Betreff
Sanierung Erker, Salzbergener Str. 27 (Nebenstelle Amtsgericht)
Vorlage
002/12
Aktenzeichen
I - FB 5 - gr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss beschließt den Erker des Gebäudes Salzbergener Str. 27, Nebenstelle Amtsgericht, zu sanieren.


Begründung:

 

Die Stadt Rheine ist Eigentümerin des Gebäudes Salzbergener Straße 27, Nebenstelle Amtsgericht. Aus dem Erker des Gebäudes haben sich Teile der Fassade gelöst und sind herabgefallen. (siehe Bilder Anlage 1, 2)

 

Zur Ursachenfeststellung wurde der Erker eingerüstet und im Bereich des Erkerfußbodens und –daches die tragenden Konstruktionen für eine Kontrollbesichtigung geöffnet. Hierbei wurde unter Hinzuziehung des Statikbüros Hagemann und Heider festgestellt, das teilweise die tragende Konstruktion massiv geschädigt ist. Tragende Holzbalken sind morsch und müssen ausgetauscht werden. Für die Wiederherstellung sowie Sanierung des Erkers sind ca. 28.000 Euro aufzuwenden. Durch den Rückbau des Erkers (Einsatz eines Fensters, Anarbeiten der Fassade) würde Kosten in Höhe von ca. 7.000,00 Euro entstehen.

 

Zwar steht das Gebäude nicht unter Denkmalschutz, gleichwohl ist es ein Zeugnis für die stadt- und kulturhistorische Entwicklung Rheines. Ein Rückbau des Erkers wäre ein erheblicher Eingriff in die Gestaltung des Gebäudes. Auch ist die Stadt Rheine im Hinblick auf ihre Vorbildfunktion im Umgang mit historischen Gebäuden zum Erhalt des Erkers gefordert. Daher wird seitens der Verwaltung die Sanierung des Erkers empfohlen. Die Kosten für die Maßnahme werden aus der Bauunterhaltung getragen.

 

Als Anlage 3 ist ein Bericht zur Bedeutung des Gebäudes beigefügt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Bild Erker Salzbergener Str.

Anlage 2 – Bild Erker Salzbergener Str.

Anlage 3 – Baugeschichte Salzbergener Str.

Anlage 3 – historische Ansicht Salzbergener Str.