Betreff
Antrag des Zucht-, Reit- und Fahrvereins Altenrheine auf vorzeitgen, förderunschädlichen Maßnahmenbeginn zur Sanierung des Außenreitplatzes
Vorlage
417/12
Aktenzeichen
II-1.50-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss genehmigt dem Zucht-, Reit- und Fahrverein Altenrheine e.V. den vorzeitigen, förderunschädlichen Maßnahmenbeginn für die Sanierung des Außenreitplatzes.


Begründung:

 

Der Antrag wurde am 20. September 2012 persönlich abgegeben.

 

Wie bereits in den als Anlage beigefügten Unterlagen erläutert, begründet sich der Antrag vor allem dadurch, dass der Außenplatz in seiner jetzigen Beschaffenheit nur sehr bedingt als Dressurviereck genutzt werden könne.
Deshalb sei der Austausch der Beläge notwendig bzw. beabsichtigt.

 

Frau Reeker, Geschäftsführerin des ZRuF Altenrheine, machte darüber hinaus bei ihrem Besuch deutlich, dass nach Einbringung des Oberbelages dieser mindestens drei Monate ablagern müsse, damit er die notwendige Stabilität erreiche und entsprechend genutzt werden könne.
Damit der Außenreitplatz rechtzeitig für die Saisonvorbereitung des Jahres 2013 und das jährlich im Mai stattfindende Reitturnier zur Verfügung stehe, müssten die Arbeiten spätestens im November 2012 begonnen werden um eventuell witterungsbedingte Verzögerungen ausgleichen zu können.

 

Da für das Jahr 2012 keine Fördermittel mehr im Budget des Sportservice zur Verfügung stehen, ist eine finanzielle Förderung frühestens nach Verabschiedung und Genehmigung (durch den Kreis Steinfurt) des Haushaltsplanes 2013 möglich.

Hiermit ist erfahrungsgemäß nicht vor Mitte 2013 zu rechnen.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag des ZRuF Altenrheine auf vorzeitigen, förderunschädlichen Maßnahmenbeginn stattzugeben.

 

Der Verein wurde bei seiner Vorsprache am 20. September 2012 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit dieser Genehmigung keinerlei Ansprüche auf eine tatsächliche Förderung verbunden ist.


Anlagen:

 

Zuschussantrag des Zucht-, Reit- und Fahrvereins Altenrheine mit vorzeitigem, förderunschädlichem Maßnahmenbeginn für die Sanierung des Außenreitplatzes.