Betreff
Antrag der SG Elte auf vorzeitigen, förderunschädlichen Maßnahmenbeginn zur Erneuerung der Barrieren für das Fußballfeld
Vorlage
416/12
Aktenzeichen
II.1-50-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss genehmigt der Sportgemeinschaft Elte den vorzeitigen, förderunschädlichen Maßnahmenbeginn für den Bau einer Fußball-Spielfeldabgrenzung.


Begründung:

 

Am 7. September 2012 reichte Herr Lunkwitz, erster Vorsitzener der SG Elte, den Zuschussantrag, der gleichzeitig die Bitte zur Genehmigung der vorzeitigen, förderunschädlichen Maßnahmenbeginns enthält, beim Sportservice ein.

Hierüber wurde bereits in der Sportausschusssitzung am 12. September 2012 informiert.

 

Herr Lunkwitz erläuterte, dass in der Vergangenheit die Abtrennung des Platzes provisorisch durch Spannen von Flatterband erfolgt sei.

Diese Vorgehensweise werde jedoch vom Kreisfußballverband nicht mehr geduldet.

 

In seinem letzten Schreiben habe der Kreisvorsitzende des Fußballverbandes mitgeteilt, dass er die Schiedsrichter anweisen werde, zukünftig keine Fußballspiele mehr anzupfeifen, sofern keine fest installierte Spielfeldabgrenzung existiere.

Um drohende Punktabzüge und gegebenenfalls drohende Strafgelder zu vermeiden, müsse die Barriere nunmehr unverzüglich erstellt werden.

 

Die Begründung ist aus Sicht der Verwaltung sehr gut nachvollziehbar. Da jedoch alle Fördermittel für das aktuelle Jahr 2012 bereits gebunden sind, ist eine sofortige Unterstützung für den Fußballverein leider nicht möglich.

 

Beabsichtigt ist deshalb, den Antrag in der ersten Sportausschusssitzung des Jahres 2013 zusammen mit allen anderen Zuschussanträgen zur Beratung vorzulegen. Vorgesehen ist eine Förderung als Modernisierungsmaßnahme gemäß Ziffer 7.4 der Sportförderrichtlinien, so dass aufgrund des über fünfzigprozentigen Jugendanteils grundsätzlich die Maximalförderung i.H.v. 70 % (= 6.937 €) ausgezahlt werden könnte.

Da der Verein aus den og. Gründen nachvollziehbar nicht bis zu diesem Termin warten kann, wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Bekanntlich ist mit der Genehmigung des vorzeitigen, förderunschädlichen Maßnahmenbeginns kein Anspruch auf eine Förderung verbunden.


Anlagen:

 

Zuschussantrag der SG Elte mit vorzeitigem, förderunschädlichem Maßnahmenbeginn für den Bau einer Platzbarriere