Betreff
Einziehung eines Teilstückes der Karmannstraße
Vorlage
365/12
Aktenzeichen
I-5.72-ke
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Es wird festgestellt, dass nach der amtlichen Bekanntmachung gegen die Absicht der Stadt Rheine, das mittlere Teilstück der Karmannstraße, im anliegenden Lageplan näher dargestellt, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 153, Flurstück 893 tlw., 884 tlw., 886 tlw. und 888, einzuziehen, keine Einwendungen erhoben wurden.

 

Einziehungsbeschluss:

 

Das mittlere Teilstück der Karmannstraße, im anliegenden Lageplan näher dargestellt, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 153, Flurstück 893 tlw., 884 tlw., 886 tlw. und 888, wird hiermit gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Einziehung vorliegen.

 

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine möchte das einzuziehende Teilstück der Karmannstraße an den östlichen Anlieger veräußern. Dieser benötigt diese Fläche zur Erweiterung seines Gewerbebetriebes.

 

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 173, Kennwort: „Gewerbegebiet Baarentelgen-Mitte“, wird das mittlere Teilstück der Karmannstraße als GI-Flächen ausgewiesen. Zur Sicherung der verbleibenden Versorgungsleitungen ist diese Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Stadt Rheine und der Ver- und Entsorgungsträgen zu belasten. Diese Rechte werden durch entsprechende dingliche Absicherungen im Grundbuch gesichert. Diese Bebauungsplanänderung wird am 02. Oktober 2012 durch den Rat der Stadt Rheine als Satzung beschlossen und mit Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses rechtsverbindlich.

 

Eine Einziehung ist begründet, wenn entweder öffentliche Gründe für die Einziehung des Weges vorliegen oder der Weg jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat. Da sich die Einziehung mit den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes decken, gelten die Gründe des öffentlichen Wohles als rechtmäßig festgestellt.

 

Die Veröffentlichung des Einziehungsbeschlusses kann aber erst nach der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses erfolgen.

 

Die Einziehungsabsicht ist vom Bauausschuss der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 26. April 2012 unter Vorlagennummer 168/12 beschlossen worden. Die amtliche Bekanntmachung ist am 8. Mai 2012 erfolgt. Gegen die Einziehung sind Einwendungen nicht erhoben worden.

 

Das erforderliche Einziehungsverfahren ist einzuleiten, damit der beabsichtigte Verkauf durchgeführt werden kann.

 


Anlagen:

 

Lageplan