Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der
Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Grundräumung des Salinenkanals zur
Kenntnis.
2. Der
Bauausschuss beschließt die Grundräumung in einem Durchgang und beantragt im
Rat die erforderlichen Finanzmittel für 2013 bis 2015 mit einer
Ermächtigungsgrundlage, damit eine Beauftragung rechtzeitig in 2013 erfolgen
kann.
3. Der
Bauausschuss weist alle Kleingärtner, die am Salinenkanal Gärten gepachtet
haben, darauf hin, dass die Einbauten aus dem Salinenkanal zurück zu bauen sind
und die Böschung sowie ein Streifen von bis zu 1 m Breite, mindestens jedoch
0,5 m Breite entlang der ursprünglichen Böschungsoberkante dauerhaft von
Nutzungen und Einbauten frei gehalten werden müssen.
Begründung:
Der Salinenkanal hat als Zeugnis historischer Wasserbaukunst eine
landschaftsgestaltende Funktion: Er grenzt zusammen mit der Ems die Landschaft
um das Kloster Bentlage als die so genannte “Schlaun-Insel” oder auch
“Kloster-Insel” ab. Der Kanal ist auf den ca. 2,25 km Länge von seinem Ursprung
am Ems-Wehr/Mühlentörchen in der Innenstadt bis zum Turbinenhaus an der Saline
zudem durch die Allee des begleitenden Gertrudenweges akzentuiert und
strukturiert mit seinen begleitenden Gehölzen erkennbar den Landschaftsraum.
Die Eigentumsverhältnisse am Salinenkanal in seiner Gesamtheit vom Mühlentörchen
bis zur Einleitung in die Ems sind nicht einheitlich. In weiten Teilen ist zwar
die Stadt Rheine Eigentümerin, in einem Teilbereich jedoch auch eine Erbengemeinschaft
aus Hamburg. Von dieser Erbengemeinschaft hat die Stadt allerdings die betroffenen
Flurstücke des Salinenkanals über einen Pachtvertrag im Jahre 2002 angepachtet.
In diesem Pachtvertrag ist auch die Zuständigkeit für die Unterhaltung
geregelt: Zuständig ist die Stadt Rheine.
Der Salinenkanal wird über ein Pumpwerk in Höhe des Mühlentörchens und
kleine Regenwasserzuflüsse im Kanalverlauf gespeist. Aus Lärmschutzgründen war
die Wasserförderung einige Jahre nachts unterbrochen. Besonders in dieser Zeit
lagerten sich Schwebstoffe auf der Gewässersohle ab. Als Folge davon ist der
Salinenkanal stark verschlammt und riecht bei warmer Witterung. Die
Schlammschicht beträgt 0,55 m bis 0,7 m.
Für das Jahr 2003 war eine Entschlammung bereits einmal vorgesehen. Aufgrund
der fehlenden Finanzierung konnte diese Maßnahme nicht durchgeführt werden.
Der Stadtteilbeirat Bentlage, Wadelheim, Wietesch, Schleupe befasst
sich seit mehreren Jahren mit der Verbesserung der Situation am und im
Salinenkanal und fordert eine Grundräumung. Er hat die anliegenden
Kleingartenvereine dazu auch bereits im Sommer 2008 im Nachgang einer Radtour
entlang des Salinenkanals angesprochen.
Die Technischen Betriebe Rheine, die Stadt Rheine als
Grundeigentümerin, der Bezirksverband der Kleingärtner als Pächter der
Kleingartenanlagenflächen und auch die Vorsitzenden der Kleingartenvereine
Mühlenkamp und Wiesengrund haben mehrfach schriftlich, in
Mitgliederversammlungen und bei Ortsterminen auf die Mitglieder eingewirkt, die
Einbauten im Salinenkanal letztendlich bis Ende März 2011 zu entfernen.
Einbauten sind alle Bauwerke und Einrichtungen, die in das Profil des
Salinenkanals ragen und/oder die Böschungen verändert haben. Bei den Räumungsarbeiten
kann auf diese Einbauten keine Rücksicht genommen werden. Schäden daran würden
nicht nur nicht ersetzt werden, sondern Räumungsmehraufwand würde den
Kleingartenpächtern berechnet werden.
Seit dem Sommer 2008 sind durch die Technischen Betriebe bereits im
Rahmen der Unterhaltung folgende Maßnahmen veranlasst bzw. durchgeführt worden:
- Entlang
des Salinenkanals haben Gehölzarbeiten statt gefunden.
- Der
Einlauf von der Ems wurde vom Wasser- und Schifffahrtsamt frei gebaggert.
- Der
Zulaufkanal von der Ems wurde von der TBR - Entwässerung frei gespült und
die Leitung instand gesetzt.
- Die
Fördereinrichtung an der Rieselwand am Mühlentörchen wurde generalüberholt
und so geschaltet, dass nunmehr der Salinenkanal 24 Stunden lang mit
Wasser beschickt wird. Zur Geräuschminderung werden nur noch etwa 20 % der
Wassermenge über die Rieselwand geschickt. Ca. 80 % werden über einen
neuen Zulauf direkt in den Salinenkanal gegeben. Als Ergebnis ist eine
gleichmäßige Wasserführung im Salinenkanal festzustellen.
- Das
Wehr am Turbinenhaus wurde unter denkmalschützerischen Gesichtspunkten repariert.
- Zahlreiche
Gespräche und Ortstermine mit den betroffenen Kleingärtnern wurden
geführt, um den Umfang und die Erfordernis des Rückbaus zu verdeutlichen.
Ein Teil der Einbauten wurden seitdem entfernt. Einige Kleingärtner scheinen abzuwarten, ob der Rückbau erforderlich wird.
Die jetzt beabsichtigte Grundräumung geht weit über eine normale
Gewässerunterhaltung hinaus. Nur so können die 55 cm bis 70 cm hohen
Schlammablagerungen aus dem Salinenkanal entfernt werden.
Danach wird eine regelmäßige maschinelle Räumung des Salinenkanals wie
bei vielen anderen Gewässern in Rheine erfolgen. Die Probleme der Ablagerung
und des dadurch entstehenden Geruchs werden so vermieden. Als Termin für eine
regelmäßige Räumung bietet sich die erste Dezemberhälfte an, da üblicherweise
bis Anfang Dezember in allen Unterhaltungsverbänden die Gewässerräumung abgeschlossen
ist.
Die Folgeräumungen können auch abschnittsweise erfolgen, so dass in jedem Jahr
beispielsweise nur einer von mehreren Abschnitten geräumt wird. Der jährliche
Folgeaufwand dürfte dann ca. 5.000 € bis 7.000 € betragen.
Für die Unterhaltung sind nach der Satzung die TBR zuständig, während
die Grundräumung (Ausbau) der Stadt zugeordnet wird.
Der Bauausschuss der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 17.09.2009
die Ausführungen zur Grundräumung des Salinenkanals zur Kenntnis genommen und
die Kleingärtner, die am Salinenkanal Gärten gepachtet haben, aufgefordert die
Einbauten aus dem Salinenkanal zurück zu bauen und die Böschung sowie einen
Streifen von 1 m Breite entlang der ursprünglichen Böschungsoberkante dauerhaft
frei zu halten.
Seitens der Mitglieder des Bauausschusses wurde die Durchführung der Maßnahme
begrüßt. Es wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Räumungsarbeiten zu
einem für die dort angesiedelte Vegetation und für den Tierbestand möglichst
günstigen Zeitpunkt durchzuführen. Seitens der Verwaltung sei zu prüfen, ob
eine Beantragung von Fördermitteln für diese Maßnahme möglich ist.
Für eine Grundräumung eines Gewässers gibt es keine Zuschüsse. Eine
Refinanzierung durch die Abwassergebühr ist auch nicht zulässig, weil der
Salinenkanal nicht zur kostenrechnenden Einrichtung „Stadtentwässerung“ gehört.
In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde sollen die Räumarbeiten
im Herbst erfolgen. Fische und andere Wasserlebewesen können mit Unterstützung
eines Sportanglervereins umgesetzt werden. Der Schlammaushub aus dem Salinenkanal
soll bei der Grundräumung an zentraler Stelle - vorgesehen ist der Bereich der
ehemaligen Zentralkläranlage zwischen Gertrudenweg und Bentlager Weg - abgelegt
werden, um ihn zunächst entwässern zu lassen und nach Absiebung möglichst
landbaulich zu verwerten. Die Räumarbeiten können überwiegend von der öffentlichen
Verkehrsfläche her ausgeführt werden. Der Gertrudenweg wird für die
Schlammtransporte gesperrt werden.
Für die Grundräumung mittels Bagger ist ein Zeitaufwand von ca. 3-4
Wochen anzusetzen. Der Abschnitt gegenüber der ehemaligen Kläranlage
Gertrudenweg ist dabei unberücksichtigt. Hier kann die Räumung nur vom
Kanalbett aus erfolgen.
Eine Übersicht über den möglichen Aufwand bei Durchführung der Arbeiten
in einem Durchgang oder in fünf Abschnitten ist nachstehend aufgelistet. Der
Aufwand bei abschnittsweiser Umsetzung der Schlammräumung bedeutet mehrmalige
Baustelleneinrichtung, mehrmalige Schlammtrocknung und längere (mehrjährige)
Nutzung von Flächen.
Der
einmalige Beseitigungsaufwand für das Räumgut kann nicht exakt beziffert
werden. Sofern eine landbauliche Verwertung möglich ist, sollten ca. 20.000 €
ausreichen. Bei einer Entsorgung würden weitere Kosten in Höhe von ca. 20.000 €
entstehen.
BESCHREIBUNG DER ARBEITEN |
AUFWAND BEI
UMSETZUNG IN FÜNF ABSCHNITTEN |
AUFWAND BEI
UMSETZUNG IN EINEM DURCHGANG |
Grundräumung/Entschlammung |
125.000 € |
65.000 € |
Herrichtung der
Ablagerungsfläche und Schlammtransport dahin |
20.000 € |
10.000 € |
Absiebung des
ausgebluteten Schlammes und landbauliche Verwertung |
18.000 € |
9.000 € |
Entsorgung des
Siebgutes/Abfalls |
2.000 € |
1.000 € |
Entsorgung des Schlammes, wenn landbauliche Verwertung nicht möglich |
25.000 € |
20.000 € |
Summe bei landbaulicher
Verwertung: |
165.000 € |
85.000 € |
Aus Kostengründen soll die Grundräumung in einem Durchgang im
Spätherbst 2013 ausgeführt werden. Die mit der Unteren Landschaftsbehörde
besprochene Nutzung der Grünfläche zwischen Gertrudenweg und Bentlager Weg zur
Schlammentwässerung kann dann zum Sommer 2014 wieder beendet werden.
Finanzierung:
Mittel für die Grundräumung des Salinenkanals in einem Durchgang sind
in den Haushaltsjahren 2013 bis 2015 jeweils in Höhe eines Drittels der
Gesamtkosten bereit zu stellen. Damit die Arbeiten Ende 2013 schon beginnen
können, ist eine rechtzeitige Ausschreibung und Vergabe zu ermöglichen.