Betreff
Antrag des SV Mesum auf Gewährung eines Zuschusses zur Errichtung eines Umkleidegebäudes mit Nebenräumen auf dem Sportgelände am Hassenbrock
Vorlage
328/12
Aktenzeichen
II-1.50-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Sportausschuss gewährt dem SV Mesum zur Errichtung eines Umkleidegebäudes mit Nebenräumen auf dem Sportgelände am Hassenbrock einen städtischen Zuschuss in Höhe von 35.100 €.
  2. Die Auszahlung erfolgt in zwei gleichen Raten:

     a) 2012: 17.550 €

     b) 2013: 17.550 €

  1. Die Gewährung für das Jahr 2013 erfolgt unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Mittel für Investitionskostenzuschüsse im Haushaltsplan zur Verfügung stehen.

 

 


Begründung:

 

Die als Anlage 1 beigefügte Aufstellung über die bisher beim Sportservice eingegangenen Anträge auf Zuwendungen zeigt, dass die Summe der beantragten Zuwendungen mit 326.723,11 € das für das Jahr 2012 verfügbare Budget von 244.700 € deutlich um 82.023,11 € übersteigt.

 

Die unter Ziffern 1 bis 6 aufgelisteten Anträge wurden bereits vom Sportausschuss in vergangenen Sitzungen einstimmig befürwortet.

Ebenfalls beabsichtigt ist nach Rücksprache mit dem Stadtsportverband, die Förderbeträge zu gewähren, für die eine Beratung im Sportausschuss im Rahmen der Sportförderrichtlinien nicht vorgesehen ist (= Förderbeträge bis 6.000 €).

Wie bereits unter Tagesordnungspunkt 5 für die heutige Sitzung thematisiert, werden weitere Mittel für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes benötigt, um die Gesamtfinanzierung sowie die Fertigstellung im Jahr 2013 nicht zu gefährden. Beabsichtigt ist im Jahr 2012 eine Summe von 80.000 € für das Kunstrasenfußballfeld zu reservieren.

 

Gemäß der oben genannten Auflistung stehen unter Berücksichtigung dieses Betrages lediglich noch 676,89 € für Investitionskostenzuschüsse zur Verfügung.

 

Der Antrag vom SV Mesum (Ziffer 15 der Aufstellung) auf Zuwendung zur Er­richtung eines Umkleidegebäudes mit Nebenräumen wurde am 28.03.2012 ein­gereicht; er ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Insgesamt würden Mittel in Höhe von 35.100 € gebunden (= Maximalförderung von 30 Prozent bei Neubauten).

 

Laut Ziffer 7.2 Absatz 5 der Sportförderrichtlinien müssen Anträge bis zum 31. Oktober eines Jahres eingereicht werden, um eine Förderung im Folgejahr zu ermöglichen.
Lediglich wenn die Mittel des laufenden Haushaltsjahres für Investitionskostenzu­schüsse an Sportvereine nicht ausgeschöpft wurden, können auch verspätete Anträge berücksichtigt werden.

 

Im vorliegenden Fall müsste der vorgenannte Antrag somit grundsätz­lich im nächsten Haushaltsjahr (2013) im Sportausschuss zur Beratung vorgelegt werden, da er nach dem 31.10.2011 eingereicht wurde und aufgrund der Gesamtmittelverwendung praktisch keine Haushaltsmittel für Investitionskostenzu­schüsse des Jahres 2012 mehr verfügbar sind.

 

Da der Antrag vom SV Mesum aus Verwaltungssicht nachvollziehbar und logisch begründet ist, und darüber hinaus bereits teilweise Mittel für das Haushaltsjahr 2013 durch Förderzusagen ge­bunden sind (56.000 € Zuwendung an den TV Jahn Rheine zur Sanierung des Gebäudes Germanenallee 4) bzw. für die Erstellung des Kunstrasenplatzes (ca. 100.000 €) benötigt werden, sollen so weit wie möglich Einsparungen im Ge­samtbudget der Sportförderung genutzt werden, um im Rahmen von Mittelum­schichtungen den Antrag des SV Mesum (teilweise) noch im Jahr 2012 zu befriedigen.

 

Eine aktuelle Überprüfung der Finanzdaten für die Sportförderung hat ergeben, dass im Zuge des Budgetvollzuges in anderen Bereichen (z.B. für Reparaturen an Sportgeräten bzw. Ersatzbeschaffungen) Einsparungen in einem Umfang von voraussichtlich 50.000 € zu erwarten sind.

 

Da gleichzeitig ein Antrag vom TV Jahn-Rheine für die Renovierung von Umkleidekabinen (s. TOP 7 für die heutige Sitzung) vorliegt, für den eine Förderung in Höhe von 47.600 € gewährt werden könnte, sollen beide Anträge jeweils mit der Hälfte des möglichen Zuwendungsbetrages (= 17.550 € für den SV Mesum und 23.800 € für den TV Jahn-Rheine) gefördert werden.

 

Zur Information beigefügt ist eine Übersicht der Mitgliederentwicklung mit dem Jugendanteil für die letzten 5 Jahre:

 

Jahr

Gesamtmitglieder

Anteil Jugendlicher

2008

700

46,71 %

2009

690

44,78 %

2010

687

44,54 %

2011

687

44,54 %

2012

609

48,83 %

 Anmerkung: Ab 2012 werden Mitglieder ab vollendetem 60. Lebensjahr bei der Ermittlung

                   des Jugendanteils nicht mehr berücksichtigt.


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersicht der Förderanträge für das Jahr 2012

Anlage 2: Antrag des SV Mesum auf Neubau der Umkleidekabinen