Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss beschließt auf
Empfehlung des Jugendhilfeausschusses:
1.
Den
notwendigen U3-Ausbau des Janusz-Korczak-Kindergartens entsprechend der
Ausbauplanung (Anlage 1) der Begründung.
2.
Die
notwendige Neugestaltung des
Eingangsbereiches des Janusz-Korczak-Kindergartens entsprechend der
Ausbauplanung (Anlage 1) der Begründung.
(Die Umsetzung der
Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Verkaufes der Kindergartengrundstücke
Nienbergstraße und Isselweg)
Begründung:
I.
Allgemeines
Die Räumlichkeiten für den Janusz-Korczak-Kindergarten wurde vor rd. 20
Jahren nach Umbaumaßnahmen in der ehemaligen Wadelheimer Schule geschaffen. Die
Gebäude des Kindergartens sind städtisches Eigentum. Die jetzt vorhandenen Räumlichkeiten
sind nach dem heute gültigen Raumprogramm ausschließlich für die Betreuung von
Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht geeignet.
Vor dem Hintergrund
des ab dem 01. 08. 2013 geltenden Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz
ab Vollendung des 1. Lebensjahres sollen alle Kindertageseinrichtungen in
Rheine unter Berücksichtigung des erforderlichen Raumprogrammes U3-fähig
gemacht werden. Hiermit soll erreicht werden, dass
·
innerhalb
von Rheine nicht Kindertageseinrichtungen 1. und 2. Klasse entstehen und
·
dass
den Kindergartenkindern ein Einrichtungswechsel mit Vollendung des 3.
Lebensjahres erspart wird.
Bei dem in Rede
stehenden Gebäude handelt es sich um eine städt. Immobilie, die dem Jugend- und
Familiendienst als Träger der
Kindertageseinrichtung vermietet ist.
II.
Schaffung des erforderlichen
Raumprogrammes für eine U3-Betreuung
Zur Sicherstellung
einer geordneten U3-Betreuung ist es bei der in Rede stehenden
Kindertageseinrichtung erforderlich, dass insbesondere die Bereiche
·
WC
und
·
Dusche
überplant werden und
die nicht vorhandenen
·
Wickel-
und
·
Pflegebereiche
geschaffen werden.
Der Fachbereich 5 „Planen und Bauen“ hat in enger Abstimmung mit dem
Träger der Kindestageseinrichtung eine Planung für die Schaffung des erforderlichen
Raumprogrammes erstellt. Die Planung wurde im Vorfeld mit dem Landesjugendamt
als die für die Erteilung der Betriebserlaubnis zuständige Aufsichtsbehörde abgestimmt.
Bei der Realisierung der vorgestellten Planung kann mit der Erteilung der
Betriebserlaubnis verbindlich gerechnet werden.
Neben der Planung
hat der FB 5 auch eine Kostenschätzung für die geplante U3-Maßnahme erstellt.
Die Kostenschätzung geht davon aus, dass für die Realisierung der
erforderlichen U3-Maßnahmen Kosten in Höhe von 58.216,79 € entstehen.
Der Jugendhilfeausschuss hat in
seiner Sitzung am 27. Sept. 2012 beschlossen, das erforderliche Raumprogramm
für eine U3-Betreuung zu schaffen.
III.
Neugestaltung des Eingangsbereiches
Der Jugend- und Familiendienst als Träger der Kindertageseinrichtung
beantragt, in einem separaten Bauabschnitt den Eingangsbereich der
Kindertagesstätte neu zu gestalten. Hiervon verspricht man sich eine
wesentliche Entzerrung der Bringe- und Abholsituation, weil aktuell hierfür nur
ein enger langer Flur zur Verfügung steht. Ebenfalls wird durch die geplante
Maßnahme eine bessere Erreichbarkeit des bereits vorhandenen Mehrzweckraumes
erreicht. Durch die Neugestaltung des Eingangsbereiches ist auch gewährleistet,
dass der Mehrzweckraum direkt durch das neu geschaffene Eingangsfoyer erreicht
werden kann.
Durch die geplante Neugestaltung des Eingangsbereiches kann das ohnehin
gering bemessene Büro der Einrichtungsleitung geringfügig vergrößert werden.
Die Räumlichkeiten der 2-gruppigen Einrichtung
für die Leitungskraft und das pädagogisch tätige Personal wurden bereits
bei der ursprünglichen Planung im Jahre 1990 gering bemessen, weil man die
Außenhaut bzw. den umbauten Raum des bestehenden Gebäudes nicht verändern
wollte. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei dem Janusz-Korczak-Kindergarten
um ein anerkanntes zertifiziertes Familienzentrum handelt, können in dem
vergrößerten Leiterinnenbüro auch Elterngespräche in vertrauter Atmosphäre
geführt werden. Ebenfalls erfährt der Ruheraum eine geringfügige Vergrößerung.
Schließlich wird durch diese Maßnahme auch eine verbesserte natürliche
Belichtung und Belüftung des Sanitärbereiches erreicht.
Die Baukosten für die Neugestaltung des Eingangsbereiches belaufen sich
nach der durch den FB 5 erstellten Kostenschätzung auf 61.528,00 €. Da es sich
bei der Maßnahme um eine Umbaumaßnahme und nicht um eine Erhaltungsmaßnahme
handelt, sollen diese Mittel zusätzlich im Budget 5202 „Zentrale Gebäudewirtschaft“
außerplanmäßig aus den Verkauferlösen der Kindergartengrundstücke Nienbergstraße
und Isselweg bereitgestellt werden. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden,
wenn der Verkauf der vorgenannten Kindergartengrunstücke erfolgt ist.
Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass entsprechende Maßnahmen bei
Kindertageseinrichtungen, die im Eigentum des jeweiligen Trägers stehen, von diesem
ohne vorherige Beteiligung des Jugendamtes geplant und durchgeführt werden. Die
Finanzierung erfolgt über die bei den Trägern gebildeten Rücklagen, die aus den
nicht verbrauchten Mitteln der Kindpauschalen gespeist werden.
Die Aufbringung der Mittel für die Gebäudeunterhaltung und für bauliche
Maß-nahmen ist bei gemieteten Objekten Angelegenheit des Gebäudeeigentümers,
weil der Träger eine reduzierte Kindpauschale erhält und der Gebäudeeigentümer
über die erhobene Kaltmiete auch Mittel für die bauliche Maßnahmen erhält.
Der Jugendhilfeausschuss hat in
seiner Sitzung am 27. Sept. 2012 den Empfehlungsbeschluss an den Bauausschuss
gefasst, auch den Eingangsbereich neu zu gestalten.