärung unterschrieben.

Als nächster stand Herr Wilfried Grottendieck auf der Reserveliste der FDP, der aber inzwischen verstorben ist.

Der nächste noch nicht berücksichtigte Bewerber auf der Reserveliste der FDP, der die Voraussetzungen für die Nachfolge von Herrn Willems erfüllt, ist Herr Detlef Brunsch, Dahlkampstr. 24, 48432 Rheine. Er hat am 15. März 2012 schriftlich erklärt, dass er das Mandat annimmt. Mit dem Eingang der Annahmeerklärung am 15. März 2012 hat er gem. § 36 KWahlG die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Rheine erworben.

 

Frau Lulay ist bei der Kommunalwahl am 30. August 2009 als Kandidatin der CDU in den Rat der Stadt Rheine gewählt worden. Für sie wurde mit Herrn Martin Beckmann, Anschelstr. 1, 48429 Rheine, ein Ersatzbewerber benannt. Er erfüllt die Voraussetzungen für die Nachfolge von Frau Lulay und hat am 12. März 2012 die Annahme des Mandats schriftliche erklärt. Er hat damit die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Rheine per 12. März 2012 erworben.

 

 

-----------------

 

 

Gem. § 67 Abs. 3 GO werden Ratsmitglieder von der Bürgermeisterin in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtung hat folgenden Wortlaut:

 

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Rheine erfüllen werde.

 

(Freiwillige Ergänzung:)

So wahr mir Gott helfe."