Betreff
Ausbau der Holländerstraße, 1.Teil (53014-0242) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes M 79, Kennwort: "Johanneskirche" hier: Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
327/12
Aktenzeichen
-TBR-Str./ meyo_
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Holländerstraße von Alte Bahnhofstraße bis Dechant-Römer-Straße zur Kenntnis und beschließt die Offenlage der Variante A („Vollausbau I“) in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rat­haus.

 


Begründung:

 

1.                Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Holländerstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßen­netz als Wohnstraße (nach RASt 06) mit Verbindungsfunktion einzustufen.

 

Der Ausbau ist im Separationsprinzip vorgesehen. Die Gehwege werden durch Rundborde höhenmäßig von der Fahrbahn abgesetzt.

 

 

2.                Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die Holländerstraße (Gesamtlänge etwa 130m) ist Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. M 79, Kennwort: „Johanneskirche“.

 

Im B-Plan ist die Straßenparzelle der Holländerstraße von Alte Bahnhofstraße bis Dechant-Römer-Straße mit einer Breite von 8 m vorgesehen. In der Abwägung zur 12. Änderung des Bebauungsplanes M 79 ist zu lesen, dass ein Ausbau als T-30-Zone im Separationsprinzip angestrebt werden soll.

 

Die anliegenden Parzellen sind bebaut. Die Holländerstraße soll im betrachteten Bereich daher einem endgültigen Straßenausbau zugeführt werden.

 

 

3.                Aussagen zur derzeitigen Situation/ Bestand:

 

Die Straßenparzelle der Holländerstraße ist in ihrer heutigen Form seit langem im Besitz der Stadt Rheine. Die Verhandlungen zum Grunderwerb der noch fehlenden Flächen befinden sich noch in der Abwicklung.

 

Stellungnahme Grundstücksmanagement:

 

Für die Umsetzung der Ausbauplanung nach Variante A oder B (siehe 4. Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte) ist noch Grunderwerb von einigen Anliegern der Holländerstraße erforderlich.

 

In diesem Zusammenhang wurden in den letzten Monaten von Seiten des Grundstücksmanagements der Stadt Rheine zahlreiche Gespräche mit den einzelnen Eigentümern geführt.

 

Mit keinem der Eigentümer konnte zum jetzigen Zeitpunkt eine Einigung über den Ankauf von Flächen für den Ausbau der Holländerstraße erzielt werden. Neben der generellen Ablehnung des geplanten Straßenausbaus wurden vor allem Kostengesichtspunkte im Hinblick auf die nach dem Endausbau zu zahlenden Erschließungsbeiträge als Gründe für die fehlende Verkaufsbereitschaft genannt.

 

Das Grundstücksmanagement wird sich im Rahmen weiterer Gespräche darum bemühen, letztlich doch noch den Grunderwerb zu realisieren. Sollten diese Gespräche nicht zielführend verlaufen, kann nur der Ausbau der Holländerstraße entsprechend der Ausbauvariante C umgesetzt werden.

 

Im Einzelnen handelt es sich bei den fehlenden Flächen um die ehemalige Grabenparzelle entlang der westlichen Straßengrenze, die südwestlich gelegene Eckabrundung zur Dechant-Römer-Straße sowie die nördlichen Eckabrundungen (zur Alte Bahnhostraße).

 

Die nordwestliche Eckabrundung fällt in den Bereich einer denkamlgeschützten Tor- und Zaunanlage, deren Veränderung nur schwer durchsetzbar sein wird.

 

Der heutige Aufbau der Fahrbahn besteht aus einer dünnen Asphaltschicht bis etwa 3 cm Stärke. Darunter befinden mittelsandige Schichten und künstliche Auffüllungen.

 

Gehwege sind nicht vorhanden. Provisorische Straßenabläufe und Leuchten sind im für die Verkehrssicherheit minimal erforderlichen Maß vorhanden.

 

Im Norden mündet die Holländerstraße in die Alte Bahnhofstraße ein, die im Separationsprinzip ausgebaut ist.

 

Im Süden ist die Holländerstraße an die Dechant-Römer-Straße angebunden, die ebenfalls im Separationsprinzip ausgebaut ist.

 

 

4.                Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip mit 5,0 m breiter Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen von in der Regel 1,50 m Breite vorgesehen.

 

Es sind Fahrbahneinengungen auf 4,0 m Breite vorgesehen, die zur Verkehrsberuhigung beitragen. Eine Anlegung von Grünbeeten mit Baumbepflanzung ist aufgrund der geringen Breite nicht vorgesehen.

 

Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt und die Gehwege mit Platten befestigt. In Bereichen von Grundstückszufahrten und Einmündungen erfolgt eine Befestigung mit grauem Betonsteinpflaster.

 

Der Vorlage liegen drei Ausbauvarianten bei.

 

Ausbauvariante A („Vollausbau I“) beinhaltet die komplette im Bebauungsplan als Straßenverkehrsfläche ausgewiesene Fläche, d.h. 8 m breite Parzelle und jeweilige Eckabrundungen mit einer Abrundung mit dem Radius 6m.

 

Variante B („Vollausbau II“) entspricht der Variante A mit dem Unterschied, dass zur Alte Bahnhofstraße auf Eckabrundungen verzichtet wird. Hier wird der Problematik des Denkmalschutzes Rechnung getragen. Der Verzicht auf die gegenüberliegende Abrundung ist dem einheitlichen Straßenbild geschuldet. Diese Variante bleibt ohne relevante verkehrstechnische Folgen für den Kfz-Verkehr. Die im Fahrbahnbereich entstehenden Eckabrundungen entsprechen den heute vor Ort vorhandenen Bordverläufen. Die in der Holländerstraße neu entstehenden Gehwege haben in diesen Eckbereichen punktuell eine reduzierte Breite von minimal etwa 1,00 m.

 

Variante C ( „Teilausbau“) ergibt sich, wenn lediglich die heute vorhandene Parzellenfläche genutzt wird. Neben den fehlenden Eckabrundungen im Norden wird hier auch auf eine Eckabrundung im Südwesten und auf die Mitnutzung der ehemaligen halben Grabenparzellen, die nach Aufhebung der Gewässerfunktion in den Besitz der unmittelbaren Anlieger übergeht, verzichtet. Auch hier hat der Verzicht für den Kfz-Verkehr keine große Veränderung zur aktuellen Situation zur Folge. Da aber keine ausreichende Breite für beidseitige Gehwege zur Verfügung steht, wird –um die Option für den Ausbau des zweiten Gehweges offen zu halten- lediglich an der östlichen Seite ein Gehweg gebaut. Als westlicher Abschluss der Fahrbahn dient ein Rundbord. Die dahinter verbleibende Fläche in einer Breite von maximal 50 cm wird mit „Schotter“ befestigt.

 

Alle drei Varianten sind technisch umsetzbar. 

 

 

 

5.                Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen, die an die vorhandene Kanalisation angeschlossen werden.

 

 

6.                Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Seitenaufsatzleuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m vorgesehen.

 

 

7.                Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

8.                Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Beim Ausbau der Holländerstraße handelt es sich im um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).

 

9.                Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Frühjahr 2013.

 

 

10.           Finanzierung:

 

Die Durchführung der Maßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan für das Jahr 2012 vorgesehen.

 

 

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerungen Varianten A, B und C