Betreff
Bebauungsplan Nr.15, 6. Änderung, Kennwort: "Ochtruper Straße-Süd" der Stadt Rheine - Beschluss zur Einstellung des Änderungsverfahrens
Vorlage
398/12
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15, Kennwort: „Ochtruper Straße-Süd“ wird eingestellt.

 

 

 


Begründung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ hatte in seiner Sitzung am 11.03.2009 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 15, Kennwort: „Ochtruper Straße-Süd“ im förmlichen Verfahren zu ändern. Mit dem Änderungsbeschluß erfolgte ebenfalls der Beschluß zur Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Offenlegungsbeschluss.

 

Anlass für diese Planung war zum einen ein Antrag eines privaten Bauherrn auf Änderung der Nutzung für die städtische Grünfläche östlich der Isselstraße zugunsten einer Wohnbebauung. Weiterhin sollte die Gemeinbedarffläche zur Errichtung eines Kindergartens ca zur Hälfte in Wohnbaufläche und zur Hälfte als Grünfläche/Spielplatz umgenutzt werden. (vgl. Vorlage Nr. 113/09).

 

Von Seiten der der Behörden und Träger der öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gingen drei Stellungnahmen ein (Planungsamt Kreis Steinfurt/Lärmschutz, TBR/Abfallentsorgung, Regierungspräsident Arnsberg/Kampfmittelgefährdung)

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, hat in der Zeit vom 20. April bis einschließlich 11. Mai 2009 stattgefunden. Es wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Die eingegangenen Eingaben dokumentierten breite Ablehnung bei der Anwohnerschaft, vornehmlich bezogen auf die Überplanung der baumbestandenen Grünfläche östlich der Isselstraße.

 

Aufgrund des sich erst im Laufe des Verfahrens ergebenden erhöhten Bedarfs an Einrichtungen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren wurden die Planänderungen zunächst nicht weiter verfolgt. Gegenwärtig sind die Verhandlungen soweit fortgeschritten, dass die Gemeinbedarffläche in der ausgewiesenen Größe an einem privaten Träger zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung veräußert werden kann. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen sind durch die bestehende Rechtskraft der des Bebauungsplanes Nr. 15 Kennwort „Ochtruper Straße-Süd“ gegeben (s. Anlage)

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, das 6. Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 15, Kennwort „Ochtruper Straße-Süd“ einzustellen.

 


Anlagen:

 

Anlage: Übersicht/Ausschnitt - Rechtsgültiger BPlan Nr. 15