Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Haupt- und
Finanzausschuss fasst folgende Beschlüsse:
1.)
Der HFA stimmt
der Bildung eines Klimaschutzrates zu. Der Klimaschutzrat berät und entscheidet
über den technischen Fahrplan des „Masterplans 100 % Klimaschutz".
2.)
Der HFA
stimmt dem vorgesehenen Zeit- und Kostenplan des "Masterplans 100 %
Klimaschutz" zu.
3.)
Der HFA
stimmt der Durchführung einer gemeinsam geplanten Auftaktveranstaltung
Masterplan zu.
Beratungsgrundlage/Sachverhalt:
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Die Mitarbeiter der Leitstelle Klimaschutz (LK) nahmen im Mai 2012, stellvertretend für die Stadt Rheine, die Urkunde für den „Masterplan 100 % Klimaschutz“ entgegen. Mit einer Fördersumme von 498.000,00 € ausgestattet soll die Stadt Rheine in den nächsten 4 Jahren Ideen und Projekte entwickeln, um die Energiewende zu meistern. Hierbei gehört die Emsstadt zu lediglich 19 Kommunen bundesweit, die eine Förderung erhielten.
Der Fördermittelgeber sieht bei dem Masterplan 100 % Klimaschutz 2 Projektphasen vor, welche den Prozess optimal steuern sollen. Die Phase 1 beschreibt die Projektinitiierung, die Analysephase, die interne Institutionalisierung sowie die Erstellung des technischen Fahrplans (Maßnahmen Masterplan). Die 2. Projektphase beinhaltet die Umsetzung und das Monitoring der beschlossenen Maßnahmen.
Durch den erfolgreichen Prozess des Integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes (IKKK) und die übergangslose Weiterbeschäftigung des Klimamanagers im Rahmen des Masterplans konnte die Initiierungsphase weitestgehend abgeschlossen werden. Die Analysephase fällt in der Stadt Rheine ebenfalls kürzer aus als in anderen Kommunen, da durch initiierte und verstetigte Prozesse der letzten Jahre und kreisweite Maßnahmen des Agenda 21 Büro Steinfurt bereits eine weitestgehende Ermittlung des Status Quo erfolgte. Die Ermittlung der „konzeptionellen Lücken“ wurde bereits angegangen, um einen nahtlosen Prozessverlauf zu gewährleisten.
Im Folgenden werden Prozessschritte und Projektoptimierungen vorgestellt, um das Förderprogramm „Masterplan 100 % Klimaschutz für Rheine“ zu etablieren.
Zu 1.) Politisches Entscheidungsgremium – der Klimaschutzrat
Neben dem Klimamanager als zentralem Element im kommunalen Klimaschutz sieht der Fördermittelgeber die Institutionalisierung eines politischen Gremiums mit Beratungs- und Entscheidungsfunktion vor. Im Prozess des IKKK wurde hierzu ein Gremium aus Vertretern der Ratsfraktionen, Verwaltung, Tochtergesellschaften der Stadt und Vertretern der Wirtschaft gebildet. Dieses traf sich mehrmals unter der Leitung der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW. Die inhaltliche Diskussion und die Ergebnisse dieser Workshops entsprachen jedoch weitestgehend nicht den Erwartungen der Teilnehmer sowie der Leitstelle Klimaschutz. Von einer Überführung der Steuerungsgruppe IKKK in einen Klimaschutzrat Masterplan wird daher Abstand genommen. Um den Vorgaben des Bundesumweltministeriums gerecht zu werden, alle relevanten Akteure einzubeziehen und dennoch den zusätzlichen Zeit- und Arbeitsaufwand angemessen zu gestalten, schlägt die Leitstelle Klimaschutz daher vor, einen Klimaschutzrat nach folgenden Kriterien zu institutionalisieren:
Der Klimaschutzrat entspricht seiner
Besetzung nach dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheine. Hinzu kommt je
ein Vertreter der Stadtwerke Rheine, der Entwicklungs- und
Wirtschaftsförderungsgesellschaft sowie der Technischen Betriebe. Ebenfalls ist
in dem Gremium die Leitstelle Klimaschutz vertreten. Inhaltlich soll der
Klimaschutzrat über den technischen Fahrplan beraten, die Projekte hinsichtlich
ihrer Effektivität bezüglich der Ziele des Masterplans (> 90 % CO2-Reduktion
und > 50 % Energiereduktion bis 2050) bewerten und über Anträge und
Vorlagen für den Haupt- und Finanzausschuss abstimmen. Die
Die Organisation des Klimaschutzrates obliegt der Leitstelle Klimaschutz in Kooperation mit dem Bereich „Politische Gremien“ der Stadtverwaltung. Der Vorsitz des Klimaschutzrates sollte durch den Ersten Beigeordneten der Stadt besetzt werden.
Durch die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen wäre die interne Institutionalisierungsphase des Masterplans 100 % Klimaschutz gemäß den Vorgaben des Fördermittelgebers abgeschlossen und fest in der Verwaltungsstruktur verankert (Anlage 1).Â
Zu 2.) Zeit-
und Kostenplan des Masterplan 100 % Klimaschutz
Der Fördermittelgeber sieht bei dem Masterplan 100 % Klimaschutz 2 Projektphasen vor, welche den Prozess optimal steuern sollen. Die Phase 1 beschreibt die Projektinitiierung, die Analysephase, die interne Institutionalisierung sowie die Erstellung des technischen Fahrplans (Maßnahmen Masterplan) sowie erste Aktionen. Die 2. Projektphase beinhaltet die Umsetzung und das Monitoring der beschlossenen Maßnahmen.
Um eine nahtlose Fortsetzung der Klimaschutzaktivitäten von IKKK und Masterplan zu gewährleisten und um die erforderliche Erstellung eines technischen Fahrplans zeitnah zu erreichen, wurden für die Schließung von konzeptionellen Lücken und einzelner Masterplan-Bausteine bereits erste, vom Fördermittelgeber geforderte Ausschreibungsverfahren eingeleitet. Auch wurden bereits Vorbereitungen für erste Aktionen des Masterplans, wie der Fortführung der erfolgreichen Aktion „Rheine gewinnt“ oder der Entwicklung eines Bausteins im Bereich Mobilität, getroffen.
Um eine kontinuierliche Fortführung der erfolgreichen Aktivitäten des Netzwerks Wind-West zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, im Vorgriff auf die Entwicklung eines technischen Fahrplans und die institutionelle Umsetzung des Masterplans in der 2. Projektphase bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Festlegung zu treffen, dass das Netzwerk Wind-West im Rahmen des Masterplans 100 % Klimaschutz eine herausgestellte Position erfährt, dessen Aktivitäten mit 22.000,00 € jährlich im Rahmen der Finanzplanung des Masterplan berücksichtigt werden (siehe Anlagen 2 und 3)
Zu 3.
Prozessauftaktveranstaltung / Kick-Off-Termin Masterplan
Für den Einstieg in
den Masterplan-Prozess soll gemäß den Förderunterlagen ein
Projektauftakttreffen/Kick-Off-Termin stattfinden. Aufgrund der besonderen
Situation wollen sich die 4 Masterplan-Kommunen, auch im Hinblick auf die vom
Fördermittelgeber geforderte Kooperation, zu einem gemeinsamen Prozessauftakt
zusammenfinden.
Als Termin wurde der
16. Januar 2013 bestimmt. Als Beispiel für den Ablauf einer
Masterplan-Auftaktveranstaltung wurde das Programm der Stadt Rostock beigefügt
(Anlage 4).
Anlage 1 – Übersicht Strukturen Klimaschutz Rheine
Anlage 2 – Zeit- und Kostenplan der 100 % Masterplan-Phasen
Anlage 3 – Ausschreibung Bausteine Masterplan
Anlage 4 – Programm der Auftaktveranstaltung in Rostock