Betreff
Bebauungsplan Nr. 229, Kennwort: "Catenhorner Straße-Ost", der Stadt Rheine I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
390/06
Aktenzeichen
FB 5.1-bo
Art
Beschlussvorlage

Vorbemerkung/Kurzerläuterung:

 

Der Anstoß für eine städtebauliche Beplanung im Bereich östlich der Catenhorner Straße (ehemaliger Containerstandort) kam von der Eigentümerin dieser Fläche (Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH [WSR]).

 

Auf den Flurstücken 810 und 809 tlw. soll hier mittels einer Einzel- bzw. Doppelhausbebauung der „Ortseingang von Rheine“ aus Richtung Catenhorn (K 66) neu definiert werden.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung sowie dem Bebauungsplanentwurf zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.       Aufstellungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss Planung und Umwelt der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan Nr. 229, Kennwort: „Catenhorner Straße-Ost“, der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes bezieht sich auf die Flurstücke 810 und 809 (tlw.), Flur 106, Gemarkung Rheine Stadt, und befindet sich östlich an der Catenhorner Straße (K 69).

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in einem Ãœbersichtsplan sowie in der Plandarstellung eindeutig gekennzeichnet.

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 229, Kennwort: „Catenhorner Straße-Ost“, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender dreiwöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Begründung

Anlage 2:     Plan