Betreff
Herstellung einer gelben bituminösen Befestigung im Bereich der Zufahrt zu der Ökonomie und dem Kloster Bentlage
Vorlage
391/06
Aktenzeichen
FB 5.3-fo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss spricht sich im Grundatz für die Herstellung einer gelben bituminösen Befestigung im Bereich der Zufahrt zur Ökonomie und dem Kloster Bentlage aus. Über die Umsetzung der Maßnahme soll im Rahmen der Haushaltsberatungen der nächsten Jahre entschieden werden.


Begründung:

 

Die Kloster Bentlage gGmbH als Betreiberin hat mehrfach auf den schlechten Zustand der wassergebundenen Wegedecke am Kloster Bentlage hingewiesen. Die durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Wegedecke haben nicht den gewünschten Erfolg gezeigt. Aufgrund der starken Verkehrsbelastung entspricht die Wegedecke nicht den Anforderungen an einer ebenen, glatten Fahrbahn.

Die Wege zur Ökonomie und zum Kloster Bentlage sollen nicht analog den Hauptwegen im Salinenpark eine Ausbildung in Asphalt mit einer Abstreu aus grau-gelbem Split erfahren, sondern sie sollen mit einer 3 cm starken Asphaltbetondeckschicht in der Korngröße 0/8 mm gelb hergestellt werden. Dieser gelbe Asphalt erfüllt zum einen die Belange an Ebenheit und Festigkeit, und zum anderen lehnt sich der helle Ton eng an den Charakter einer früheren Wegebefestigung an. Der Weg zur Ökonomie wird dabei in einer Breite von ca. 2,70 m ausgebaut, denn nur so kann die vorhandene Allee aus Eichen erhalten bleiben. Allein durch diesen Weg werden 27 Stellplätze angefahren, die fast ständig belegt sind. Sie werden für die Feierlichkeiten, Ausstellungen und die Druckwerkstatt benötigt. Der Weg zum Kloster Bentlage soll in einer Regelbreite von ca. 4,00 m angelegt werden.

 

Die Zufahrt zu der Ökonomie verläuft zwischen alten Bäumen und hat hier einen Alleecharakter. Bei der Bauausführung wird die vorhandene Wegedecke durch eine Asphalttragschicht und eine Deckschicht ergänzt. Durch den Hocheinbau wird eine Beeinträchtigung der Bäume vermieden.

 

Für die Neubefestigung der Zufahrt zum Kloster Bentlage ist eine Auskofferung von ca. 50 cm erforderlich. Ein Teilabtrag ist schon aus Gründen der Entwässerung vor dem Kloster notwendig. Nach dem Abtrag erfolgt ein Aufbau mit einer Frostschutzschicht, Asphalttragschicht und Asphaltbetondeckschicht.

 

Die 3 cm starke Asphaltbetondeckschicht wird aus gelben Zuschlagsstoffen und farblosem Bitumen hergestellt. Dieses Verfahren wurde in Rheine bereits bei der Dionysbrücke und im Kreisverkehr Bonifatiusstraße/Staufenstraße angewandt.

 

Das farblose Bitumen mit den gelben Zuschlagsstoffen ist ca. 6- bis 10-fach teurer als ein normaler Asphalt. Dieses liegt zum einen an den Mehrkosten für den farblosen Asphalt, zum anderen an besonderen Farbpigmenten und den teureren Zuschlagsstoffen. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass die komplette Anlage vollständig gereinigt werden muss, damit ein annehmbares Ergebnis erzielt werden kann.

 

Die Alternative, die Wege im Asphalt herzustellen und sie mit einem gelben Split abzustreuen, ist für diesen Bereich nicht zweckmäßig, da sich dieser Split leicht löst und durch die Besucher in die Gebäude eingebracht wird und dort an den empfindlichen Holzböden für Kratzer und Zerstörungen sorgt.

 

Die herzustellenden Wege befinden sich im Bereich des Baudenkmals Kloster Bentlage, sodass eine Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NW für diese Maßnahme erforderlich ist. Diese Erlaubnis erteilt die Stadt Rheine als Untere Denkmalbehörde im Benehmen mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege (WAfD). Das WAfD hat in einem ersten Schritt mit Schreiben vom 24. Mai 2006 (siehe Anlage Nr. 1) das Benehmen zu dieser Maßnahme nicht hergestellt, da nach Auffassung des WAfD die wassergebundenen Wegedecken zu den kulturhistorisch bedeutsamen baulichen Strukturen des Baudenkmals Kloster Bentlage gehören. Ihr Ersatz durch Asphaltdecken würde den Denkmalwert der Anlage nach Auffassung des WAfD schwächen.

 

Da es bei der Beibehaltung der wassergebundenen Wegedecke keinen dauerhaften Erfolg bei einer Sanierung dieser durch Zulieferverkehr (Kleintransporter etc.) stark belasteten Zufahrten gibt, wurde am 22. Juni 2006 ein weiteres Gespräch mit den Vertretern des WAfD geführt, und ihnen wurden die geplanten Maßnahmen noch einmal erläutert. Als Ergebnis dieses Gespräches kann festgehalten werden, dass zwar das Benehmen zu dieser Maßnahme seitens des WAfD nicht hergestellt wird; das WAfD wird jedoch auch nicht von seinem Recht Gebrauch machen, die Entscheidung der Obersten Denkmalbehörde herbeizuführen (siehe Anlage Nr. 2).

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Schreiben des WAfD

Anlage 2: Vermerk FB 5.6