Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Rat der Stadt Rheine entsendet Herrn Beigeordneten Axel Linke als Vertreter der Stadt Rheine zur 20. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen am 06. September 2012 in Düsseldorf und überträgt ihm das Stimmrecht für alle Delegierten der Stadt Rheine.
Alternativ:
Der Rat der Stadt Rheine wählt folgende 10 Delegierte für die 20. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen am 06. September 2012 in Düsseldorf:
von der CDU-Fraktion:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â ________________________________________
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von der SPD-Fraktion            ________________________________________
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von der FDP-Fraktion             ________________________________________
von der Fraktion B’90/           ________________________________________
DIE GRÃœNEN
von der Fraktion AfRÂ Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â ________________________________________
von der Verwaltung               Herrn Beigeordneten Axel Linke
Begründung:
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Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen führt am 06. September 2012 ab 13:00 Uhr in der Stadthalle Düsseldorf seine 20. Mitgliederversammlung durch.
Gem. § 8 Abs. 2 der Satzung des StGB NRW kann die Stadt Rheine 10 Delegierte entsenden. In der Mitgliederversammlung hat jede/r Delegierte/r 1 Stimme; die Übertragung des Stimmrechts ist nur auf Vertreter desselben Mitglieds – also der Stadt Rheine – zulässig.
Für die letzte Mitgliederversammlung im Jahre 2010 hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 27.10.2009 Frau Dr. Kordfelder entsandt und ihr aus Kostengründen das Stimmrecht für die Stadt übertragen.
Sollte der Rat von der Ãœbertragung des Stimmrechts auf einen Vertreter der Stadt Rheine keinen Gebrauch machen wollen, erfolgt die Wahl der 10 Delegierten nach den folgenden gesetzlichen Bestimmungen.
Gem. § 63 Abs. 2 GO gilt für die
Vertretung der Gemeinde in Organen von juristischen Personen oder
Personenvereinigungen § 113 GO. Danach vertritt ein/e vom Rat bestellte/r
Vertreter/in die Gemeinde. Sofern weitere Vertreter/innen zu benennen sind,
muss die
Das Besetzungsverfahren der verbleibenden 9 Plätze erfolgt gem. § 50 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 GO, d. h. wenn kein einheitlicher Wahlvorschlag einstimmig beschlossen wird, erfolgt die Besetzung nach dem Verhältniswahlverfahren Hare-Niemeyer.
In der Vergangenheit hatten sich die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen immer darauf geeinigt, dass jede Fraktion zumindest 1 Vertreter/in entsenden sollte. Eine solche Lösung spiegelt sich im alternativ aufgeführten Beschlussvorschlag wider.
Sollte es nicht zu dieser einstimmigen Lösung kommen, erfolgt die Entsendung nach dem politischen Proporz. Danach könnte die CDU-Fraktion 4, die SPD-Fraktion 3, die FDP-Fraktion sowie die Fraktion B’90/DIE GRÜPNEN je 1 Delegierte/n entsenden.
Die Tagungsunterlagen werden den gewählten Vertreter(n)innen zur gegebenen Zeit zugesandt.