Betreff
Bestellung der Schriftführerin und ihrer Stellvertreterin
Vorlage
349/12
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO Frau Andrea Mischok zur Schriftführerin und Frau Anke Fischer zur stellvertretenden Schriftführerin.

 


Begründung:

 

Gemäß § 58 Abs. 7 GO ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen.

 

Nach § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO wird die/der Schriftführer/in vom Ausschuss bestellt. Die Bestellung hat vor Eintritt in die Tagesordnung zu erfolgen, damit die Protokollierung der Sitzung von Anfang an sichergestellt ist.

 

Soll ein/e Bedienstete/r der Stadtverwaltung bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Benehmen mit der Bürgermeisterin.

 

Die Zustimmung zum Beschluss wird empfohlen.