Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, den
kw-Vermerk für die Stelle 3710 „Sachbearbeiter
Bekleidung“ zum 1.
Januar 2013 aufzuheben und den Stellenplan entsprechend zu ändern.
Begründung:
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I. Â Allgemeine
Ausgangssituation – Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept
Angesichts der sich dramatisch
verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen und der daraus resultierenden
allgemeinen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurde im Jahre 2006 das sog.
Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept entwickelt und am 5. Dezember
2006 im Haupt- und Finanzausschuss beraten (Vorlage 508/06). Im Rahmen dieses
Konzeptes wurden alle Stellen der Stadtverwaltung verschiedenen Prioritäts- und
Maßnahmenkategorien zugeordnet. Grundgedanke ist hierbei, dass beim Freiwerden
einer Stelle entschieden wird, ob sie wiederbesetzt werden muss oder eingespart
werden kann. Die im Rahmen dieses Konzeptes definierten Kategorien und
Maßnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt.
Die überwiegende Zahl der Planstellen bei der
Stadt Rheine ist den Maßnahmenkategorien II. und III. zugeordnet. Daraus folgt,
dass bei jeder Stellenvakanz teilweise aufwändige organisatorische
Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Die für derartige
Organisationsuntersuchungen in der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden
personellen Ressourcen sind sehr begrenzt. Die Beauftragung externer Organisationsberater
ist zum einen sehr teuer und zum anderen hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit
der Ergebnisse erfahrungsgemäß kritisch zu bewerten. Daher wurde in der
Stadtverwaltung ein internes System entwickelt und eine Arbeitsgruppe
„Organisationsuntersuchung“ eingerichtet. Unter der Moderation des Fachbereichsleiters
„Interner Service“ führen die Controller(innen) aller 6 Fachbereiche der
Stadtverwaltung stellenbezogene organisatorische Überprüfungen durch. Erste verwaltungsinterne
Untersuchungsergebnisse dieser Arbeitsgruppe liegen bereits vor und werden in
die nächsten Stellenplanberatungen einfließen. In diesem Sinne wurden
Einzelheiten des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes in mehreren
Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission dargestellt und intensiv diskutiert.
II. Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008
– 2015
Zur konkreten
Ausgestaltung des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes war es
notwendig, für einen überschaubaren Planungszeitraum die zu erwartende
personelle Entwicklung bei der Stadtverwaltung zu betrachten. Zu diesem Zweck
wurde im Jahre 2008 eine Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung für den
Zeitraum 2008 – 2015 erstellt. Dabei wurde deutlich, dass es zahlreiche
Einflussfaktoren gibt, die in einer Verwaltung unserer Größenordnung kaum
statistisch planbar sind. Für eine annähernd realistische Planung war es daher
insbesondere erforderlich, die im Planungszeitraum zu erwartende Fluktuation
möglichst realistisch einzuschätzen. Neben den bekannten Altersgrenzen ist
dabei auch ein früheres Ausscheiden aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine im
Rahmen der Altersteilzeit eine feste Planungsgröße.
Unter Berücksichtigung
der erkennbaren Faktoren ist davon auszugehen, dass bis zum Ende des
Planungszeitraumes 80 Personen aus dem aktiven Dienst der Stadt Rheine
ausscheiden werden. Auf dieser Grundlage können nach Einschätzung der
Verwaltung bis 2015Â 18 Planstellen
eingespart werden. 39 Stellen sollen durch die Einstellung und Ãœbernahme von
Auszubildenden und 23 Stellen extern wieder besetzt werden. Nach dem
derzeitigen Planungsstand wird dieses Ziel erreichbar sein.
III. Gewährung
von Altersteilzeit (ATZ) als Element der Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung
2008 – 2015
Um das Ziel des Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzeptes erreichen zu können, ist eine möglichst
planbare und sozialverträgliche Fluktuation erforderlich. Im Rahmen dieses sog.
aktiven Fluktuationsmanagements hat der Rat der Stadt Rheine eine
Grundsatzregelung über die Gewährung von Altersteilzeit bei der Stadt Rheine
beschlossen. Von dieser Möglichkeit haben in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt
33 Mitarbeiter(innen) Gebrauch gemacht, sodass die Personalbedarfs- und
Entwicklungsplanung insofern auf eine relativ realistische Basis gestellt
werden konnte.
IV. Ausweisung
von kw-Vermerken im Rahmen der Stellenpläne 2010 und 2011
Die nach der Personalbedarfs- und
Entwicklungsplanung 2008 – 2015 vorgesehenen 18 Stelleneinsparungen können
aufgrund der Systematik dieses Konzeptes im Voraus nicht in allen Fällen
konkret stellenbezogen benannt werden. Gleichwohl hat die Verwaltung in mehreren
Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission und im HFA erklärt, dass sie
dieses Ziel bis zum Ende des Planungszeitraumes erreichen wird.
Wegen dieser fehlenden Konkretisierung der
Stelleneinsparungen hat der Rat der Stadt Rheine im Wege der Stellenplanberatungen
2010 und 2011 festgelegt, dass die altersteilzeitbedingt frei werdenden
Planstellen einen kw-Vermerk erhalten. Dieser Vermerk bedeutet, dass die
jeweils betroffenen Stellen mit dem Ausscheiden des Stelleninhabers bzw. der
Stelleninhaberin „wegfallen“, also für eine Wiederbesetzung nicht mehr zur
Verfügung stehen.
Die Verwaltung hat bei verschiedenen
Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass das Instrument der kw-Vermerke im
Kontext des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes kein geeignetes
Mittel ist, die gesteckten Ziele schneller oder effizienter zu erreichen.
Gleichwohl wurden die kw-Vermerke aus dem Stellenplan 2010 in den Stellenplan
2011 übernommen verbunden mit der Forderung, bei Freiwerden einer
entsprechenden Stelle in den zuständigen Ratsgremien über die Aufhebung jedes
einzelnen kw-Vermerkes zu entscheiden.
V. Stellenpriorisierung
Die Stelle 3710 „Sachbearbeiter Bekleidung“ ist im aktuellen Stellenplan nach Besoldungsgruppe A 08 m. D. ausgewiesen und mit einem kw-Vermerk versehen.
Der jetzige Stelleninhaber hat von der Altersteilzeitregelung Gebrauch gemacht und wechselt Ende Juni 2013 in die Freistellungsphase.
Im Rahmen des Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzeptes ist diese Stelle der
Prioritätenkategorie „1.1“ und im Maßnahmenkatalog der Kategorie „I“ zugeordnet.
D. h., es handelt sich um eine Pflichtaufgabe ohne Gestaltungsmöglichkeit. Die
Stelle ist per Gesetz vorgeschrieben, es besteht kein Handlungsspielraum. Die
Maßnahmenkategorie „I“ bedeutet, dass keine Detailprüfung erforderlich ist und
die Stelle unverzüglich wiederbesetzt werden muss.
VI.
Bedeutung der Stelle
Der Stelleninhaber organisiert den
Dienstbetrieb einer der drei Wachabteilungen der Feuerwehr Rheine, sowohl auf
dem Gebiet der Gefahrenabwehr, als auch des Rettungsdienstes. Er ist bei
Gefahrenabwehreinsätzen der Einsatzleiter der ausrückenden hauptamtlichen
Kräfte.
Gemäß der gesetzlichen Vorschriften des
Feuerschutzhilfegesetzes NRW (FSHG) ist die Stadt Rheine verpflichtet nach
gewissen Kriterien hauptamtliches Personal der Feuerwehr vorzuhalten. Die
Stärke des Personals ist im Brandschutzbedarfsplan festgelegt, den der Rat der
Stadt Rheine in seiner Sitzung am 27. März 2012 einstimmig verabschiedet hat.
Aus diesen Gründen muss diese Stelle sofort
wieder besetzt werden.
Anlagen:
Stellen- und Personalkonsolidierungskonzept