Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Sportausschuss lehnt den
Antrag der Interessen-Zucht-Gemeinschaft 1990 für Sittiche und Papageien auf
Anerkennung als Sportverein ab.
Begründung:
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Mit
dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 30. Juli 2006 beantragt die IZG-Rheine
1990 e.V. entsprechend den Sportförderrichtlinien der Stadt Rheine die
Anerkennung als Sportverein.
Nach
eigenen Angaben ist der Zweck des Vereins entsprechend dem Washingtoner
Artenschutzabkommen, dem Bundesnaturschutzgesetz und der
Bundesartenschutzverordnung Sittiche und Papageien zu halÂten, zu züchten und
in einem „sportlichen“ Wettstreit auf Vereins-, Kreis-, Landes- und Bundesebene
die besten Vögel zu präsentieren. Er ist im Vereinsregister eingetragen und
gemeinnützig.
Der
Verein weist darauf hin, dass er nicht alle Voraussetzungen der
Sportförderrichtlinien erfüllt. Er bittet aber um Gleichbehandlung mit den
Anglern und Hundesportlern.
Die
Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine Gleichstellung mit den
Sportfischern nicht möglich ist. Ãœber den Dachverband, dem FiÂschereiverband
NW, sind sie Mitglied desÂ
LandesSportBundes NW.
Der
IZG-Rheine gehört nicht, auch nicht über seinen Dachverband, dem
LandesSportBund an.
Der
Vergleich mit den Hundesportlern träfe eher zu. Auch sie sind nicht sportlich
über den LandesSportBund organisiert. Es ist nicht mehr beÂkannt, mit welcher
Begründung seinerzeit die Hundesportler als SportÂler unter Anwendung der
Sportförderrichtlinien als Sportverein in der Stadt Rheine anerkannt wurden.
Nach Auffassung der Verwaltung ist diese Anerkennung aber durchaus
nachvollziehbar. Vergleichbar mit dem Reitsport verrichtet der Hundeführer mit
seinem Hund eine geÂwisse Leistung, die durch Kampfrichter bewertet wird. Ob es
sich dabei um Prüfungen der Unterordnung, des Schutzhundes oder der Fährte
handelt. Dem Führer und dem Tier wird eine Leistung abverlangt, die vorher
antrainiert werden muss. Diese Kriterien treffen nicht auf die IZG zu.
Auch
um eine Präzedenzwirkung zu vermeiden, ist dem Antrag die ZuÂstimmung zu
verweigern. Es bestünde die Gefahr, dass als Sogwirkung dann z.B. auch die mit
der IZG vergleichbaren Kaninchenzuchtvereine die Anerkennung als Sportverein
beantragen würden.
Anlagen:
- Anlage 1: Antrag IZG-Rheine 1990 e.V. auf Anerkennung als Sportverein und Förderung nach den Grundsätzen der Sportförderrichtlinien