Betreff
Vertretung der Stadt Rheine in der Delegiertenversammlung 2012 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)
Vorlage
222/12
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine entsendet Bürgermeisterin Dr. Angelika Kordfelder als Vertreterin der Stadt Rheine zur Delegiertenversammlung 2012 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 20. / 21. November 2012 in Bonn und bevollmächtigt sie, die 3 Stimmrechte zur Wahrung der Mitgliedschaftsrechte für die Stadt Rheine dort auszuüben.

 

 

Alternativ:

 

Der Rat der Stadt Rheine entsendet gem. § 50 Abs. 4 GO i. V. m. § 63 Abs. 2 GO und § 113 GO folgende Vertreter/innen der Stadt Rheine zur außerordentlichen Delegiertenversammlung 2012 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 20. / 21. November 2012 in Bonn:

 

 

Dr. Angelika Kordfelder

 

 

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Begründung:

 

Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas – Deutsche Sektion – hat mit Schreiben vom 13.07.2012 seine Mitglieder zur Delegiertenversammlung am 20. / 21. November 2012 nach Bonn eingeladen.

Das Programm für diese Veranstaltung ist als Anlage beigefügt.

 

Die Delegiertenversammlung ist u. a. erforderlich, weil das dreijährige Mandat der Mitglieder des Hauptausschusses und des Präsidiums abläuft und somit Neuwahlen anstehen.

 

Die Stadt Rheine kann als ordentliches Mitglied des RGRE 3 Delegierte entsenden, die je 1 Stimme haben.

 

In der Vergangenheit wurde Herrn Günter Thum, der Mitglied des Präsidiums des RGRE war bzw. Frau Dr. Angelika Kordfelder, die Mitglied des Hauptausschusses des RGRE war und zz. auch ist, das Stimmrecht der Stadt u. a. auch aus finanziellen Gründen durch den Rat übertragen, weil sie aufgrund ihres RGRE-Mandats ohnehin an den Delegiertenversammlungen teilnahmen.

 

Alternativ ist im Beschlussvorschlag aber auch die Entsendung von 3 Delegierten vorgesehen. Die Bestellung erfolgt gem. § 50 Abs. 4 GO i. V. m. § 63 Abs. 2 GO und § 113 GO. Demnach muss der Rat einen einheitlichen Wahlvorschlag einstimmig beschließen oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare Niemeyer) über entsprechende Listenvorschläge in einem Wahlgang abstimmen.

Zu beachten ist allerdings, dass bei der Bestellung mehrerer Vertreter die Bürgermeisterin oder ein/e von ihr vorzuschlagene/r Bedienstete/r der Verwaltung dazu gehört.

 

Da die Anmeldung zur Delegiertenversammlung bis spätestens zum 21. September 2012 zu erfolgen hat, die nächste Ratssitzung aber erst für den 2. Oktober d. J. terminiert ist, soll die Anmeldung aufgrund des Empfehlungsbeschlusses des HFA fristgerecht erfolgen.


Anlage:

 

Programm für die Delegiertenversammlung