Betreff
Antrag der Interessen-Zucht-Gemeinschaft 1990 für Sittiche und Papageien auf Anerkennung als Sportverein
Vorlage
376/06
Aktenzeichen
1/52-del
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss lehnt den Antrag der Interessen-Zucht-Gemeinschaft 1990 für Sittiche und Papageien auf Anerkennung als Sportverein ab.

 


Begründung:

 

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 30. Juli 2006 beantragt die IZG-Rheine 1990 e.V. entsprechend den Sportförderrichtlinien der Stadt Rheine die Anerkennung als Sportverein.

 

Nach eigenen Angaben ist der Zweck des Vereins entsprechend dem Washingtoner Artenschutzabkommen, dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung Sittiche und Papageien zu hal­ten, zu züchten und in einem „sportlichen“ Wettstreit auf Vereins-, Kreis-, Landes- und Bundesebene die besten Vögel zu präsentieren. Er ist im Vereinsregister eingetragen und gemeinnützig.

 

Der Verein weist darauf hin, dass er nicht alle Voraussetzungen der Sportförderrichtlinien erfüllt. Er bittet aber um Gleichbehandlung mit den Anglern und Hundesportlern.

 

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine Gleichstellung mit den Sportfischern nicht möglich ist. Über den Dachverband, dem Fi­schereiverband NW, sind sie Mitglied des  LandesSportBundes NW.

 

Der IZG-Rheine gehört nicht, auch nicht über seinen Dachverband, dem LandesSportBund an.

 

Der Vergleich mit den Hundesportlern träfe eher zu. Auch sie sind nicht sportlich über den LandesSportBund organisiert. Es ist nicht mehr be­kannt, mit welcher Begründung seinerzeit die Hundesportler als Sport­ler unter Anwendung der Sportförderrichtlinien als Sportverein in der Stadt Rheine anerkannt wurden. Nach Auffassung der Verwaltung ist diese Anerkennung aber durchaus nachvollziehbar. Vergleichbar mit dem Reitsport verrichtet der Hundeführer mit seinem Hund eine ge­wisse Leistung, die durch Kampfrichter bewertet wird. Ob es sich dabei um Prüfungen der Unterordnung, des Schutzhundes oder der Fährte handelt. Dem Führer und dem Tier wird eine Leistung abverlangt, die vorher antrainiert werden muss. Diese Kriterien treffen nicht auf die IZG zu.

 

Auch um eine Präzedenzwirkung zu vermeiden, ist dem Antrag die Zu­stimmung zu verweigern. Es bestünde die Gefahr, dass als Sogwirkung dann z.B. auch die mit der IZG vergleichbaren Kaninchenzuchtvereine die Anerkennung als Sportverein beantragen würden.

 


Anlagen:

 

  • Anlage 1: Antrag IZG-Rheine 1990 e.V. auf Anerkennung als Sportverein und Förderung nach den Grundsätzen der Sportförderrichtlinien