Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- u.
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Außenstelle der Stadtverwaltung
im Stadtteil Mesum beizubehalten, sofern sich die Bedingungen aus dem
Mietvertrag nicht nachteilig für die Stadt Rheine verändern.
Begründung:
Mit der
Auflösung der Strategie- u. Finanzkommission sollen die noch nicht abschließend
behandelten Themen zu Konsolidierungsvorschlägen aus Bürgeranregungen sowie
mögliche Handlungsansätze für Konsolidierungsmaßnahmen in den jeweiligen
Fachausschüssen vorberaten und zur endgültigen Entscheidung in den Rat der
Stadt Rheine eingebracht werden.
Mit lfd. Nr.
1.16 der Liste 1 der Handlungsansätze zur Haushaltskonsolidierung ist die Verwaltung
beauftragt worden, zu untersuchen, ob eine Aufgabe der Außenstelle der
Stadtverwaltung in Mesum sinnvoll ist. Dabei ist ein möglicher
Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 70.000 Euro in Aussicht gestellt worden.
Die Stadt
Rheine betreibt eine Außenstelle der Stadtverwaltung im Stadtteil Mesum, Nielandstraße
7. Diese Außenstelle ist eingerichtet worden, weil der Gebietsänderungsvertrag
zwischen der Stadt Rheine, der Gemeinde Mesum und anderen Gemeinden vom
05.06.1973 in § 8 Ziff. 1 vorsieht, dass „die neue Gemeinde Rheine im
Stadtbezirk Rheine- Mesum eine Bezirksverwaltungsstelle unterhält. Insofern
wird die bisherige Außenstelle der Amtsverwaltung Rheine übernommen“. Bei einer
Aufgabe der Außenstelle wäre also eine Änderung des genannten Vertrages
erforderlich. Dies obliegt dem Rat der Stadt Rheine.
Es handelt
sich um eine angemietete Liegenschaft. Die Außenstelle ist an vier Tagen mit
insgesamt 17 Stunden geöffnet. Die Außenstelle ist mit wtl. 30,25 Stunden
besetzt, da neben den reinen Öffnungszeiten auch Vor- und
Nachbereitungstätigkeit anfällt; ebenso z.B. eine Urlaubsvertretung.
Im Übrigen
sind die angemieteten Räumlichkeiten zu ca. 50 % durch den Bezirksdienst der
Polizei genutzt. Die Überlassung an die Polizei ist bisher kostenlos erfolgt.
Aufwandsermittlung
Zunächst ist
festzuhalten, dass seitens des Fachbereichs Recht und Ordnung der genannte Betrag
von 70.000 Euro nicht nachvollzogen werden kann. Wichtig ist es daher zunächst,
die mit dem Betrieb der Außenstelle verbundenen regelmäßigen Aufwendungen zu
ermitteln.
Dabei ist
anzumerken, dass nachfolgend der für die Außenstelle entfallene jährliche
Aufwand dargestellt wird. Nicht enthalten ist der Aufwand für Abschreibungen
und Overhead.
A.
Miete und Nebenkosten
Miete
jährlich |
4.293,60 € |
|
Nebenkosten |
1.706,40 € |
|
Reinigung |
2.280,00 € |
|
Fensterreinigung |
200,00 € |
|
Gesamt ca. |
|
8.480,00
€ |
Zu beachten
ist, dass der Mietvertrag bis zum 31.08.2014 abgeschlossen worden ist. Sofern
er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum vereinbaren Vertragsende gekündigt
wird, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Nach Auffassung der Verwaltung
besteht allerdings wenig Aussicht auf Erfolg, wenn mit dem Vermieter
Verhandlungen mit dem Ziel einer vorzeitigen Vertragsbeendigung aufgenommen werden
sollen.
B.
Personalaufwand
Die
Personalkosten betragen jährlich 37.558,19 Euro.
C.
Gesamtaufwand
Insgesamt
entfallen damit ca. 46.000 Euro für den Betrieb der Außenstelle Mesum an.
Tätigkeiten
Die durch die
Mitarbeiterinnen zu erledigenden Aufgaben teilen sich wie folgt auf:
Aufgabe |
Summe |
Fachbereich 3 Produktgruppe 32 - Ordnung |
3 |
Fachbereich 3 Produktgruppe 34 - Bürgerservice |
936 |
Fachbereich 2 |
58 |
Fachbereich 4 |
37 |
Technische Betriebe Rheine |
17 |
|
|
Gesamt
(35 Arbeitstage ausgewertet) |
1051 |
Die
vorliegende Auswertung von 35 Öffnungstagen in der Außenstelle in Mesum zeigt,
dass die Außenstelle stark frequentiert wird. Je Öffnungstag sind ca. 30 Bürgerkontakte
zu verzeichnen.
Es wird
deutlich, dass mit einem Anteil von ca. 90 % Leistungen des Fachbereichs Recht
und Ordnung (insb. Produktgruppe 34 – Bürgerservice) in der Außenstelle der
Stadtverwaltung in Mesum in Anspruch genommen werden. Es handelt sich dabei um
Melde-, Personalausweis- u. Standesamtsangelegenheiten.
Diese
Tätigkeiten sind Pflichtaufgaben, die auch am Dienstort Rheine zwingend
anzubieten sind. Insofern entstünde am Dienstort Rheine Personalmehrbedarf. Es
ist jedoch nach Auffassung der Verwaltung möglich, bei einer Aufgabe der
Außenstelle Optimierungen zu erreichen, die es zulassen, auf eine
Arbeitsleistung von 5 Stunden wöchentlich zu verzichten.
Das mögliche
Einsparpotential nach Auslaufen des Mietvertrages im Jahr 2014 belief sich
damit auf jährlich 14.700 Euro für
Personal- u. Mietaufwand.
Auf der
anderen Seite ist zu beachten, dass täglich ca. 30 Bürgerinnen und Bürger aus
Mesum sowie auch aus anderen Teilen der Stadt Rheine die Dienstleistungen der
Außenstelle in Anspruch nehmen und zu schätzen wissen. Diese Kunden müssten
dann die Dienstleistungen im Alten Rathaus in Rheine in Anspruch nehmen.
Aus diesem
Grunde hat die Verwaltung parallel mit der Kreispolizeibehörde Verhandlungen
über eine Beteiligung an den Mietaufwendungen geführt. Inzwischen hat die
Kreispolizeibehörde die Bereitschaft signalisiert, sich ab 2013 zu 50 % an den
Mietaufwendungen einschließlich der Nebenkosten zu beteiligen. Insgesamt könnte
bei Abschluss eines entsprechenden Untermietvertrages also ein
Konsolidierungsbeitrag von 4.240 Euro erwirtschaftet werden.
Vor dem Hintergrund des geringen Einsparpotentials und der hohen Besucherfrequenz erscheint es angemessen, die Außenstelle der Stadtverwaltung in Mesum bestehen zu lassen. Zumindest für die zurzeit gültigen Mietbedingungen hat diese Aussage Gültigkeit. Eine erneute Wirtschaftlichkeitsberechnung ist durch die Stadtverwaltung zur Beschlussfassung vorzulegen, wenn sich die Mietbedingungen nachteilig für die Stadt Rheine aufgrund von Erhöhungsbegehren des Vermieters verändern sollten.
Anlagen:
-/-