Begründung:
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ hatte in seiner Sitzung am 11.03.2009 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 15, Kennwort: „Ochtruper Straße-Süd“ im förmlichen Verfahren zu ändern. Mit dem Änderungsbeschluß erfolgte ebenfalls der Beschluß zur Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Offenlegungsbeschluss.
Anlass für diese Planung war zum
einen ein Antrag eines privaten Bauherrn auf Änderung der Nutzung für die
städtische Grünfläche östlich der Isselstraße zugunsten einer Wohnbebauung.
Weiterhin sollte die Gemeinbedarffläche zur Errichtung eines Kindergartens ca
zur Hälfte in Wohnbaufläche und zur Hälfte als Grünfläche/Spielplatz umgenutzt
werden. (vgl. Vorlage Nr. 113/09).
Von Seiten der der Behörden und
Träger der öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gingen drei
Stellungnahmen ein (Planungsamt Kreis Steinfurt/Lärmschutz, TBR/Abfallentsorgung,
Regierungspräsident Arnsberg/Kampfmittelgefährdung)
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, zur öffentlichen Unterrichtung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der
Planung, hat in der Zeit vom 20. April bis einschließlich 11. Mai 2009
stattgefunden. Es wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die eingegangenen Eingaben dokumentierten
breite Ablehnung bei der Anwohnerschaft, vornehmlich bezogen auf die Überplanung
der baumbestandenen Grünfläche östlich der Isselstraße.
Aufgrund des sich erst im Laufe des
Verfahrens ergebenden erhöhten Bedarfs an Einrichtungen zur Betreuung von
Kindern unter drei Jahren wurden die Planänderungen zunächst nicht weiter
verfolgt. Gegenwärtig sind die Verhandlungen soweit fortgeschritten, dass die
Gemeinbedarffläche in der ausgewiesenen Größe an einem privaten Träger zur
Errichtung einer Kindertageseinrichtung veräußert werden kann. Die
planungsrechtlichen Voraussetzungen sind durch die bestehende Rechtskraft der
des Bebauungsplanes Nr. 15 Kennwort „Ochtruper Straße-Süd“ gegeben (s. Anlage)
Die Verwaltung schlägt daher vor, das 6. Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 15, Kennwort „Ochtruper Straße-Süd“ einzustellen.
Anlagen:
Anlage: Übersicht/Ausschnitt - Rechtsgültiger BPlan Nr. 15