Betreff
Satzung über die Verwendung der Ausbildungsverkehrpauschale gemäß § 11 a ÖPNVG NRW
Vorlage
011/12/2
Aktenzeichen
FB 5-schr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.   Der Rat der Stadt Rheine beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung der Stadt Rheine zur Verwendung der Ausbildungsverkehrpauschale gemäß § 11 a ÖPNV-Gesetz NRW.

 

2.   Der Rat der Stadt beschließt

 

-                    die Anlage 2 der Vorlage über den zur Nutzung von Zeitfahrausweisen im Ausbildungsverkehr berechtigten Nutzerkreises im Sinne von Ziff. 3 a der Satzung

-                    die Anlage 3 der Vorlage über die Höchsttarife und Referenztarife für die Beförderung im Sinne der Ziff. 4.2 und 4.4 der Satzung

 

sowie die Verwendung der als Anlagen 4 und 5 beigefügten Vordrucke

-                    zur Antragstellung im Sinne der Ziff. 8.7 der Satzung

-                    für das Zuwendungsverfahren im Sinne der Ziff. 10.3 der Satzung

 

      und ermächtigt die Verwaltung, bei Bedarf die Anlagen 2 und 3 fortzuschreiben bzw. die Anlagen 4 und 5 zu ändern.

      Die Anlagen 2 und 3 sowie deren Fortschreibungen werden von der Stadt Rheine ortsüblich gem. § 16 der Hauptsatzung der Stadt Rheine bekanntgemacht.

 


Begründung:

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 18. Januar 2012 wurde die o. g. Thematik vorberaten. Zu diesem Zeitpunkt waren die Anlagen noch nicht alle komplett beigefügt.

 

Inzwischen ist die Satzung redaktionell überarbeitet worden.

Ferner sollen die Anlagen wegen des späteren Fortschreibungs- und Änderungsbedarfs nicht Bestandteil der Satzung werden, damit diese zeitnah von der Verwaltung vorgenommen werden können und nicht – wie bei Satzungsänderungen vorgeschrieben – eines zeitaufwendigen Ratsbeschlusses bedürfen.

 

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNV-Gesetz NRW liegt derzeit noch nicht vor und muss zu einem späteren Zeitpunkt im Rat beschlossen werden. Hierzu teilt die beratende Anwaltskanzlei mit:

 

„Da die Abstimmung mit der RVM wegen des Schlüssels zur Verteilung der Mittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (ÖPNV-Pauschale) bisher noch nicht abgeschlossen werden konnte, wird sich die Fertigstellung der entsprechenden Richtlinie noch um einige Zeit verzögern. Die Abstimmung über die Richtlinie im Rat der Stadt kann daher nicht – wie bisher geplant – bereits zum  27. März 2012 erfolgen, sondern muss zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen werden.

 

Diese zeitliche Verzögerung ist aus rechtlicher Sicht unproblematisch, da der Stadt die Aufgabe der Ausreichung der Mittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW erst ab dem 1. Januar 2012 obliegt und die Ausreichung der Mittel bis spätestens zum 30. Juni 2013 zu erfolgen hat.“

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:     Satzung zur Verwendung der Ausbildungsverkehr-Pauschale gemäß § 11 a ÖPNVG

Anlage 2:     Berechtigter Nutzerkreis für Zeitfahrausweise im Ausbildungsverkehr

Anlage 3:     Höchsttarife und Referenztarife für die Beförderung

Anlage 4:     Vordruck zur Antragstellung

Anlage 5:     Vordruck für das Zuwendungsverfahren