Betreff
Verkauf der Berufskollegs an den Kreis Steinfurt
Vorlage
397/12
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

1.        den Verkauf der Grundstücke mit aufstehenden Gebäuden der Berufskollegs Rheine entsprechend dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan an den Kreis Steinfurt

Kaufpreis:      6.609.059,41 €

                     entsprechend dem Restbuchwert zum 31.12.2012,

 

2.        die endgültige Übertragung der Trägerschaft der Berufskollegs Rheine auf den Kreis Steinfurt

 

und

 

3.        den Kaufpreis zur (teilweisen) Rückführung des Kredites zur Liquiditätssicherung einzusetzen.

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine war bis zum 14.10.2010 und damit mehr als 125 Jahre Trägerin der Berufskollegs in Rheine. Nach intensiven Verhandlungen und Beratungen hat am 13.07.2010 (Vorlage Nr. 367/10) der Rat der Stadt Rheine die Übertragung der Trägerschaft für die Rheiner Berufskollegs auf den Kreis Steinfurt beschlossen, weil der Kreis Steinfurt nach den Strukturen des damaligen Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) aus dem Schüleransatz deutlich höhere Schlüsselzuweisungen erhalten konnte als die Stadt Rheine. Dieser Tatbestand hat sich nach dem vom Landtag noch nicht verabschiedeten Entwurf des GFG 2012 als auch nach der inzwischen vorliegenden 1. Modellrechnung zum GFG 2013 nicht geändert.

 

Entgegen dem Vorschlag der Verwaltung (endgültige Übertragung der Trägerschaft und Verkauf der Berufskollegs) hat der Rat der Stadt am 28.09.2010 (Vorlage Nr. 481/10) mehrheitlich u.a. folgendes beschlossen:

 

  • die Trägerschaft der Berufskollegs Rheine auf den Kreis Steinfurt auf der Basis der vom Kreis Steinfurt am 15.09.2010 angebotenen Rahmenbedingungen für ein Mietmodell hin zu organisieren und
  • die optionale Rückübertragung der Trägerschaft auf die Stadt Rheine muss möglich sein.

 

Der Schulträgerwechsel auf den Kreis Steinfurt ist mit Wirkung ab 15.10.2010 vollzogen worden. Die Schulgebäude des Berufskollegs und der Kaufmännischen Schule sowie der Sporthalle und Hausmeisterwohnung sind mit den dazu gehörigen Grundstücken ab dem 15.10.2010 bis zum 30.09.2015 vertraglich an den Kreis Steinfurt vermietet worden.

 

Mit Schreiben vom 17.01.2012 hat die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Rheine folgenden Antrag gestellt:

 

„Der HFA beauftragt die Verwaltung, mit dem Kreis Steinfurt Verhandlungen über den Verkauf der Immobilien der zwei Berufskollegs zu führen. Das Verhandlungsergebnis ist mit einem Vorschlag zur Mittelverwendung dem Rat der Stadt Rheine bzw. dem HFA zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.“

 

Dieser Antrag ist in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2012 beraten worden. Die Verwaltung hat den Auftrag erhalten, mit dem Kreis Steinfurt die Verhandlungen zum Verkauf der Berufskollegs zu führen.

 

Nach einem Auftaktgespräch am 17.04.2012 wurden die Verhandlungen zwischen der Stadt und dem Kreis Steinfurt aufgenommen und inzwischen abgeschlossen.

 

Seitens der Stadt wurde der seinerzeit bereits endverhandelte und vom Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Kreises Steinfurt am 27.09.2010 beschlossene Kaufpreis von 7,0 Mio. € als Grundlage des jetzt auch von der Stadt Rheine angestrebten Verkaufs vorgeschlagen. Darüber hat die Verwaltung den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 12.06.2012 informiert. Der Kreis Steinfurt hat einen Ankauf zu einem Kaufpreis von 7,0 Mio. € abgelehnt und darauf hingewiesen, dass der zwei Jahre alte Beschluss des Schul-, Kultur- und Sportausschusses des Kreises Steinfurt, dessen Inhalt die Übernahme der Schulträgerschaft war, nicht auf die aktuelle Situation übertragbar sei und deshalb der damalige Kaufpreis auch nicht als Grundlage für die jetzigen Verhandlungen herangezogen werden könne. Seitens des Kreises wurde angeboten, als Kaufpreis für den Grund und Boden mit aufstehenden Gebäuden die aktuellen Buchwerte zu grunde zu legen und den An- bzw. Verkauf zum 01.01.2013 durchzuführen.

 

Die (Netto-)Restbuchwerte der Grundstücke und Gebäude der Berufskollegs Rheine  zum 31.12.2012 betragen unter Abzug der Sonderposten insgesamt 6.609.059,41 € und setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

Auf den beigefügten Lageplan wird verwiesen.

 

Da der Verkauf zum Bilanzwert erfolgen soll, ergeben sich daraus für die Stadt weder Erträge noch Aufwendungen.

 

In Anbetracht dessen schlägt die Verwaltung den Verkauf der Berufskollegs Rheine zum (Netto-)Restbuchwert am 31.12.2012 in Höhe von 6.609.059,41 € vor.

 

 

 

 

 

 

Verwendung des Verkaufserlöses

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 05.10.2010 u.a. folgende Grundsätze zur Haushaltskonsolidierung beschlossen:

 

  • Das Veräußern von Vermögen ist nur erlaubt, wenn dies langfristig und dauerhaft zu Ergebnisverbesserungen führt (wirtschaftliche Betrachtungsweise).

 

Inhaltlich erfolgt die Haushaltskonsolidierung – seit Jahren – auf der Basis eines gesetzlichen Haushaltssicherungskonzeptes nach § 76 GO NRW unter den Maßgaben der im RdErl. IM NRW vom 06.03.2009 unter Ziffer 3.3 festgelegten Prüfungsschwerpunkte. Nach Ziffer 3.3.2 ist eine geordnete und zukunftsorientierte Haushalts- und Finanzwirtschaft dauerhaft nur mit einer stabilen Liquiditätslage zu gewährleisten. Deshalb hat eine Gemeinde als Ziel der Haushaltssicherung eine Konsolidierung ihrer Liquiditätslage mit Nachdruck zu verfolgen. Insbesondere soll sie jede sich bietende Möglichkeit zur Rückführung der Kredite zur Liquiditätssicherung nutzen, um sowohl den Aufwand für Zinsen als auch Risiken durch Zinsänderungen zu minimieren. Nach Ziffer 3.3.3 muss auch im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushalts vorrangiges Ziel die Rückführung der Kredite zur Liquiditätssicherung sein.

 

Deshalb ist der aus dem Verkauf der Berufskollegs erzielbare Kaufpreis zwingend zur (teilweisen) Rückführung des Kredites zur Liquiditätssicherung einzusetzen. In diesem Zusammenhang ist auch die liquiditätsmäßige Problematik zur Absicherung der künftigen Pensionsverpflichtungen von herausgehobener Bedeutung.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Grundstücksplan