Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Â
- Der Sportausschuss gewährt dem SV Mesum zur Errichtung eines Umkleidegebäudes mit Nebenräumen auf dem Sportgelände am Hassenbrock einen städtischen Zuschuss in Höhe von 35.100 €.
- Die Auszahlung erfolgt in zwei gleichen Raten:
    a) 2012: 17.550 €
    b) 2013: 17.550 €
- Die Gewährung für das Jahr 2013 erfolgt unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Mittel für Investitionskostenzuschüsse im Haushaltsplan zur Verfügung stehen.
Begründung:
Â
Die als Anlage 1 beigefügte
Aufstellung über die bisher beim Sportservice eingegangenen Anträge auf
Zuwendungen zeigt, dass die Summe der beantragten Zuwendungen mit 326.723,11 €
das für das Jahr 2012 verfügbare Budget von 244.700 € deutlich um 82.023,11 €
übersteigt.
Die unter Ziffern 1
bis 6 aufgelisteten Anträge wurden bereits vom Sportausschuss in vergangenen
Sitzungen einstimmig befürwortet.
Ebenfalls
beabsichtigt ist nach Rücksprache mit dem Stadtsportverband, die Förderbeträge
zu gewähren, für die eine Beratung im Sportausschuss im Rahmen der
Sportförderrichtlinien nicht vorgesehen ist (= Förderbeträge bis 6.000 €).
Wie bereits unter Tagesordnungspunkt 5 für die heutige Sitzung thematisiert, werden
weitere Mittel für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes benötigt, um die Gesamtfinanzierung
sowie die Fertigstellung im Jahr 2013 nicht zu gefährden. Beabsichtigt ist im
Jahr 2012 eine Summe von 80.000 € für das Kunstrasenfußballfeld zu reservieren.
Gemäß der oben
genannten Auflistung stehen unter Berücksichtigung dieses Betrages lediglich
noch 676,89 € für Investitionskostenzuschüsse zur Verfügung.
Der Antrag vom SV
Mesum (Ziffer 15 der Aufstellung) auf Zuwendung zur ErÂrichtung eines
Umkleidegebäudes mit Nebenräumen wurde am 28.03.2012 einÂgereicht; er ist als
Anlage 2 beigefügt.
Insgesamt würden
Mittel in Höhe von 35.100 € gebunden (= Maximalförderung von 30 Prozent bei
Neubauten).
Laut Ziffer 7.2
Absatz 5 der Sportförderrichtlinien müssen Anträge bis zum 31. Oktober eines
Jahres eingereicht werden, um eine Förderung im Folgejahr zu ermöglichen.
Lediglich wenn die Mittel des laufenden Haushaltsjahres für
InvestitionskostenzuÂschüsse an Sportvereine nicht ausgeschöpft wurden, können
auch verspätete Anträge berücksichtigt werden.
Im vorliegenden Fall
müsste der vorgenannte Antrag somit grundsätzÂlich im nächsten Haushaltsjahr
(2013) im Sportausschuss zur Beratung vorgelegt werden, da er nach dem
31.10.2011 eingereicht wurde und aufgrund der Gesamtmittelverwendung praktisch
keine Haushaltsmittel für InvestitionskostenzuÂschüsse des Jahres 2012 mehr
verfügbar sind.
Da der Antrag vom SV
Mesum aus Verwaltungssicht nachvollziehbar und logisch begründet ist, und
darüber hinaus bereits teilweise Mittel für das Haushaltsjahr 2013 durch
Förderzusagen geÂbunden sind (56.000 € Zuwendung an den TV Jahn Rheine zur
Sanierung des Gebäudes Germanenallee 4) bzw. für die Erstellung des Kunstrasenplatzes
(ca. 100.000 €) benötigt werden, sollen so weit wie möglich Einsparungen im GeÂsamtbudget
der Sportförderung genutzt werden, um im Rahmen von MittelumÂschichtungen den
Antrag des SV Mesum (teilweise) noch im Jahr 2012 zu befriedigen.
Eine aktuelle
Überprüfung der Finanzdaten für die Sportförderung hat ergeben, dass im Zuge
des Budgetvollzuges in anderen Bereichen (z.B. für Reparaturen an Sportgeräten
bzw. Ersatzbeschaffungen) Einsparungen in einem Umfang von voraussichtlich
50.000 € zu erwarten sind.
Da gleichzeitig ein
Antrag vom TV Jahn-Rheine für die Renovierung von Umkleidekabinen (s. TOP 7 für
die heutige Sitzung) vorliegt, für den eine Förderung in Höhe von 47.600 €
gewährt werden könnte, sollen beide Anträge jeweils mit der Hälfte des
möglichen Zuwendungsbetrages (= 17.550 € für den SV Mesum und 23.800 € für den
TV Jahn-Rheine) gefördert werden.
Zur Information beigefügt
ist eine Übersicht der Mitgliederentwicklung mit dem Jugendanteil für die
letzten 5 Jahre:
Jahr |
Gesamtmitglieder |
Anteil
Jugendlicher |
2008 |
700 |
46,71 % |
2009 |
690 |
44,78 % |
2010 |
687 |
44,54 % |
2011 |
687 |
44,54 % |
2012 |
609 |
48,83 % |
 Anmerkung: Ab 2012 werden Mitglieder ab
vollendetem 60. Lebensjahr bei der Ermittlung
                  des Jugendanteils nicht mehr
berücksichtigt.
Anlagen:
Anlage 1: Übersicht der Förderanträge für das Jahr 2012
Anlage 2: Antrag des SV Mesum auf Neubau der Umkleidekabinen